Ja, kinox.to steht seit der Sitzung der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) vom 31. Januar 2022 auf der Sperrliste. Umgesetzt wird sie von den Internetanbietern, die bei der CUII mitmachen. Die Anordnungsseite der CUII führt kinox.to (Stand: November 2026) unter den Empfehlungen ihres Prüfungsausschusses, ein Gerichtsurteil nennt sie dort nicht.
Was war kinox.to eigentlich?
Kinox.to ist laut dem Wikipedia-Eintrag eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website, die urheberrechtlich geschützte Kinofilme, Serien und Dokumentationen illegal zugänglich macht. Video-on-Demand heißt: Videos auf Abruf.
Online ging die Seite am 10. Juli 2011. Sie gibt es auf Deutsch und Englisch. Eine Registrierung ist optional.
Die Polizei schloss Kino.to im Jahr 2011. Die Betreiber von kinox.to sollen es übernommen haben. Sie hätten es schlicht umbenannt, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am 6. November 2014.
Die Zahlen von damals sind ziemlich krass. Allein kinox.to hatte laut dem Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein zwei Millionen Besucher pro Tag. Laut MZ verlinkten kinox.to und das vergleichbare Movie4k.to auf mehr als 1,3 Millionen Filme.
Direkte Links zu den Streams stelle der Dienst nicht bereit, hieß es laut n-tv vom 27. Oktober 2014 auf der Seite. Man indexiere die Streams nur. So mache es auch Google.
Im illegalen Filmgeschäft gibt es laut MZ zwei Wege zum Geld. Das sind Abos für rund zehn Euro im Monat und bezahlte Werbebanner.
Razzia, Flucht, Haftstrafe: Was aus den Betreibern wurde…
Gegen die mutmaßlichen Betreiber von kinox.to durchsuchte Ende Oktober 2014 ein Spezialeinsatzkommando eine Wohnung in Pansdorf bei Lübeck, so Wikipedia. Gesucht wurden Kreshnik und Kastriot Selimi. Sie waren 21 und 25 Jahre alt.
Angetroffen wurde niemand. Die Brüder waren drei Monate zuvor ausgereist. Sie fielen vorher nie auf, sagte Oberstaatsanwalt Klein laut MZ.
Die Spur begann früher. Am 8. Oktober 2012 stellte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Strafanzeige in Lübeck, berichtet n-tv am 27. Oktober 2014. Am 9. Januar 2013 durchsuchte die Lübecker Polizei die Wohnräume.
Dort fanden die Beamten laut MZ im Kinderzimmer eine Pistole, Munition und viele Festplatten. Das Entschlüsseln dauerte ein Jahr.
Am 29. Oktober 2014 nahm die Polizei laut MZ zwei Männer in Nordrhein-Westfalen fest. Insgesamt gab es laut n-tv vier Hauptverdächtige. Razzien fanden in vier Bundesländern statt.
Die Seite blieb trotzdem online. Die Brüder hätten die Passwörter mitgenommen, schreibt die MZ. Ohne sie sei es unmöglich, solche Portale abzuschalten.
Auf der Seite bedankte man sich bei der GVU für die „extreme (unbezahlbare) Werbung“, so n-tv. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ging davon aus, dass die Brüder Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung waren.
Sie warf ihnen räuberische Erpressung, Nötigung, Brandstiftung, Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung vor. Es gab einen internationalen Haftbefehl.
Oberstaatsanwalt Klein sprach laut MZ von einem „neuen Tätertyp“. Gemeint waren zurückgezogen lebende Männer, die viel Geld anhäuften. Die Steuerschuld allein liege bei etwa 1,3 Millionen Euro.
Im Dezember 2015 wurde das Urteil gegen den geständigen Avit O. verkündet. Es beruhte auf einer Verständigung. Avit O. gilt laut Wikipedia als Komplize und Hacker der Brüder.
Er erhielt drei Jahre und vier Monate Haft. Der Grund war gewerblich unerlaubte Verwertung geschützter Werke und Computersabotage. Weitere Vorwürfe ließ die Anklage fallen.
Kreshnik Selimi stellte sich im Juli 2017 in Pristina. Er saß neun Monate in Untersuchungshaft. Nur der Vorwurf der Steuerhinterziehung ließ sich laut Wikipedia aufrechterhalten.
Das Verfahren wurde 2019 nach einem Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt. Es lief im Rahmen des Jugendstrafrechts.
Kastriot Selimi ist weiterhin flüchtig. Unklar ist, ob er die Portale noch selbst betreibt. Ebenso unklar ist, ob er sie weiterverkauft hat.
Die CUII-Sperre: Wer sie empfohlen hat und wie es dazu kam…
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist laut Wikipedia ein Zusammenschluss von Internetanbietern und Vertretern von Rechteinhabern, der Webseitensperren koordiniert. Gegründet wurde sie am 18. Januar 2021. Ihr Sitz ist Berlin.
Dieses Bild wurde mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2_5 flare high 1k 16:9PromptPhotorealistic editorial photo of a quiet, modern conference room in a Berlin office, seen from a low angle at the end of a long wooden table. Three empty leather chairs stand on one side, in front of them tidy stacks of paper and a closed document folder. In the foreground an open laptop shows a plain browser error page with a padlock icon, slightly out of focus. Soft daylight from tall windows, neutral gray and warm wood tones, shallow depth of field, serious and sober mood, no people, no readable text. No watermark, no signature.Zu den Rechteinhabern zählen die Motion Picture Association und Sky Deutschland. Die Öffentlichkeit erfuhr am 11. März 2021 von der Einrichtung. Das Bundeskartellamt erhob am selben Tag keine Einwände.
Ein Verfahren beginnt mit dem Antrag eines Rechteinhabers. Er ist unmittelbar oder mittelbar CUII-Mitglied. Danach entscheidet ein Prüfungsausschuss.
Die Bundesnetzagentur hält die DNS-Sperren laut Wikipedia für unbedenklich. Für Empfehlungen bis Juni 2025 liegt laut CUII eine Unbedenklichkeitserklärung der Behörde vor. Grundlage ist die Netzneutralitäts-Verordnung (EU) 2015/2120.
Netzneutralität bedeutet Gleichbehandlung von Datenverkehr. Als strukturell urheberrechtsverletzend gelten Seiten, die geschützte Werke planmäßig und ohne Berechtigung vielen Nutzern zugänglich machen. So beschreibt es Wikipedia mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs.
Bei kinox.to nennt die Liste Streaminglinks für diverse Filme. Moment, ein Gericht war nicht beteiligt. Gerichte wurden zunächst nicht eingebunden.
Das wurde mit einer Zeitersparnis begründet. Stattdessen verwies man auf pensionierte Richter.
Die Tabelle zeigt fünf Streaming-Seiten der CUII-Liste mit Sitzungsdatum und dem dort genannten Merkmal.
| Seite | Sitzung | Merkmal |
|---|---|---|
| s.to / serien.sx | 22. Februar 2021 | Streaminglinks, Serien |
| bs.to | 26. Juli 2021 | Streaminglinks, Serien |
| streamkiste.tv | 26. Juli 2021 | Streaminglinks, Filme |
| kinox.to | 31. Januar 2022 | Streaminglinks, Filme |
| cine.to | 7. Juni 2022 | Streaminglinks, Kinofilme |
Zur Serienseite bs.to steht mehr im Ratgeber zur Burning Series.
So wirkt eine DNS-Sperre, und das hat sich 2025 geändert…
Eine DNS-Sperre greift beim Domain Name System ein, dem Adressbuch des Internets, das Namen wie kinox.to in technische Adressen übersetzt. Für gelistete Seiten liefern die Anbieter diese Übersetzung nicht mehr normal aus. Die Seite selbst bleibt unberührt.
Wikipedia schreibt, sie werde bis zuletzt aktiv betrieben. Eine Sperre wirkt nur bei beteiligten Anbietern. Das sind laut Wikipedia 1&1, Deutsche Glasfaser Holding, Freenet DLS, Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone Deutschland.
Im Frühjahr 2022 sperrten zahlreiche Provider die DNS-Einträge von kinox.to. Im Juli 2025 änderte die CUII ihr Vorgehen. Die Bundesnetzagentur wolle sich auf Pflichtaufgaben konzentrieren, teilte die CUII laut Wikipedia mit.
Die Prüfung solle deshalb gerichtlich erfolgen. Die CUII beendete die Sperren ohne Gerichtsbeschluss. Seitdem koordiniert sie gerichtliche Sperrverfahren.
Folgt ein Urteil gegen einen Anbieter, stellt sie eine gleichlautende Empfehlung aus. Diese soll bei allen anderen Anbietern die Sperre auslösen. Weitere Verfahren sind dafür nicht nötig.
Die jüngste Anordnung betrifft Moflix Stream. Das Urteil stammt vom 19. Oktober 2026. Ältere Sperren ohne Urteil wurden nicht aufgelöst.
Die Sperre von kinox.to zählt zu diesen älteren Sperren. Die neuen Urteile sind laut Wikipedia meist Versäumnisurteile. Das sind Urteile, die ergehen, wenn die Gegenseite nicht erscheint.
Die Bundesnetzagentur monierte das laut Wikipedia. Ein weiteres Gerichtsurteil zu einer Sperre behandelt der Beitrag zur Pornhub-Sperrung in Deutschland.
Kritik gibt es seit dem Start. Markus Beckedahl von Netzpolitik.org befürchtete, autoritäre Kräfte könnten die Zensurinfrastruktur nutzen. Sie könnten damit Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken.
Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah Informationsfreiheit und Netzneutralität in Gefahr. Er kritisierte auch die Umgehung der Gerichte. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz stellte die Neutralität der CUII infrage.
2024 und 2025 wurde kritisiert, dass die Prüfung der Sperrvoraussetzungen nicht zuverlässig laufe. Seiten sollen entsperrt werden, sobald sie nichts Rechtswidriges mehr anbieten. Die CUII nennt nicht alle Domains.
Die Liste mit 144 gesperrten Domains wurde im August 2024 durch einen Leak öffentlich (ja, wirklich).
Rechtslage für Nutzende: umstritten und schwer zu verfolgen…
Ob auch Nutzende von kinox.to rechtlich belangt werden können, ist laut Wikipedia umstritten. Rechtsanwalt Christian Solmecke ist unter anderem auf Urheberrecht spezialisiert. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 sah er Risiken.
Der Konsum von Inhalten aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen wie Kinox.to könne zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Eine Strafverfolgung erscheine jedoch kaum praktikabel. Der Grund sei die große Zahl möglicher Betroffener.
Die MZ schrieb 2014 von einem juristischen Graubereich. Viele Nutzende fühlten sich dort geschützt, weil umstritten sei, ob und wie Streaming belangt werden kann. Eine Entwarnung steckt darin tatsächlich nicht.
Legale Wege sind Streamingdienste mit Abo, die Mediatheken der Sender sowie digitales Leihen oder Kaufen. Wer ein Abo falsch gebucht hat, findet Hinweise im Beitrag zum Widerruf eines Streaming-Abos.
Den aktuellen Stand der Liste sehen Sie auf der Anordnungsseite der CUII. Dort steht für kinox.to bisher kein Aktenzeichen. Offen bleibt, ob je ein Gericht entscheidet.





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