Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegen Pornhub-Betreiberin Aylo im Januar 2026 gekippt. Die Begründung trifft den Kern der deutschen Netzsperren-Debatte: Der EU-Digital Services Act geht vor — und das hat Konsequenzen weit über die Pornoindustrie hinaus.
Ein Gerichtsurteil aus der rheinland-pfälzischen Provinzstadt Neustadt an der Weinstraße dürfte die deutsche Netzregulierung nachhaltig erschüttern. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied am 13. Januar 2026, dass die Medienanstalt Rheinland-Pfalz gar nicht befugt war, die Netzsperren gegen Pornhub und ähnliche Plattformen anzuordnen. Das Urteil liest sich wie eine grundsätzliche Absage an nationale Alleingänge in der Internet-Regulierung.
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hatte im April 2024 mehreren in Rheinland-Pfalz ansässigen Internetzugangsanbietern (Access-Providern) per Bescheid aufgetragen, den Zugang zu bestimmten Pornografie-Plattformen zu sperren. Die Betreiberin der Plattformen sitzt in Zypern. Als DNS-Sperren angeordnet wurden, klagte sowohl der betroffene Access-Provider als auch die Plattformbetreiberin Aylo vor dem Verwaltungsgericht.
Die Kammer gab beiden Klagen statt — und zwar aus einem grundsätzlichen Grund: Die Sperrverfügungen hätten gar keine taugliche Rechtsgrundlage. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip des EU-Rechts.
Das Kernproblem liegt dabei im Verhältnis des deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zum europäischen Recht. Seit dem vollständigen Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) im Februar 2024 existiert nach Auffassung der Richter ein vollharmonisiertes EU-Regelwerk für digitale Dienste — einschließlich des Jugendmedienschutzes. Das schließt nationale Sonderwege weitgehend aus.
Das Herkunftslandprinzip ist im Kern simpel: Plattformen unterliegen dem Recht des Landes, in dem sie niedergelassen sind — nicht dem Recht jedes einze
lnen Landes, in dem ihre Nutzer wohnen. Für Aylo bedeutet das: Das Unternehmen unterliegt zypriotischem Recht. Die deutschen Medienanstalten, so das Gericht, dürften dem Unternehmen daher keine eigenen Anforderungen auferlegen.
Konkret heißt das: Die Landesmedienanstalt von Rheinland-Pfalz ist schlicht nicht zuständig für ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Diese Kompetenzfrage, in der deutschen Regulierungsdebatte lange ignoriert, ist nun gerichtlich festgestellt.
Das VG Neustadt steht mit dieser Einschätzung nicht allein. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits 2025 in einem ähnlichen Verfahren vergleichbar argumentiert. Es zeichnet sich ab: Deutsche Gerichte betrachten den DSA zunehmend als Sperrriegel gegen nationale Medienbehörden, wenn diese Plattformen aus EU-Ländern ins Visier nehmen.
Der Digital Services Act ist im Februar 2024 vollständig in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne dass nationale Umsetzungsgesetze nötig wären. Das macht ihn zu einem besonders starken Instrument europäischer Rechtsharmonisierung.
Für Plattformen wie Pornhub bedeutet der DSA: Sie müssen sich nach den Vorgaben des Landes richten, in dem sie ansässig sind — plus den Anforderungen der EU-Kommission bei sehr großen Plattformen. Deutsche Medienanstalten stehen dagegen außen vor, solange das Herkunftsland die Anforderungen des DSA umsetzt.
Aylo, die Muttergesellschaft von Pornhub und YouPorn, ist in Zypern registriert. Damit fällt das Unternehmen unter die Zuständigkeit der zypriotischen Behörden — und die zeigen nach außen bislang wenig Neigung zu harschen Jugendschutzmaßnahmen. Ob und wie Zypern seiner Aufsichtspflicht nachkommt, ist eine offene Frage, die die EU-Kommission beschäftigen dürfte.
Ausführlichere Hintergründe zum DSA und wie er die europäische Regulierung von Online-Pornografie strukturiert, finden Sie in unserem Artikel Digital Services Act: Wie die EU Online-Pornografie reguliert.
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat das Urteil des VG Neustadt nicht akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt. Der Fall geht nun in die nächste Instanz — das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Dort wurde bereits vor dem Urteil des VG Neustadt ein Eilrechtsschutzverfahren geführt, in dem das OVG die sofortige Vollziehbarkeit der Sperrverfügungen bestätigt hatte.
Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht zwangsläufig: Eilverfahren und Hauptsacheverfahren folgen unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Im Eilverfahren geht es um eine schnelle Interessenabwägung; im Hauptsacheverfahren — dem jetzt abgeschlossenen Verfahren vor dem VG — wird die Rechtslage grundsätzlich geklärt.
Die nächste Instanz hat nun zu entscheiden, ob die DSA-Argumentation trägt oder ob doch nationale Jugendschutznormen greifen können. Das Urteil des OVG wird richtungsweisend sein — nicht nur für Pornhub, sondern für die gesamte Architektur der deutschen Medienaufsicht im digitalen Bereich.

Mal ehrlich: Es geht hier nicht wirklich um Pornhub. Es geht um die Frage, ob nationale Behörden im Zeitalter des DSA noch eigenständig gegen EU-ansässige Plattformen vorgehen können.
Die Antwort des VG Neustadt ist eindeutig: Nein, zumindest nicht auf dem bisherigen Weg. Damit steht ein ganzes Arsenal an deutschen Regulierungsinstrumenten zur Disposition. Nicht nur Jugendmedienschutz, auch andere Bereiche wie Verbraucherschutz oder Datenschutz könnten betroffen sein, wenn sich das Herkunftslandprinzip weiter durchsetzt.
Für die Medienanstalten ist das ein schwerer Schlag. Jahrelang haben sie die DNS-Sperren als schärfst
es Mittel in ihrem Regulierungsarsenal gepflegt. Nun sieht es so aus, als hätten sie diese Waffe gar nie legal besessen — zumindest gegenüber EU-ansässigen Plattformen.
Interessant ist auch der Vergleich mit dem Weg, den das Oberverwaltungsgericht NRW eingeschlagen hat: In einem anderen Verfahren hatte das OVG NRW 2024 die Sperrverfügungen zunächst im Eilverfahren als vollziehbar bestätigt. Die Hauptsacheverfahren dort sind noch nicht abgeschlossen. Es könnte also sein, dass verschiedene Oberverwaltungsgerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen — was den Bundesverwaltungsgericht als Klärungsinstanz auf den Plan rufen würde.
Schon immer war die DNS-Sperre die schwächste Form der Netzblockade. Wer den DNS-Server seines Routers auf 8.8.8.8 (Google) oder 1.1.1.1 (Cloudflare) umstellt, kommt an ihr vorbei — ohne technisches Vorwissen, innerhalb von zwei Minuten. Auch VPN-Dienste umgehen DNS-Sperren trivial.
Nun ist die DNS-Sperre nicht nur technisch fragwürdig, sondern auch rechtlich angreifbar. Das Gericht hat nicht entschieden, dass DNS-Sperren prinzipiell unzulässig sind — es hat entschieden, dass die Medienanstalt RLP in diesem Fall schlicht nicht die richtige Behörde war, um sie anzuordnen.
Wie VPNs technisch und rechtlich im Kontext dieser Sperren einzuordnen sind, erläutert der Artikel Pornhub VPN: Ist das Umgehen der Sperre legal?.
Für Nutzer, die bisher die DNS-Sperre aktiv umgangen haben, ändert sich durch das Urteil zunächst nichts praktisch. Die Sperren sind weiter in Kraft, solange das Berufungsverfahren läuft — Gerichte lassen Verwaltungsakte in der Regel weiter vollziehbar, solange kein expliziter Vollzugsstopp verhängt wurde.
Was das Urteil verändert, ist die mittelfristige Perspektive: Wenn das OVG die Einschätzung des VG Neustadt bestätigt, könnten die Sperrverfügungen auch offiziell aufgehoben werden. Dann hätten die Access-Provider keine Rechtsgrundlage mehr, DNS-Sperren aufrechtzuerhalten.
Mehr zu den gesamtpolitischen Hintergründen — von der Entstehung der Sperren bis zu den gesellschaftlichen Debatten — lesen Sie im Überblicksartikel Pornhub und YouPorn gesperrt: Deutschland und der Kampf um digitalen Jugendschutz.
Das Urteil des VG Neustadt ist kein abschließendes Wort. Es ist ein Zwischenstand in einem rechtlichen Prozess, der sich noch Jahre hinziehe
n könnte. Aber es ist ein deutliches Signal: Der europäische Rechtsrahmen hat Vorrang. Nationale Behörden, die EU-ansässige Plattformen direkt regulieren wollen, befinden sich auf rechtlich dünnem Eis.
Für die Zukunft der deutschen Internet-Regulierung bedeutet das: Entweder müssen Bund und Länder ihre Aufsichtsinstrumente europarechtlich sauber aufstellen — oder sie müssen den Weg über Brüssel gehen und dort auf schärfere DSA-Anforderungen drängen. Den Flickenteppich nationaler Sonderwege, den die Medienanstalten bisher gepflegt haben, dürfte es in dieser Form nicht mehr lange geben.
Wie der Streaming-Markt auf die Blockaden reagiert und was das wirtschaftlich bedeutet, analysiert der Artikel Pornhub gesperrt: Wie der Streaming-Markt auf die Blockaden reagiert.
Weiterführende Quellen: Pressemitteilung VG Neustadt | Heise: VG kippt Pornhub-Sperre | Juraarchiv: DSA und Herkunftslandprinzip
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