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Die EU-Kommission akzeptiert Temus DSA-Aktionsplan

Die EU-Kommission hat Temus Aktionsplan zum Gesetz über digitale Dienste akzeptiert. Er umfasst fünf Maßnahmen und folgt auf die Geldbuße von 200 Mio. € aus dem Mai. Temu hat vier Monate für eine vorläufige Risikobewertung über sechs Monate bis zum 30. November 2026, ein Fristbeginn ist nicht genannt.

Smartphone mit Shopping-App als Symbol für den Aktionsplan von TemuDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptStack of small parcels and a laptop on a desk in a small online shop office, cardboard boxes in neutral kraft paper, bright daylight, European small-business mood. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Der von der Kommission akzeptierte Aktionsplan betrifft Temu und die Risikobewertung der Plattform (Symbolbild)

Die EU-Kommission hat am 26. Oktober 2026 den Aktionsplan von Temu zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) akzeptiert. Fünf Maßnahmen sollen den im Mai festgestellten Verstoß gegen die Pflicht zur Risikobewertung beheben, für den die Kommission 200 Mio. € Geldbuße verhängt hatte. Temu hat nun vier Monate Zeit, eine vorläufige Risikobewertung für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 30. November 2026 durchzuführen. Ob und wie der Plan in der Praxis wirkt, sagen weder die Kommission noch heise.

Die fünf Maßnahmen im Aktionsplan

Die Pressemitteilung der Kommission vom 26. Oktober 2026 nennt fünf Maßnahmen, auf die sich der Plan konzentriert, um den Verstoß zu beheben. Die deutsche Fassung der Mitteilung ist teils maschinell übersetzt. Die Kommission schreibt, der Plan solle Temu helfen, die Vorgaben des DSA zu erfüllen und gegen die Verfügbarkeit illegaler Produkte im Internet vorzugehen.

Erstens soll Temu eine plattformspezifische Risikoanalyse erstellen. Das heißt: Untersucht werden soll, welche Risiken gerade von dieser Plattform ausgehen, nicht von Onlinehandel im Allgemeinen. heise beschreibt es entsprechend so, dass Temu die Risiken analysieren wolle, die speziell von seiner Plattform ausgehen.

Zweitens soll Temu anhand verlässlicher Messgrößen bewerten, wie wirksam die ergriffenen Maßnahmen das Risiko der Verbreitung illegaler Inhalte verringern. Welche Kennzahlen das sein werden, nennt die Mitteilung nicht. Ohne solche Messgrößen ließe sich nicht beurteilen, ob eine Maßnahme etwas bringt. Das ist eine dm-Einordnung, keine Aussage der Kommission.

Drittens soll Temu die Grenzen seiner Inhaltsmoderation bewerten. Gemeint ist, wo die bestehende Prüfung von Angeboten an Grenzen stößt. Laut heise betreffen die Maßnahmen unter anderem diese Grenzen der Inhaltsmoderation.

Viertens soll Temu analysieren, ob und wie die eigenen Empfehlungssysteme die Verbreitung illegaler Waren verstärken könnten. Empfehlungssysteme sind die Algorithmen, die Käuferschaft Produkte vorschlagen oder vorsortieren. heise schreibt, sie könnten die Verbreitung illegaler Güter unabsichtlich begünstigen oder gar verstärken.

Fünftens soll Temu den Einfluss vorsätzlicher Manipulation untersuchen. Dazu zählen laut Kommission Verkaufende, die Funktionen von Temu ausnutzen, um potenziell illegale Angebote zu verbreiten. Nach heise geht es auch darum, wie manche Verkaufende Plattformfunktionen nutzen, um potenziell illegale Listungen künstlich zu verstärken und prominenter zu platzieren.

Weitere Details wie Kennzahlen oder Zwischenziele nennen weder die Kommission noch heise. Ob Temu den Plan veröffentlicht, ist ebenfalls nicht angegeben. Aussagen darüber, ob die Maßnahmen ausreichen, lassen sich daraus nicht ableiten.

Vom Bußgeld im Mai zum akzeptierten Plan

Der Aktionsplan hat eine Vorgeschichte. Die Kommission hatte im Mai 2026 in einer Entscheidung wegen Nichteinhaltung festgestellt, dass Temu seinen Verpflichtungen zur Risikobewertung nicht nachgekommen war. Sie verhängte dafür eine Geldbuße von 200 Mio. €. Die Entscheidung ist in der aktuellen Mitteilung verlinkt, der Plan knüpft also ausdrücklich daran an.

Die Pflicht zur Risikobewertung gehört zu den Vorgaben des DSA; genau hier hatte die Kommission nach eigener Darstellung den Verstoß festgestellt. Die fünf Maßnahmen setzen deshalb an der Analyse selbst an, an ihrer Messbarkeit, an den Grenzen der Moderation, an den Algorithmen und an Missbrauch durch Verkaufende.

Die Kommission nennt als Zweck der Vorgabe von vier Monaten, sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Zu „Weiteren Schritten“ enthält die Mitteilung nur einen einzigen Satz. Was bei Nichterfüllung geschähe, nennt die Mitteilung nicht.

heise bewertet den Schritt als „Punktsieg für die EU-Plattformaufsicht“. Das ist die Wertung von heise, keine Feststellung der Kommission. heise beschreibt außerdem, Temu habe sich zu strukturellen Korrekturmaßnahmen verpflichtet, was die Kommission nun billige. Ob Temu die Feststellungen der Kommission teilt oder bestreitet, nennen weder die Kommission noch heise.

Zur Einordnung hilft die Abgrenzung zu einem anderen DSA-Fall, über den dm am 22. Oktober 2026 berichtet hat: Bei Booking.com eröffnete die Kommission am 21. Oktober ein förmliches Verfahren, ein Verstoß ist dort nicht festgestellt. Bei Temu liegt dagegen ein bereits festgestellter Verstoß vor, dazu ein Bußgeld und nun ein von der Kommission akzeptierter Plan. Beide Fälle stehen in verschiedenen Verfahrensstadien und lassen sich nicht gleichsetzen.

Vier Monate Frist und ein Halbjahr Rückblick

Temu: Verkäufer verpackt Waren am Arbeitstisch, Dashboard auf dem LaptopDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptSeller packing small items into a shipping box at a workbench while a laptop shows an abstract dashboard, shelves with neutral boxes, warm light. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Marktplatz-Regeln im Alltag (Symbolbild)

Die Zeitangaben der Mitteilung lassen sich leicht verwechseln. Wörtlich hat das Unternehmen „nun vier Monate Zeit, um eine vorläufige Risikobewertung für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 30. November 2026 durchzuführen“. Der 30. November 2026, ein Montag, ist demnach das Ende des sechsmonatigen Zeitraums, den die Bewertung abdeckt. Er ist nicht der Termin, bis zu dem Temu die Bewertung abliefern muss.

heise formuliert ähnlich: Temu habe vier Monate für eine „fundierte Zwischenbewertung“, die „einen zusammenhängenden Halbjahreszeitraum“ abdecken müsse. Die Kommission habe laut heise „einen strikten Zeitplan vorgegeben“, das ist heises Formulierung. Den 30. November nennt heise nicht.

dm-Rechnung zum Prüfzeitraum: Sechs zusammenhängende Kalendermonate, die am 30. November 2026 enden, beginnen am 1. Juni 2026. Das ist eine Annahme, denn die Mitteilung nennt kein Startdatum. Der Zeitraum würde dann die Monate Juni bis November umfassen.

Auch für die vier Monate nennt die Mitteilung keinen Fristbeginn. Nur als Gedankenspiel: Hätten sie am 26. Oktober 2026 begonnen, läge das Ende am 26. Februar 2027. Das ist eine reine Annahme der Redaktion und kein Termin, den Kommission oder Temu genannt hätten. Wer die Frist tatsächlich beobachten will, braucht den offiziellen Fristbeginn, und der liegt nicht vor.

Unter der obigen Annahme eines Starts am 1. Juni 2026 schaut die Bewertung teils zurück: Sie erfasst ein Halbjahr, das bereits läuft. Ob die Kommission die Ergebnisse veröffentlicht und wie sie diese prüft, nennt die Mitteilung nicht. Gesichert ist nur der Rahmen: vier Monate Bearbeitungszeit, sechs Monate Betrachtungszeitraum, Enddatum des Zeitraums 30. November 2026.

Was für Verkaufende und Kundschaft in Deutschland folgt, und was nicht

Direkte Auswirkungen auf Verkaufende auf Temu oder die Käuferschaft nennen Kommission und heise nicht. Sicher ist lediglich, dass der fünfte Punkt des Plans Verhalten von Verkaufenden betrifft, die Plattformfunktionen ausnutzen. Konkrete neue Pflichten für Shops stehen in der Mitteilung nicht.

Zum Marktumfeld in Deutschland liegen Zahlen vor, die nicht aus dem DSA-Verfahren stammen. Laut bevh-Zahlen zum dritten Quartal sank der Umsatz von Shein, Temu und AliExpress zusammen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35,5 % auf 566 Mio. € (inklusive Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt). Ihr Marktanteil lag bei 3,1 %, im zweiten Quartal 2026 waren es 5,3 %. Der Gesamtmarkt wuchs im dritten Quartal um 2,9 % auf rund 18,5 Mrd. €. Basis ist eine Befragung von 40.000 Personen ab 14 Jahren (BEYONDATA) für den Zeitraum 1. Juli bis 30. September 2026.

Einige dm-Rechnungen dazu: 566 Mio. € ÷ (1 − 0,355) ergibt rund 878 Mio. € als rückgerechneten Umsatz des Vorjahresquartals, unter der Annahme gleicher Abgrenzung; der bevh nennt diese Zahl nicht. 566 Mio. € ÷ 18.500 Mio. € ergibt etwa 3,1 % und deckt sich mit dem genannten Marktanteil. Der Rückgang von 5,3 % auf 3,1 % sind 2,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorquartal; er darf nicht mit den 35,5 % im Vorjahresvergleich vermischt werden.

Als Hintergrund nennt der bevh den Wegfall der Zollfreigrenze von 150 € seit Juli 2026: Jede Sendung aus Drittstaaten ist grundsätzlich zollpflichtig. Für Kleinsendungen bis 150 € fällt eine Pauschale von 3 € pro Warengruppe (Zollposition) an, ab November kommt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 € hinzu. Hypothetisches Beispiel, kein Temu-Wert: Bei zwei Warengruppen sind es 2 × 3 € = 6 €, ab November 8 €, sofern die 2 € je Sendung anfallen. Die Pressemitteilung nennt dafür keine Bezugsgröße. Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk sagt: „Das rasante Wachstum von Temu und Shein in Deutschland ist ins Stocken geraten.“ Zölle allein hält sie nicht für ausreichend; die EU solle Marktüberwachungsbehörden stärken und bestehendes Recht durchsetzen.

Einen Zusammenhang zwischen Aktionsplan und diesen Zahlen stellen weder bevh noch Kommission noch heise her, und die Zahlen gelten nicht für Temu allein. Auch zur Frage, wie Unternehmen ohne EU-Sitz stärker in die Pflicht zu nehmen wären, gibt es nur Forderungen: Markenverband, HDE und vzbv wollen im Zuge des geplanten European Product Act einen behördlich geprüften Bevollmächtigten in Europa, den Plattformen vor Freischaltung eines Angebots prüfen sollen. Beschlossen ist davon nichts, es handelt sich um den Forderungskatalog der Verbände vom 8. Oktober 2026.

Was sich beobachten lässt: Weder Fristbeginn noch Folgen bei Nichterfüllung sind genannt. Shops, die Temu als Wettbewerber im Blick haben, können deshalb vor allem darauf achten, ob die Kommission oder Temu Ergebnisse der Zwischenbewertung veröffentlichen. Das ist eine dm-Einordnung; zugesagt ist eine Veröffentlichung bislang nicht.