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Sicherheit & Recht

Netzsperren vertreiben Quad9: Ein Datenschutzdienst verlässt Frankreich

Quad9 stellt am 24. November 2026 den Dienst für Nutzende in Frankreich ein. Der Beitrag erklärt, warum Netzsperren per DNS scheitern und wen der Rückzug trifft.

Netzsperren als Sinnbild: Verschlossenes Eisentor in einer menschenleeren Kopfsteingasse im Nebel, davor eine einzelne StraßenlaterneDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellflux_2 pro 1k 16:9PromptA lone iron gate stands closed across an empty cobblestone alley at dusk, with a single warm street lamp casting a pool of light on wet stones. A forgotten umbrella leans against the wall beside the gate while thin fog drifts through the alley. Photorealistic style image. Mood: quiet, bleak and slightly ironic. Avoid: watermark, signature, blurry, low quality, distorted, deformed.
Tor zu: Quad9 zieht sich aus Frankreich zurück (Symbolbild)

Der gemeinnützige DNS-Resolver Quad9, der Domainnamen in IP-Adressen übersetzt, beendet am 24. November 2026 seinen Betrieb in Frankreich. Quad9 will die dort gerichtlich angeordneten Netzsperren nicht umsetzen, obwohl laut Blogeintrag vom 22. Oktober 2026 eine Strafe von 1.000 Euro pro Tag droht. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) nennt den Rückzug in ihrem Beitrag vom 27. Oktober 2026 die richtige Entscheidung.

Das Urteil: Quad9 muss Domains für Nutzende in Frankreich sperren

Ein französisches Gericht verpflichtet Quad9, für Nutzende in Frankreich die DNS-Auflösung bestimmter Domains zu blockieren. So schreibt es der Dienst in seinem Blogeintrag vom 22. Oktober 2026. Ein DNS-Resolver ist die Stelle, die den eingetippten Namen einer Website in die numerische Adresse des Servers übersetzt. Dabei sieht er, welche Seiten Sie ansteuern. Die EFF hält deshalb die Datenschutzregeln eines solchen Dienstes für entscheidend.

Geklagt hat beIN, laut Quad9 ein katarisches Unternehmen mit Büros in Frankreich. Der Sender wirft den betroffenen Domains Urheberrechtsverletzungen an seinen audiovisuellen Rechten an Sportübertragungen vor. Quad9 betont, mit diesen Domains und deren Betreibenden nichts zu tun zu haben. Das Urteil erging nach Angaben des Dienstes einen Tag vor dem Blogeintrag. Die französischen Gerichte, so Quad9, haben die Funktionsweise des Internets und die Rolle des Domain Name Systems von Grund auf missverstanden.

Quad9 ist eine Schweizer Stiftung im öffentlichen Interesse. Sie arbeitet ohne Gewinnabsicht und verlangt kein Geld für den Dienst. Die EFF schreibt, die Schweizer Rechtsform solle unter anderem Nutzende vor Datenforderungen schützen. Zusätzlich blockiert Quad9 bekannte Schad- und Phishing-Domains. Inhalte blockiert der Dienst nach eigener Darstellung nicht. Wer die Schutzfunktion nicht will, kann sie abwählen.

Das Gericht hat die Strafe immerhin gesenkt, laut Quad9 von 580.000 Euro auf 1.000 Euro pro Tag. Bis zum 14. November, an dem die Sperrung nach Angaben des Dienstes endet, wären das 24.000 Euro. Die Anwaltskosten sind darin nicht eingerechnet. Die Summe allein ist nicht der Grund für den Rückzug. Quad9 argumentiert, es gehe um eine Frage des Prinzips. Der Dienst lehnt es kategorisch ab, DNS-Antworten gegen die Erwartung der Nutzenden zu verfälschen. Er versteht die Auflösung von Namen als neutrale, passive Leistung. Die Netzsperren widersprechen nach seiner Darstellung diesem Auftrag.

Warum Quad9 Frankreich verlässt, statt zu sperren

Quad9 sieht für die Umsetzung der Netzsperren zwei technische Wege. Beide hält der Dienst für untauglich.

Der erste Weg wäre eine weltweite Sperre. Quad9 betreibt eine zentrale Blockliste gegen Schadsoftware und Phishing. Sie gilt für die Schutzdienste unter 9.9.9.9 samt Zweitadressen, nicht aber für den ungefilterten Dienst unter 9.9.9.10. Trüge Quad9 die Domains dort ein, wäre das Urteil formal erfüllt. Französisches Recht gälte dann jedoch für alle Nutzenden weltweit. Es nützte laut Quad9 dem Geschäft eines einzelnen privaten Unternehmens in ausländischem Besitz. Der Dienst warnt vor dem Präzedenzfall, dass jedes Land seine Regeln per DNS-Sperre anderen Ländern aufzwingen könnte. Quad9 vermutet, dass der Aufschrei groß wäre, wollten andere Staaten ihre Gesetze in Frankreich durchsetzen.

Der zweite Weg wäre eine Sperre nur für Nutzende in Frankreich. Dafür fehlen Quad9 nach eigener Aussage die Grundlagen. Der Dienst verlangt weder Anmeldung noch Identitätsnachweis. Er führt keine Liste, die Menschen einem Land zuordnet. Eine verlässliche Methode, Nutzende per DNS einer Rechtsordnung zuzuordnen, gebe es nicht. Die gängige Näherung heißt Geo-IP: Man schließt aus der IP-Adresse auf den Standort.

Dass diese Näherung vor Gericht nicht trägt, will Quad9 in Deutschland erlebt haben. Das Verfahren lief laut Quad9 von 2021 bis 2023. Der Dienst sperrte zunächst per Geo-IP nur für Deutschland. Die Klägerin Sony Music Entertainment GmbH rief die gesperrten Inhalte daraufhin über ein VPN ab, einen Tunnel über einen Server in einem anderen Land, der den Standort verschleiert. Das Gericht gab Sony recht. Laut Quad9 verhängte es eine Strafe wegen Missachtung des Gerichts.

Quad9 gewann den Fall am Ende. Das dauerte mehrere Jahre und kostete nach eigenen Angaben sechsstellige Summen. An dieser Last zahle der Dienst bis heute. Die Gegenseite habe mehr Anwältinnen und Anwälte, als Quad9 Geld und Zeit habe. Schon die halbe Lösung per Geo-IP hatte Quad9 eine Strafe eingebracht. Ob das Umgehen einer Sperre per VPN legal ist, hat das Magazin am Beispiel von Pornhub erläutert.

Daraus folgt für Quad9 der dritte Weg, der Abschied. Der Dienst will die Domains nicht sperren. Stattdessen stellt er den Betrieb für Nutzende in Frankreich ein. Die 30 Tage bis dahin sollen für die Umstellung reichen, hofft Quad9. Die Nachricht werde aber nicht alle rechtzeitig erreichen, räumt der Dienst ein.

Netzsperren per DNS entfernen keine Inhalte aus dem Netz

Die angeordneten Netzsperren entfernen kein einziges Angebot aus dem Netz, wie Quad9 und die EFF übereinstimmend darlegen. Quad9 hostet keine Websites, schreibt die EFF in ihrem Beitrag vom 27. Oktober 2026. Die beanstandeten Inhalte bleiben deshalb auf den Servern der Betreibenden online.

Netzsperren und der Rückzug eines DNS-Dienstes: Dunkler Gang mit Serverschränken, eine Schranktür steht offen, ein Kabel hängt lose herunterDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellflux_2 pro 1k 16:9PromptA long aisle of dark server cabinets in a cool-lit data hall, with one cabinet door standing ajar and a single loose cable hanging down to the floor. Small green status lights glow along the racks while a maintenance cart waits at the far end of the aisle. Photorealistic style image. Mood: cold, tense and hushed. Avoid: watermark, signature, blurry, low quality, distorted, deformed.
Ein Rechenzentrum, in dem ein Schrank offen steht: Sinnbild für den Rückzug eines DNS-Dienstes (Symbolbild)

Wer eine bestimmte Seite sucht, wechselt laut EFF schlicht zu einem anderen DNS-Resolver. Auswahl gibt es genug. Quad9 verweist auf tausende andere offene DNS-Systeme, die Ähnliches leisten, aber weniger vertrauenswürdig, sicher und zuverlässig seien. Manche stünden in Staaten, deren Absichten bei Datenschutz und Sicherheit zweifelhaft seien. Netzsperren treiben Menschen damit womöglich zu schlechteren Anbietern, befürchtet Quad9.

Quad9 bemüht ein Bild: Das sei, als halte man ein Stück Zeitung vor ein volles Stadion, um ein Konzert zu verdecken. Das Konzert spielt weiter. Auch beIN werde laut Quad9 keine Veränderung bemerken. Warum ein Unternehmen mit vielen Anwältinnen und Anwälten eine kleine Stiftung verklagt, könne Quad9 nicht sicher sagen. Die Stiftung mutmaßt, die Härte könnte der Zweck sein.

Quad9 betont, Piraterie nicht zu billigen. Der Dienst will sie dort bekämpft sehen, wo die Inhalte veröffentlicht werden. Zudem verweist er auf den Marktdruck, der Piraterie überhaupt erst entstehen lasse. Die EFF nennt den Abgang eines verantwortungsvollen Datenschutzdienstes aus Frankreich das vorhersehbare Ergebnis, wenn man Infrastrukturanbieter zur Urheberrechtspolizei mache.

Resolver wie Quad9 sind eine Alternative zu den Resolvern lokaler Internetprovider und Mobilfunkanbieter. Diese sind laut EFF anfällig für Forderungen von Strafverfolgungsbehörden, für Zensur und für kommerzielle Überwachung. Für Menschen in Frankreich fällt diese Alternative weg.

Dass Netzsperren auch hierzulande Gerichte beschäftigen, zeigt das Gerichtsurteil zur Pornhub-Sperrung, über das das Magazin berichtet hat.

Wer in Frankreich ohne Schutz zurückbleibt

Quad9 hat nach eigenen Angaben viele Nutzende in Frankreich, darunter Netze aus Staat, Energie, Verkehr, Gesundheit und Bildung. Sie alle verlieren am 24. November den Dienst.

Die Liste, die Quad9 in seinem Blogeintrag vom 22. Oktober 2026 veröffentlicht hat, nennt unter anderem die Digitaldirektion des Premierministers (DINUM), den Stromkonzern EDF, den Bahnkonzern SNCF, das Forschungs- und Bildungsnetz RENATER, den Sender France Télévisions, das Institut Pasteur, den Marseiller Klinikverbund AP-HM und den Sicherheitsanbieter Stormshield. Hinzu kommen Regionen, Départements und Städte wie Straßburg sowie studentische Campusnetze.

Die Einschränkung steht im selben Text. Quad9 erfasst Netze über Autonomous-System-Nummern, also Kennungen einzelner Netzbetreiber. Einzelne IP-Adressen oder Nutzende erfasst der Dienst nicht. Diese Kennungen sind nicht streng geografisch zugeordnet. Die meisten genannten Netze haben laut Quad9 dennoch einen erheblichen Teil ihrer Nutzerschaft in Frankreich. Die Auswahl stammt aus etwa einer Stunde typischer Nutzung. Hunderte weitere französische Netze kämen hinzu.

Diese Netze verlieren den Schutz vor Bedrohungen, den Quad9 nach eigener Aussage seit fast neun Jahren bietet. Der Dienst bedauert, dass Nutzende in Frankreich ohne Alternative bleiben, die Cybersicherheit schützt und zugleich europäisches Datenschutzrecht einhält. Zudem warnt Quad9, juristischer Druck auf Resolver gefährde die Cybersicherheit hunderter Millionen unbeteiligter Menschen.

Quad9 nennt ungefähr 20 weitere anhängige Verfahren in Frankreich gegen sich und andere Betreibende von Resolvern, in denen ebenfalls Netzsperren verlangt werden. Gefordert sind Sperren für hunderte verschiedene Namen. Die möglichen Strafen daraus würde die Stiftung nach eigener Aussage nicht überleben. Abwarten sei deshalb keine Option.

Was Betroffene in Frankreich bis zum 24. November prüfen sollten:

  • Router, Geräte und Server auf eingetragene DNS-Adressen wie 9.9.9.9 oder 9.9.9.10 prüfen.
  • Einen Ersatzresolver festlegen, bevor der Dienst endet, und dessen Datenschutzregeln lesen, denn Quad9 warnt vor Alternativen mit geringerem Vertrauen.
  • In Organisationen klären, welche Schutzfunktion gegen Schadsoftware und Phishing an die Stelle der Quad9-Blockliste tritt.

Washington schaut zu und plant mit

Auch der US-Kongress prüft laut EFF mehrere Gesetzentwürfe für Netzsperren. Sie würden Internetanbieter und andere Vermittler, darunter DNS-Resolver, zum Blockieren von Websites verpflichten. Einer davon heißt DEFEND IP Act, wie die EFF in einem Beitrag von Katharine Trendacosta vom 2. Oktober 2026 schreibt.

Frühere Anläufe für Netzsperren reichen laut EFF von SOPA und PIPA im Jahr 2012 bis zu Block BEARD, FADPA und ACPA in diesem Jahr. Der ACPA mit der Kennung H.R. 10364 stammt vom Abgeordneten Darrell Issa. Er soll Rechteinhabenden ein neues Werkzeug geben, um den Zugang zu ausländischen Websites zu sperren.

Beim DEFEND IP Act genügt laut EFF der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung, um vor Gericht die Sperre einer ganzen Website zu erwirken. Strafen für Sperranträge in böser Absicht sieht der Entwurf nach EFF-Darstellung nicht vor. Betroffene müssten einen Rechtsbeistand suchen und klagen. Die EFF nennt das einen langsamen und teuren Weg. Gegen einzelne rechtsverletzende Werke gebe es mit dem DMCA, einem US-Gesetz mit Löschverfahren, bereits ein Mittel.

Zwingt man neutrale Dienste wie Quad9 zum Bau von Sperrsystemen für Rechteinhabende, können laut EFF auch andere mächtige Akteure bis hin zu repressiven Regierungen dasselbe verlangen.

In Europa verweist Quad9 auf mögliche Pläne in Frankreich und anderen Staaten, Privaten automatisierte und ungeprüfte Möglichkeiten zum Filtern von DNS-Inhalten zu geben. Die EU-Regeln für Plattformen stehen im Digital Services Act, den das Magazin am Beispiel von Online-Pornografie erklärt hat.

Quad9 will gerichtlich angeordnete Netzsperren dieser Art überall bekämpfen. Der Dienst ruft Menschen in Frankreich auf, ihren Abgeordneten zu sagen, dass das Nachschlagen von Namen keine Straftat sei. Zudem sollen sie sich an die Regulierungsbehörde ARCOM wenden. Die Behörde müsse digitale Bürgerrechte und die Rechte der Sportsender abwägen, argumentiert der Dienst. Quad9 bittet um Spenden für die Rechtskosten. Offen ist die Berufung gegen das Urteil, die Quad9 weiterverfolgen will. Bis zu einer Entscheidung bleibt der 24. November 2026 der Stichtag.