Drei Tage noch. Am 27. September 2026 wird die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in der gesamten EU anwendbar – und verschärft die Regeln gegen Greenwashing spürbar. Wer zeitgleich auf die Green Claims Directive gewartet hat, wartet weiter: Das EU-Parlament führt den Vorschlag in seinem Legislative-Train-Schedule seit dem Update vom 1. August 2026 unter dem Status „Blocked“, blockierende Institution: der Rat. Zwei Regelwerke, zwei völlig unterschiedliche Schicksale – und einiges an Verwechslungsspielraum für Marketing-Teams.
Ich finde, genau diese Gleichzeitigkeit ist die eigentliche Nachricht dieser Woche. Während die eine Richtlinie in drei Tagen scharf geschaltet wird, liegt die andere seit über einem Jahr auf Eis, ohne dass irgendjemand sie offiziell beerdigt hätte. Wer beides durcheinanderwirft, trifft entweder unnötig vorsichtige oder unnötig riskante Entscheidungen.
Was die Green Claims Directive als Richtlinie eigentlich regeln sollte
Der Kommissionsvorschlag COM(2023) 166 vom März 2023 war ambitioniert konzipiert. Er sollte Mindeststandards dafür setzen, wie Unternehmen freiwillige, explizite Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern begründen und kommunizieren dürfen. Kernidee: Wer mit „klimafreundlich“ oder ähnlichen Aussagen wirbt, muss das wissenschaftlich belegen können – inklusive Lebenszyklusperspektive und transparenter Darstellung von Treibhausgas-Kompensationen.
Der entscheidende Unterschied zu bestehendem Recht lag im Verfahren: eine Ex-ante-Verifizierung durch eine akkreditierte, unabhängige Stelle, bevor ein Claim überhaupt genutzt werden durfte. Zusätzlich sollten neue Umweltlabels reguliert werden, mit Erleichterungen für Kleinstunternehmen und KMU. Das wäre, wohlgemerkt im Konjunktiv, ein Systemwechsel gewesen: weg von nachträglicher Rechtsdurchsetzung, hin zu vorheriger Prüfung.
Bislang ist das ein Vorschlag – kein geltendes Recht. Das muss man bei jeder Debatte über Greenwashing und die Richtlinie mitliefern, denn Medien und Marketingabteilungen sprechen gerne so, als gäbe es sie schon.
Die Chronologie eines Verfahrens, das ins Stocken geriet
Das Europäische Parlament stimmte im März 2024 mit deutlicher Mehrheit (467 zu 65 Stimmen bei 74 Enthaltungen) für seine Position in erster Lesung. Der Rat legte im Juni 2024 seine allgemeine Ausrichtung fest. Danach folgten die üblichen Triloge: ein erster im Januar 2025, ein zweiter im April 2025.
Dann kam der Bruch. Am 20. Juni 2025 kündigte die Kommission an, den Vorschlag zurückziehen zu wollen. Ein für den 23. Juni 2025 angesetzter dritter Trilog wurde abgesagt. Als Grund kursierte vor allem die Debatte um den Anwendungsbereich für Mikrounternehmen – ein Streitpunkt, den auch die EVP-Fraktion in einem Brief an die Kommission adressiert hatte, wie zeitgenössische Berichte aus Brüssel dokumentierten.
Wichtig für die Einordnung: Eine formelle Rücknahme kann laut EU-Verfahrensrecht nur die Kommission selbst erklären. Das ist bislang nicht geschehen. Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 (COM(2025)870, veröffentlicht am 21. Oktober 2025) führt den Vorschlag weiterhin als „pending“ – schwebend, nicht erledigt, nicht vorangetrieben.
Auch die dänische Ratspräsidentschaft soll ihre Vermittlungsbemühungen Ende November 2025 eingestellt haben, weil sich keine qualifizierte Mehrheit fand. Das ist eine Einordnung aus deutschsprachiger Fachmedienberichterstattung, keine Primärquelle – aber sie passt zum Bild, das der Legislative Train zeichnet: blockiert, nicht tot, aber auch nicht lebendig. Eine Blockade im Rat ist eben keine Regelungslücke im Rechtssinn, sondern ein politischer Schwebezustand, der jederzeit in beide Richtungen aufgelöst werden könnte – durch eine Einigung oder durch eine formelle Rücknahme, die bislang schlicht nicht erklärt wurde.
Wer sich auf Shopify oder anderen Plattformen ohnehin gerade mit Compliance-Checks für Produktangaben beschäftigt, sollte diese Unsicherheit einpreisen: Ein Green-Claims-Check im Rahmen der Shopify-Compliance lohnt sich unabhängig davon, ob die Richtlinie irgendwann doch noch verabschiedet wird.
Was ab Ende September tatsächlich gilt: EmpCo gegen Greenwashing
Ganz anders die Lage bei der EmpCo-Richtlinie. Sie wurde bereits am 6. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 26. März 2024 in Kraft – nachvollziehbar im Amtsblatt-Text der Richtlinie (EU) 2024/825. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 27. September 2026 gilt sie EU-weit in der Anwendung – unabhängig davon, wie weit die Umsetzung in einzelnen Ländern tatsächlich fortgeschritten ist.
EmpCo ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD, 2005/29/EG) und ergänzt deren Anhang um neue Praktiken, die als irreführend gelten. Konkret betroffen sind laut Richtlinientext unter anderem:
- Generische Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“, wenn keine nachweisbar überlegene Umweltleistung dahintersteht
- Aussagen zu Klimaneutralität, Net-Zero oder CO2-Neutralität, sofern sie sich vor allem auf Kompensationsmaßnahmen stützen, ohne dies klar zu differenzieren
- Nachhaltigkeitslabels, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem oder einer öffentlichen Stelle basieren
- Zukunftsbezogene Umweltversprechen ohne einen klaren, überprüfbaren Umsetzungsplan
Das ist, anders als der Green-Claims-Vorschlag, geltendes Recht mit fixem Anwendungsstart. Die Mechanik ist dabei bewusst schlanker als die geplante Ex-ante-Verifizierung: EmpCo verbietet bestimmte Praktiken direkt über das UCPD-Regime, statt eine vorherige Prüfstelle einzuziehen. Wer gegen diese Verbote verstößt, bewegt sich im klassischen System der Rechtsdurchsetzung durch Aufsichtsbehörden und Wettbewerbsrecht – nicht im neuen Zertifizierungsverfahren, das die Green Claims Directive vorgesehen hätte.
Praktisch bedeutet das: Die Beweislast liegt weiterhin bei den Behörden beziehungsweise bei Wettbewerbern, die einen Verstoß nachweisen müssen – anders als bei einer Ex-ante-Prüfung, bei der das Unternehmen von vornherein einen Nachweis erbringen müsste, bevor ein Claim überhaupt verwendet werden darf. Das senkt die Einstiegshürde für Unternehmen, erhöht aber das Risiko, im Nachhinein belangt zu werden – inklusive möglicher Bußgelder nach nationalem UCPD-Umsetzungsrecht.
EmpCo und Green Claims: zwei Ebenen, ein Themenfeld
Dieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2Prompt16:9 documentary photo of EU parliament glass architecture exterior under overcast sky, people walking as silhouettes, no flags with readable text, no logos, no signage text, photorealistic news styleWer beide Vorhaben nebeneinanderlegt, erkennt schnell den Unterschied im Ambitionsniveau. EmpCo verbietet bestimmte irreführende Claims und Labels nachträglich – ähnlich wie andere unlautere Geschäftspraktiken auch. Die Green Claims Directive hätte, wäre sie in Kraft getreten, eine vorgelagerte Prüfpflicht für jede explizite Umweltaussage geschaffen, mit Zertifikat vor Nutzung.
Für Unternehmen bedeutet das: Die strengere, aufwendigere Regelung liegt auf Eis. Die schlankere, aber verbindliche Regelung tritt in Kraft. Das ist keine Entwarnung. Vage Klimaneutralitäts-Werbung oder unzertifizierte Eigenlabels bleiben ab dem 27. September 2026 angreifbar – nur eben über UCPD-Mechanismen, nicht über ein neues Verifizierungsregime.
Besonders im Handel mit Textilien und Konsumgütern zeigt sich das schon an der Praxis rund um CO2-Angaben: Auf Plattformen wie Amazon, Vinted oder eBay tauchen längst eigene Nachhaltigkeitssiegel auf, die unter EmpCo neu bewertet werden müssen. Wer sich einen Überblick verschaffen will, findet in unserem Beitrag zu CO2-Labels im Commerce-Umfeld eine Einordnung, welche Kennzeichnungen aktuell wie belastbar sind.
Was Marketing- und Compliance-Teams jetzt konkret prüfen sollten
Ein Rechtsberatungsersatz ist dieser Artikel nicht – dafür braucht es im Einzelfall juristische Prüfung. Aber ein paar Hausaufgaben lassen sich aus der aktuellen Lage klar ableiten.
Erstens: Claim-Inventar erstellen. Website, Werbeanzeigen, Verpackungen, Social-Media-Kanäle, Nachhaltigkeitsberichte – alles, was Umweltaussagen enthält, sollte einmal gesammelt und bewertet werden. In der Praxis heißt das: eine Tabelle mit jedem einzelnen Claim, der verwendeten Formulierung, dem Beleg dahinter und einer Einschätzung, ob er unter die neuen EmpCo-Verbote fallen könnte.
Zweitens: Generische Formulierungen wie „grün“ oder „nachhaltig“ ohne Beleg streichen oder durch spezifische, belegbare Aussagen ersetzen. Ein „umweltfreundlich“ ohne Kontext wird ab Ende September zum Risiko.
Drittens: Klimaneutralitäts-Claims genau prüfen. Wo beruht die Aussage überwiegend auf Kompensation? Wird das transparent von echter Emissionsreduktion getrennt? Genau hier setzt EmpCo an.
Viertens: Labels checken. Steht ein anerkanntes Zertifizierungssystem oder eine öffentliche Stelle dahinter, oder handelt es sich um ein selbst entwickeltes Siegel ohne externe Prüfung?
Fünftens: Zukunftsversprechen mit Substanz hinterlegen – Meilensteine, Monitoring, ein nachvollziehbarer Plan. Wer „bis 2040 klimaneutral“ verspricht, sollte dokumentieren können, wie das erreicht werden soll.
Wer im E-Commerce ohnehin schon an CO2-Labels und Produktinformationen arbeitet, sollte diese Prüfung mit den ohnehin laufenden Anpassungen für den digitalen Produktpass verknüpfen – die Fristen dort laufen parallel und betreffen teilweise dieselben Datensätze. Einen Überblick über die anstehenden Pflichten und Fristen zum digitalen Produktpass haben wir bereits zusammengestellt, ebenso eine vertiefte Betrachtung für den digitalen Produktpass im Textilbereich, wo Umweltclaims besonders häufig auftauchen.
Meine Einschätzung zur Lage bei Claims und Richtlinie
Wir bei digital-magazin.de beobachten seit Monaten, wie Unternehmen zwischen zwei Regulierungslogiken hin- und herschwanken: der strengen, aber nie in Kraft getretenen Green Claims Directive und der schlankeren EmpCo-Richtlinie, die jetzt tatsächlich zählt. Meiner Einschätzung nach ist das eine klassische Situation, in der der öffentliche Diskurs der Rechtslage weit vorauseilt. Viele Compliance-Abteilungen haben sich intern längst auf Verifizierungspflichten vorbereitet, die es formal noch gar nicht gibt.
Warum blockiert der Rat weiter, ohne die Kommission zu einer klaren Entscheidung zu drängen? Eine plausible Lesart: Solange der Vorschlag „pending“ bleibt, muss sich niemand politisch für eine Rücknahme verantworten, die als Rückschritt beim Verbraucherschutz gedeutet werden könnte. Gleichzeitig will offenbar auch niemand die Detailarbeit einer Einigung zur Mikrounternehmen-Frage leisten. Ein Schwebezustand mit Ablaufdatum, das aber niemand festlegt.
Für Unternehmen ist diese Unklarheit unbequem, aber nicht folgenlos. EmpCo tritt in Kraft, ob die Green Claims Directive wiederbelebt wird oder nicht. Wer seine Umweltclaims schon jetzt an den EmpCo-Kriterien ausrichtet, ist für beide Szenarien gerüstet. Wer weiter auf eine Verifizierungspflicht wartet, die vielleicht nie kommt, riskiert, ab dem 27. September 2026 mit genau den vagen Aussagen aufzufallen, die EmpCo explizit verbietet.
Ob und wann der Rat seine Blockade aufgibt, ist offen. Die Kommission müsste dafür entweder eine überarbeitete Fassung vorlegen oder den Vorschlag formell zurückziehen – beides ist bislang nicht geschehen. Wer im Bereich Textil oder Handel Claims kommuniziert, sollte die Entwicklung dieses Verfahrens weiter beobachten, aber nicht darauf warten, um die eigenen Aussagen an geltendes Recht anzupassen.




