Lego und das Bundeskartellamt – Benachteiligungen für den Onlinehandel werden aufgehoben

Das bisherige Rabattmodell des Spielzeugherstellers Lego benachteiligt den Onlinehandel strukturell. Zu diesem Ergebnis ist das Bundeskartellamt gekommen und hat mit Lego nun eine Einigung zur Beseitigung dieses Missstandes gefunden. In Zukunft wird das Unternehmen ein speziell auf den Onlinehandel zugeschnittenes Rabattmodell entwickeln, um so eine ungerechtfertigte Beeinflussung des Marktes und der Händler zu verhindern.

Legos bisheriges Rabattmodell bevorzugt den stationären Handel

Stein des Anstoßes waren die Beschwerden verschiedener Onlinehändler. Diese hatten das Bundeskartellamt darauf aufmerksam gemacht, dass das Rabattsystem von Lego einen klaren Wettbewerbsvorteil für Mitbewerber im stationären Handel darstellt. So wurden Kriterien für Rabatte unter anderem an den zur Verfügung stehenden Regalmetern ausgerichtet. Somit war es Onlinehändlern selbst bei höchstem Verkaufseinsatz für das Unternehmen und einer vorbildlichen Arbeitsweise nicht möglich, den höchstmöglichen Rabatt für sich geltend zu machen. Das bedeutet, dass Onlinehändler stets höhere Einkaufspreise für Lego-Artikel zahlen mussten, als Händler im stationären Handel, was eine strukturelle Benachteiligung des Onlinehandels bedeutet. Denn natürlich können Rabatte an Kunden weitergegeben und somit Kaufanreize geschaffen werden, was einen klaren Wettbewerbsvorteil darstellt.

Strukturelle Benachteiligungen des Onlinehandels sind nicht hinnehmbar

Das Bundeskartellamt hat sich des Falls angenommen und eine sehr differenzierte Einschätzung abgegeben. Denn natürlich soll es Unternehmen möglich sein, einem Händler höhere Rabatte zu gewähren, wenn dieser dem Hersteller besondere Leistungen zur Verfügung stellt. Das bedeutet aber nicht, dass ein bestimmter Verkaufskanal strukturell gegenüber dem anderen bevorzugt werden darf. Das gilt selbst dann, wenn ein Händler – wie es viele tun – auf eine Multi-Channel-Strategie setzt und sowohl im stationären Handel als auch im Onlinehandel aktiv ist. Denn mittlerweile wird der Onlinebereich von vielen Anbietern genutzt, um bestimmte Produkte zu bewerben und Neukunden für sich zu gewinnen. Eine einseitige Bevorzugung ist dem Amt zufolge nicht hinnehmbar, da es für den Kunden entscheidend ist, dass Handel und Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen gleichermaßen gut funktionieren. Lego hat sich – wie bereits bei seinem ersten Aneinandergeraten mit dem Bundeskartellamt im Januar 2016 – sehr kooperativ gezeigt und mit dem Amt eine gemeinsame Lösung für das Problem gefunden: ein eigenes Rabattsystem für den Onlinehandel.

Lego entwickelt ein neues Rabattsystem

Lego und das Bundeskartellamt haben sich mittlerweile geeinigt und eine Lösung für das aktuelle Problem gefunden. So wird das Unternehmen kurzfristig ein eigenes Rabattsystem für den Onlinehandel entwerfen und umsetzen. Es ist aber auch denkbar, dass die aktuellen Rabattkriterien lediglich so erweitert und ergänzt werden, dass auch Onlinehändler die Möglichkeit haben, die volle Rabatthöhe zu erreichen. Hierbei werden die speziellen Merkmale und Anforderungen dieses Vertriebswegs berücksichtigt und keine Bewertungskriterien zugrunde gelegt, die ausschließlich auf den stationären Handel zutreffen. Die Erarbeitung dieses neuen Systems wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, weswegen Details bisher nicht bekannt sind. Die einzelnen (Online)Händler werden aber gesondert über die neuen Kriterien informiert. Durch diese Einigung ist das aktuelle Verfahren gegen den Spielzeughersteller erst einmal vom Tisch.

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