Juni 2026: Die EZB konsultiert, die Branche rechnet nach – und plötzlich stehen Stablecoin-Emittenten wie Circle oder Paxos vor einer ungemütlichen Frage: Macht ein Wholesale-CBDC ihr Geschäftsmodell überflüssig? Konkret: nein. Aber unter dem Strich ist die Antwort komplizierter, als es die erste Reaktion vermuten lässt.
Was Wholesale-CBDC wirklich ist – und was nicht
Rechnen wir nach, bevor wir uns im Begriffsnebel verlieren. Ein Wholesale-CBDC ist keine Digitalversion des Euro für jedermann. Es ist tokenisiertes Zentralbankgeld, das ausschließlich Finanzinstituten – also Geschäftsbanken und ausgewählten Finanzmarktinfrastrukturen – als DLT-fähige Reserve zur Verfügung steht. Kein Unternehmenskasse, kein Privatkunde kommt direkt daran. Die EZB hat das in einer vielbeachteten Rede vom September 2022 ausdrücklich klargestellt: Wholesale-CBDC ist eben nicht einfach „jede Großbetragszahlung in Zentralbankgeld“. Target2 existiert seit Jahrzehnten und wickelt Großbetragszahlungen in Zentralbankreserven ab – das ist trotzdem kein Wholesale-CBDC im heutigen Sinne, weil die Programmierbarkeitsdimension fehlt.
Der Haken liegt im Detail: Erst die Kombination aus DLT-Basis, Tokenisierung und Programmierschnittstellen macht Wholesale-CBDC zu etwas grundlegend Neuem. Banken, die heute schon digitale Konten bei der Zentralbank führen, halten damit noch keine CBDC. Sie halten Reserven – funktional ähnlich, technisch eine andere Welt. Für Settlement-Prozesse auf tokenisierten Kapitalmärkten ist dieser Unterschied entscheidend.
Zum Vergleich: Ein Stablecoin wie ein Euro-EMT unter MiCAR-Regulierung (Verordnung (EU) 2023/1114) ist rechtlich eine Forderung gegen den Emittenten – eine Bank oder ein lizenziertes E-Geld-Institut – und kein Zentralbankgeld. Das Emittentenrisiko bleibt. Ein CBDC-gestützter Stablecoin, der 1:1 durch Wholesale-CBDC gedeckt ist, wäre zwar näher an Zentralbankgeld, aber der Emittent bleibt rechtlich in der Pflicht. Diese Konstruktion existiert als Konzept; marktbreit umgesetzt ist sie noch nirgends.
Das Settlement-Problem: Wer liefert die Cash-Leg?
Hier wird es konkret interessant – und der Wettbewerb wird sichtbar. Tokenisierte Wertpapiere brauchen eine „Cash-Leg“ auf der gleichen DLT-Schiene, damit Delivery-versus-Payment ohne Medienbruch funktioniert. Rechnen wir das durch: Bei einer tokenisierten Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro muss der Gegenwert in Echtzeit auf der gleichen Plattform verfügbar sein. Klassisches Buchgeld schafft das nicht ohne Umweg.
Genau hier konkurrieren Wholesale-CBDC und gut regulierte Stablecoins direkt. Eine Geschäftsbank könnte tokenisierte Sichtguthaben (sogenannte Commercial Bank Money Tokens, CBMT) emittieren und als Cash-Leg anbieten. Alternativ könnte ein regulierter Stablecoin-Emittent dasselbe tun – unter MiCAR als E-Geld-Token zugelassen, mit Reservehaltungspflicht und Rückgaberecht zum Nennwert. Und eine Zentralbank könnte Wholesale-CBDC direkt als risikofreies Settlement-Asset auf DLT bereitstellen.
Der Verband öffentlicher Banken (VÖB) hat in seiner Analyse zu Stablecoins im Kapitalmarkt hervorgehoben, dass Stablecoins bereits heute genutzt werden, um Transaktionen zwischen Bank und Unternehmen in Echtzeit auf DLT-Infrastruktur abzuwickeln. Das zeigt: Der Markt wartet nicht auf ein Wholesale-CBDC. Er baut sich gerade eigene Lösungen – und die Frage ist, ob die Zentralbanken rechtzeitig nachziehen oder das Feld räumen. Für Unternehmen, die sich mit ERC-20-kompatiblen Wallets für tokenisierte Vermögenswerte beschäftigen, ist diese Frage längst keine theoretische mehr.
Stablecoin Regulierung als Wettbewerbsparameter
Die Stablecoin Regulierung unter MiCAR ist dabei kein neutrales Regelwerk. Sie ist ein Marktstruktur-Instrument. E-Geld-Token müssen wie E-Geld behandelt werden: Rückgaberecht zum Nennwert, strikte Reservevorschriften, Aufsicht durch EBA beziehungsweise BaFin. Das klingt nach Sicherheitsnetz – ist aber auch Kostentreiber. Für Circle als US-Emittent von USDC bedeutet das konkrete Anpassungen, um im europäischen Markt zu operieren.
Tether – oder was nach dem regulatorischen Druck als Nachfolgestruktur im Euro-Markt agiert – steht vor noch größeren Hürden, weil das bisherige Reservemodell mit dem MiCAR-Standard kollidiert. Paxos hingegen hat früh auf institutionelle Compliance gesetzt und dürfte im EU-Rahmen besser positioniert sein. Unter dem Strich entscheidet die Stablecoin Regulierung mit, welche Emittenten überhaupt als Wholesale-CBDC-Konkurrenten relevant bleiben.
Das ist meine Einschätzung: MiCAR schafft faktisch eine Zweiklassen-Welt unter den Stablecoins. Wer die Zulassungsanforderungen erfüllt, kann als legitime Cash-Leg für tokenisierte Wertpapiere auftreten. Wer sie nicht erfüllt, wird aus dem professionellen Settlement-Markt gedrängt – unabhängig davon, ob ein Wholesale-CBDC kommt oder nicht. Die CBDC Konkurrenz ist insofern sekundär; die regulatorische Bereinigung passiert ohnehin.
Digitale Zentralbankeinlagen: Was Banken wirklich fürchten
Wenn Legacy-Banken gegen Wholesale-CBDC lobbyieren, geht es selten um technische Architektur. Es geht um Margen. Rechnen wir nach: Eine Geschäftsbank verdient an der Zinsspanne zwischen Einlagen und Krediten. Wenn tokenisierte Einlagen über Stablecoins oder CBDC direkt auf DLT wandern, verschieben sich Liquiditätsflüsse. Digitale Zentralbankeinlagen in Token-Form würden zwar das Interbank-Settlement effizienter machen – aber gleichzeitig die Frage aufwerfen, wer die Kundenschnittstelle hält.
Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Diskussionspapier von 2021 explizit auf das Disintermediation-Risiko hingewiesen: Wenn Einlagen in Richtung digitales Zentralbankgeld wandern, schrumpft die Refinanzierungsbasis der Banken. Wholesale-CBDC ist so designt, dass es dieses Problem weitgehend vermeidet – es geht ja gerade nicht an den Endkunden. Aber sobald CBDC-gestützte Stablecoins im Retailbereich eingesetzt werden oder digitale Zentralbankeinlagen für Unternehmenskunden zugänglich werden, ändert sich die Rechnung.
Zum Vergleich: Das Konsortium Qivalis, bei dem 13 europäische Banken einen gemeinsamen Euro-Stablecoin entwickeln, zeigt, wie die Branche reagiert. Statt auf Wholesale-CBDC zu warten, schaffen die Banken selbst tokenisiertes Buchgeld – und sichern damit ihre Rolle in der digitalen Zahlungsinfrastruktur. Das ist keine Defensive. Das ist Marktgestaltung.

CBDC Konkurrenz: Wettbewerb in drei Segmenten
Die Diskussion „Wettbewerb oder Koexistenz“ ist zu binär. Konkret gibt es drei unterschiedliche Segmente mit unterschiedlichen Dynamiken.
Segment 1 – Interbank-Settlement: Hier hätte Wholesale-CBDC einen strukturellen Vorteil. Risikofreies Zentralbankgeld auf DLT ist das ideale Settlement-Asset für Hochwerttransaktionen zwischen Banken. Stablecoins tragen immer Emittentenrisiko. Die EZB hat in ihrer Wholesale-CBDC-Positionierung genau diesen Use-Case priorisiert – und damit faktisch den Stablecoins das profitabelste Settlement-Segment streitig gemacht.
Segment 2 – Corporate- und Handelszahlungen: Hier ist die CBDC Konkurrenz geringer. Unternehmen haben keinen Direktzugang zu Wholesale-CBDC. Sie sind auf Bankstablecoins, CBMT oder regulierte E-Geld-Token angewiesen. Der Wettbewerb findet zwischen Emittenten statt, nicht zwischen CBDC und Stablecoin.
Segment 3 – DeFi und dezentrale Anwendungen: Wholesale-CBDC ist in permissionierten Systemen konzipiert. Es wird nicht auf öffentlichen Blockchains laufen. Für DeFi-Protokolle bleiben regulierte Stablecoins das einzige kompatible Asset. Hier ist CBDC Konkurrenz praktisch inexistent.
Das Koexistenz-Szenario – und seine realen Grenzen
Giesecke+Devrient, einer der führenden Anbieter von digitalen Währungsinfrastrukturen, argumentiert für ein Dreischichten-Modell: Wholesale-CBDC für den Interbank-Layer, CBMT für den Unternehmens-Layer, Stablecoins für Retail und dezentrale Anwendungen. Das klingt elegant. Der Haken: Interoperabilität ist in der Theorie einfacher als in der Praxis.
Wenn drei verschiedene Token-Standards, zwei regulatorische Regime und mindestens fünf proprietäre DLT-Systeme miteinander kommunizieren müssen, entsteht Fragmentierung. BankingHub analysiert dieses Spannungsfeld zwischen Stablecoins und CBDC als eines der zentralen Strukturprobleme der digitalen Geldordnung – und kommt zu dem Schluss, dass fehlende Interoperabilitätsstandards das größte Hemmnis für eine funktionierende Koexistenz sind.
Rechnen wir das konkret durch: Ein Unternehmen, das einen tokenisierten Liefervertrag auf Plattform A abwickelt, aber sein Konto bei einer Bank auf Plattform B führt und die Gegenpartei Plattform C nutzt, braucht Brücken. Jede Brücke kostet Zeit, Gebühren und birgt technisches Risiko. Wenn Wholesale-CBDC als gemeinsamer Nenner fungiert, löst das das Problem. Wenn nicht, bauen Banken und Stablecoin-Emittenten proprietäre Lösungen – und die Fragmentierung wächst.
Ich halte das Koexistenz-Szenario für realistisch, aber nur, wenn Zentralbanken aktiv Interoperabilitätsstandards setzen statt abzuwarten. Wer die Infrastruktur definiert, gewinnt. Das gilt für Wholesale-CBDC genauso wie für jede andere Plattform.
Zinsen, Rendite und das Business-Modell der Stablecoin-Emittenten
Ein unterschätzter Faktor in der CBDC-Stablecoin-Debatte ist die Renditefrage. Stablecoins zahlen dem Halter in der Regel keine Einlagenzinsen – der Emittent investiert die Reserven und kassiert die Rendite selbst. Bei USDC beispielsweise bedeutet das: Circle verdient an US-Staatsanleihen, der Nutzer hält einen zinslosen Token. Das Modell funktioniert, solange der Token Liquiditätsvorteile bietet, die die fehlende Rendite kompensieren.
Ein Wholesale-CBDC würde diese Logik nicht automatisch durchbrechen – es ist klar, dass die Verzinsung einer CBDC eine Designentscheidung der jeweiligen Zentralbank ist, die noch nicht abschließend getroffen wurde. Aber schon die Existenz einer risikofreien, DLT-fähigen Alternative verändert die Verhandlungsposition. Banken, die CBMT emittieren, könnten – anders als Stablecoin-Emittenten – regulatorisch gehalten sein, Zinsen weiterzugeben. Das verändert die Wettbewerbsdynamik spürbar.
Zum Vergleich: Wenn eine tokenisierte Einlage bei einer regulierten Bank 3,5 Prozent Rendite bringt und ein konkurrierender Stablecoin null Prozent, braucht der Stablecoin andere Argumente – etwa Zensurresistenz, globale Reichweite oder DeFi-Kompatibilität. Für institutionelle Nutzer, die primär Settlement-Effizienz suchen, wird das Argument dünn. Der VÖB hat genau diese Renditedimension in seiner Stablecoin-Analyse für den Kapitalmarkt als strategisches Differenzierungsmerkmal identifiziert.
Grenzüberschreitende Zahlungen: Der blinde Fleck der CBDC-Debatte
Ein Aspekt, der in der europäischen Diskussion oft zu kurz kommt, ist der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr. Wholesale-CBDC ist zunächst ein nationales oder bestenfalls eurozonales Instrument. Für Transaktionen zwischen Euro-Raum und US-Dollar-Raum, zwischen Europa und asiatischen Märkten oder im Bereich des Rohstoffhandels braucht es entweder bilaterale CBDC-Brücken – wie sie die BIZ mit dem mBridge-Projekt erprobt – oder eben USD- und EUR-Stablecoins als gemeinsames Vehikel.
Hier liegt einer der strukturellen Vorteile von Stablecoins, den kein Wholesale-CBDC kurzfristig replizieren kann: Sie operieren auf öffentlichen oder halboffenen Blockchain-Netzwerken, die keine diplomatische Vereinbarung zwischen Zentralbanken voraussetzen. Ein europäischer Exporteur, der mit einem südostasiatischen Abnehmer in USDC abrechnet, braucht keine multilaterale Infrastruktur. Das ist pragmatisch und schnell – aber eben auch außerhalb des direkten Einflussbereichs europäischer Regulatoren.
Die Implikation ist zweischneidig: Einerseits sichern Stablecoins damit ihre Relevanz im internationalen Handelsfinanzierungsmarkt auf absehbare Zeit. Andererseits zeigt genau dieses Szenario, warum die EU ein strategisches Interesse daran hat, einen regulierten Euro-Stablecoin international zu positionieren – nicht nur als Compliance-Instrument, sondern als geopolitisches Gegengewicht zu Dollar-dominierten Stablecoins. Die Frage, ob MiCAR dafür den richtigen Rahmen bietet oder exportierende europäische Emittenten gegenüber US-Wettbewerbern benachteiligt, ist unter Marktteilnehmern umstritten.
Technologische Reife und Einführungsrisiken
Selbst wenn die regulatorischen und politischen Fragen geklärt wären, bleibt ein handfestes operatives Problem: Wholesale-CBDC-Infrastruktur ist noch nicht produktionsreif im Vollsinne. Die meisten Pilotprojekte – von der EZB-eigenen DLT-Settlement-Exploration bis zu nationalen Projekten wie dem Bundesbank-Trigger-Modell – operieren in kontrollierten Umgebungen mit begrenzten Teilnehmern und definierten Use-Cases. Der Schritt von einem Piloten mit zwanzig Banken zu einem robusten, systemrelevanten Settlement-System für den gesamten europäischen Kapitalmarkt ist erheblich.
Stablecoin-Emittenten haben hier paradoxerweise einen Zeitvorteil: Sie sind bereits im Markt, haben Transaktionsvolumen, kennen Fehlerquellen aus dem Betrieb und verfügen über reale Liquiditätsdaten. Dieser Erfahrungsvorsprung lässt sich nicht durch regulatorischen Rückenwind aufholen. Für Banken und Corporates, die jetzt Technologieentscheidungen treffen, bedeutet das: Sie wählen nicht zwischen einem ausgereiften CBDC-System und einem riskanten Stablecoin, sondern zwischen zwei unterschiedlich reifen Lösungen mit je eigenen Risikoprofilen.
Ein pragmatischer Ansatz wäre, bestehende Stablecoin-Infrastruktur als Übergangslösung zu nutzen, dabei aber vertraglich und technisch sicherzustellen, dass ein späterer Wechsel auf Wholesale-CBDC oder CBMT möglich bleibt – ohne vollständige Systemumstellung. Das setzt voraus, dass Schnittstellen und Protokolle von Anfang an offen und standardisiert gestaltet werden. Wer jetzt auf proprietäre Insellösungen setzt, baut sich einen Lock-in, den er später teuer bezahlt.
Was Unternehmen und Banken jetzt konkret tun sollten
Unter dem Strich ist die EZB-Konsultation von Juni 2026 kein abstraktes Regulierungstheater. Sie setzt eine Taktung. Unternehmen, die tokenisierte Zahlungsinfrastruktur planen, müssen jetzt entscheiden, auf welchen Standard sie setzen – und ob ihre gewählte Plattform CBDC-kompatibel sein wird oder proprietär bleibt.
Konkret für Banken: Die Entscheidung zwischen eigenem CBMT-Angebot und Partnerschaft mit einem regulierten Stablecoin-Emittenten ist keine IT-Frage. Sie ist eine Frage der künftigen Margenarchitektur. Wer das Settlement-Asset kontrolliert, kontrolliert die Kundenbindung. Wer auf Wholesale-CBDC wartet, riskiert, dass der Markt sich ohne ihn organisiert – in Stablecoin-basierten Konsortien wie Qivalis, in proprietären Bank-Token-Systemen oder in DeFi-Protokollen mit regulierten E-Geld-Token.
Für Stablecoin-Emittenten ist die Botschaft ebenfalls klar: MiCAR-Compliance ist kein Bürokratieproblem, sondern Marktzugangsbedingung. Ohne Zulassung als E-Geld-Token-Emittent in der EU ist man aus dem institutionellen Settlement-Markt ausgeschlossen – unabhängig davon, ob ein Wholesale-CBDC kommt oder nicht. Die Stablecoin Regulierung entscheidet über Überleben, nicht das Wholesale-CBDC-Design.
Was bleibt?
Wettbewerb oder Koexistenz – diese Frage ist letztlich eine Folgefrage. Die eigentliche Frage lautet: Wer setzt die Standards für digitale Zentralbankeinlagen und Settlement-Assets in der tokenisierten Finanzwelt – die EZB, ein Bankenkonsortium oder ein regulierter Stablecoin-Emittent aus San Francisco? Die EZB-Konsultation gibt den Zentralbanken die Chance, diese Frage zu beantworten, bevor der Markt sie beantwortet. Ob sie diese Chance nutzt, entscheidet mehr über die Zukunft des europäischen Kapitalmarkts als jede Architektur-Debatte. Was meinen Sie: Wird Europa eine kohärente digitale Geldinfrastruktur aufbauen – oder am Ende mit einem Patchwork aus proprietären Token-Systemen und US-Stablecoins dastehen?





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