Händler müssen am Black Friday (27. November 2026) und am Cyber Monday (30. November 2026) bei jeder Preisermäßigung den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage nennen, und daran lassen sich echte Rabatte messen. Laut § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV) gilt diese Pflicht nicht für individuelle Preisermäßigungen und nicht für schnell verderbliche Waren. Die Verbraucherzentralen warnen mit Stand 22. Oktober 2026 zudem, dass an Rabatt-Tagen die Verwechslungsgefahr mit Fake-Shops, also gefälschten Online-Shops, größer ist.
Rabatte prüfen: Der 30-Tage-Tiefstpreis zählt, die UVP nicht
Der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage ist die Bezugsgröße, die Händler laut § 11 Absatz 1 der Preisangabenverordnung bei jeder Preisermäßigung für eine Ware nennen müssen. Gemeint ist der Preis, den der Händler innerhalb dieser Frist gegenüber Verbrauchern angewendet hat. Der Vergleichswert ist Pflicht. Wer am Black Friday eine Preisermäßigung ankündigt, muss ihn daher danebenstellen. Rabatte werden damit an der Preishistorie des Händlers messbar.
Bei Rabatten in Stufen, also einer schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigung, darf der Händler laut Absatz 2 den niedrigsten Preis nennen, der vor Beginn der Stufen galt. Absatz 4 nimmt individuelle Preisermäßigungen aus. Ausgenommen sind dort auch Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit. Voraussetzung ist, dass der Preis wegen drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit sinkt und dies für Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht ist.
Satte Rabatte verspricht die Branche laut den Tipps der Verbraucherzentralen für die Schnäppchenjagd (Stand 22. Oktober 2026), doch nicht jeder Rabatt ist so hoch, wie er scheint. Viele Sparpreise beruhen auf dem Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung der Hersteller, kurz UVP. Tatsächlich kassiert kaum ein Händler diese UVP, die als Mondpreis in Verruf geraten ist. Bei Rabatten versuchen Händler laut den Verbraucherzentralen immer wieder zu tricksen. Ein Rabatt in Prozent muss sich zudem laut Landgericht Hamburg auf den 30-Tage-Tiefstpreis beziehen. Lässt sich die Basis einer Prozentangabe nicht finden, ist der Rabatt nicht prüfbar.
Preisvergleiche in Suchmaschinen können sich laut Verbraucherzentralen mehr lohnen als die Sonderangebote selbst. Sie empfehlen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen, weil Tests keine einzelne beste Suchmaschine ergeben haben. Erst wenn sich ein Sonderangebot in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, kann sich der Klick auf den Kaufen-Button lohnen. Die Polizei rät zusätzlich, den Preis auch beim Händler vor Ort zu vergleichen. Das kostet Zeit. Ob Rabatte echt sind, lässt sich nur im Vergleich beurteilen.
Zeitdruck im Checkout: Lagerbalken und Countdown sagen wenig über Rabatte und Bestand
Ablaufende Lagerbalken zählen laut Verbraucherzentralen zu den beliebten Marketing-Werkzeugen und verraten über den Bestand meist wenig. Hinter dem Balken können 10 Artikel stecken, aber genauso gut 1.000. Als Bestandsanzeige taugt das ungefähr so gut wie ein Zollstock ohne Skala. Auch ablaufende Uhren sollen laut den Verbraucherzentralen Zeitdruck erzeugen.
Die Verbraucherzentralen raten, einen Rabatt trotz erzeugtem Zeitdruck in Ruhe zu prüfen, denn gute Angebote kommen laut ihnen immer wieder. Die Polizei formuliert dieselbe Haltung als Regel. Sie lautet: keine Spontankäufe. Begründet wird das damit, dass Betrüger ihre Opfer mit niedrigen Preisen locken.
Auch der angezeigte Preis kann vom eigenen Verhalten im Netz abhängen. Laut Verbraucherzentralen stellen immer mehr Unternehmen Angebote und Preise anhand gesammelter Daten zusammen. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, im Browser hinterlegte Cookies regelmäßig zu löschen und sparsam mit den eigenen Daten zu sein. Das BSI empfiehlt, nach Einkäufen Browserverlauf und Cookies zu löschen.
Fake-Shops erkennen: Sieben BSI-Merkmale und ein Ampeltest gegen zu gute Rabatte
Fake-Shops sind laut Polizei täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen mit Produktabbildungen, Geschäftsbedingungen und gefälschtem Impressum. Teilweise handelt es sich um Kopien real existierender Websites. Um letzte Zweifel auszuräumen, werben die Betreiber laut Polizei mit frei erfundenen oder unrechtmäßig genutzten Gütesiegeln, also Prüfzeichen für Shops, wie „Trusted Shops“. Als Köder dienen vor allem stark gefragte Produkte wie die neueste Spielekonsole, das aktuelle Smartphone oder angesagte Designer-Mode, die zum „Bestpreis“ erscheinen, selbst wenn sie bei der Konkurrenz längst ausverkauft sind.
Dieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellflux_2 pro 1k 16:9PromptTall steel shelving in a logistics hall is stacked with unmarked cardboard boxes, photographed from a low angle down a long aisle. A yellow forklift stands idle near the far end under bright overhead industrial lights. Photorealistic style image. Mood: vast, orderly, slightly unsettling. Avoid: watermark, signature, blurry, low quality, distorted, deformed.Laut Polizei passen Betrüger ihre Lockangebote, etwa scheinbare Rabatte auf gefragte Produkte, schnell an die aktuelle Nachfrage an. Laut Verbraucherzentralen wechseln die Betreibenden häufig die Shop-URL, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Das Löschen solcher Seiten ist laut Polizei oft umständlich und langwierig. Die Täter agieren häufig aus dem Ausland.
Das BSI nennt sieben Merkmale, an denen sich ein sicherer Onlineshop erkennen lässt:
- Eindeutiger Bestellbutton wie „Zahlungspflichtig bestellen“; Beschriftungen wie „Anmelden“, „Abschließen“ oder „Bestellen“ gelten als Indiz für einen Fake-Shop.
- Vorhängeschloss und „https://“ in der Browserzeile; auch Fake-Shops nutzen sie immer öfter, auffällig sind Endungen wie „.de.com“.
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse; verdächtig sind eine kostenpflichtige Auslandsnummer, ein Postfach oder nur ein Kontaktformular.
- Vollständiges Impressum; verdächtig ist eine Firma, die sich unter der angegebenen Adresse nicht finden lässt.
- Realistische Preise mit transparent aufgeführten Versand-, Rücksende- und Zusatzkosten.
- Bekanntes Gütesiegel, das sich anklicken lässt und weitere Informationen zeigt; bei Fake-Shops sind Siegel oft nicht klickbar oder erfunden.
- Mehrere Zahlungsmöglichkeiten; typisch für Fake-Shops ist eine Auswahl vor der Bestellung, bei der Bestellung dann aber nur Vorkasse.
Das Schloss allein beweist nichts. Gütesiegel prüfen laut BSI nur Shops und Bestellprozesse und setzen unterschiedliche Anforderungen an, weshalb Sie die bestätigten Mindestanforderungen kennen sollten. Ein Checkout, der das Wort „Bestellen“ auf den Button schreibt, erfüllt zudem schon das erste von sieben Merkmalen nicht.
Beim Prüfen hilft der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Er ist kostenlos. Sie geben die URL, also die Internetadresse, des Shops ein und erhalten nach kurzer Wartezeit ein Ampelergebnis. Grün bedeutet, dass der Shop auf einer Whitelist steht, also einer Liste von Shops, die bisher nicht negativ aufgefallen sind. Auch bei Grün raten die Verbraucherzentralen zu einer sicheren Zahlungsart. Eine Einführung in die Warnzeichen bietet unser Ratgeber, wie Sie Fake-Shops erkennen und sicherer online kaufen.
Gelb verlangt eigene Prüfung. Der Shop steht dann weder auf Fake-Shop-Listen noch auf der Whitelist, und mindestens ein Merkmal tritt so auf, wie es häufig bei Fake-Shops der Fall ist. Rot heißt, dass der Shop bereits als Fake-Shop aufgefallen sein kann; die Verbraucherzentralen raten, sich für das Produkt bei einem anderen Shop umzusehen.
Das BSI nennt zusätzlich zwei Alternativen: die Watchlist Internet, eine Liste betrügerischer Online-Shops mit Meldemöglichkeit, und den Fake-Shop Detector, eine Browser-Erweiterung mit Echtzeit-Warnung.
Zahlungsart: Vorkasse birgt die meisten Risiken, Lastschrift und Rechnung lassen mehr Spielraum
Vorkasse birgt laut Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen die meisten Risiken. Gemeint ist die Zahlung vor der Lieferung. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es laut Verbraucherzentralen fast unmöglich, es von einem Fake-Shop zurückzubekommen. Bei der Bank lässt sich die Zahlung teils schon nach ein paar Sekunden nicht mehr stoppen. Wer Rabatte nur gegen Vorkasse oder Direktüberweisung bekommt, sollte laut Verbraucherzentralen stutzig werden.
Fake-Shops liefern laut Polizei nach der Vorauszahlung entweder minderwertige Ware zu überhöhtem Preis oder gar nichts. Oft täuschen die Täter Lieferschwierigkeiten vor, damit Betroffene bereits getätigte Überweisungen nicht rückgängig machen. Auch auf dem Marketplace von Amazon sind laut Verbraucherzentralen mehrfach Fake-Angebote aufgefallen, bei denen Amazon-Kundschaft per Vorkasse zahlen sollte und die Ware nie erhielt.
Wie die Quellen die Zahlungsarten einordnen, zeigt die Tabelle.
| Zahlungsart | Rückholchance laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|
| Vorkasse, Überweisung | Rückgängig machen allenfalls kurzfristig; Geld von Fake-Shops fast nicht zurückzuholen | Polizei, Verbraucherzentralen |
| Lastschrift (Händler zieht den Betrag ein) | Abbuchung lässt sich nach dem Einzug stornieren | Polizei, Verbraucherzentralen |
| Kauf auf Rechnung | Kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen | Polizei |
| PayPal | Käuferschutz (Erstattung bei Nichtlieferung oder abweichender Ware), Konflikt binnen 180 Tagen melden | PayPal, Stand 15. April 2025 |
| Western Union, paysafecard | Beim Onlinekauf nicht zu nutzen | Polizei |
Klartext zur Lastschrift: Die Polizei spricht von einigen Tagen, die Verbraucherzentralen von bis zu acht Wochen nach dem Einzug. Das Problem dabei: Die beiden Angaben widersprechen sich. Wer mit der kürzeren Frist plant, bleibt auf der sicheren Seite.
Haben Sie bereits Geld überwiesen, informieren Sie laut Polizei umgehend Ihre Bank, ob sich die Zahlung rückgängig machen lässt. Bei anderen Zahlungsarten wie einem Bargeldtransfer kontaktieren Sie sofort den Dienstleister. Sichern Sie alle Belege, also Kaufvertrag, Bestellbestätigung und E-Mails. Erstatten Sie Strafanzeige, auch wenn die Verfolgung schwierig ist. Fake-Shops innerhalb von Portalen wie Amazon oder eBay melden Sie laut Verbraucherzentralen dem Portalbetreiber, bei Zahlung über Klarna oder PayPal zusätzlich dem Zahlungsdienstleister.
PayPal-Käuferschutz: 180 Tage für den Konflikt, 20 Tage für den Antrag
Der PayPal-Käuferschutz erstattet laut den PayPal-Bedingungen (Stand 15. April 2025) den vollen Kaufpreis zuzüglich der ursprünglich gezahlten Versandkosten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Er kann eingreifen, wenn der Artikel nicht ankommt oder deutlich nicht der Beschreibung entspricht. PayPal entscheidet selbst über den Anspruch. Widerspruch ist möglich, wenn Sie neue oder stichhaltige Informationen haben oder die Entscheidung für fehlerhaft halten. Fristen und Fallen bei Fake-Shops beschreibt unser Beitrag zum PayPal-Käuferschutz bei Fake-Shops.
Das Verfahren hat zwei Fristen. Sie melden das Problem innerhalb von 180 Tagen nach dem Zahlungsdatum als Konflikt und klären es zunächst direkt mit dem Verkäufer. Einigen Sie sich nicht, stellen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Meldung einen Käuferschutzantrag, sonst schließt PayPal den Konflikt automatisch. PayPal kann verlangen, dass Sie nach der Meldung mindestens sieben Tage abwarten. Angeforderte Unterlagen müssen Sie innerhalb der genannten Frist einreichen.
Der Schutz hat Grenzen. Keinen Anspruch haben Sie laut PayPal bei Zahlungen über „Freunde und Familie“, bei Geschenk- und Prepaid-Karten und bei Artikeln, die Sie persönlich abholen. Hat der Verkäufer einen Lieferbeleg vorgelegt, kann PayPal bei „Artikel nicht erhalten“ zu dessen Gunsten entscheiden. Als deutlich abweichend gilt etwa ein als neu beworbener, aber gebrauchter Artikel oder eine Produktfälschung. Gefällt ein zutreffend beschriebener Artikel nur nicht, greift der Schutz nicht. Rücksendekosten übernimmt der Käuferschutz nicht.
Haben Sie über PayPal mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt, können Sie den Konflikt stattdessen dem Kartenanbieter melden. Die dortigen Rückbuchungsrechte können laut PayPal weiter reichen als der Käuferschutz. Beides gleichzeitig geht nicht. Wer den Konflikt beim Kartenanbieter meldet, schließt ein späteres PayPal-Verfahren aus. Wer zuerst bei PayPal verliert, kann sich danach noch an den Kartenanbieter wenden.
Unabhängig vom Käuferschutz bleibt das Widerrufsrecht. Erweisen sich vermeintliche Rabatte nach dem Kauf als weniger günstig und klappt die Stornierung nicht, ist der Widerruf laut Verbraucherzentralen in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Dafür können Rücksendekosten anfallen, die Vorgaben des Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veranstaltet am 12. November 2026 von 17:00 bis 18:00 Uhr ein Web-Seminar zur Schnäppchenjagd am Black Friday. Speichern Sie den Fakeshop-Finder bis zum 27. November 2026 als Lesezeichen, wie es die Verbraucherzentralen empfehlen. Ob Händler die 30-Tage-Angabe bei ihren Rabatten vollständig zeigen, lässt sich erst am Aktionstag selbst beurteilen.




