Die kürzlich vorgeschlagene EU-Verpackungsverordnung, welche die aktuelle EU-Verpackungsrichtlinie ersetzen soll, sorgt für Aufsehen in der Online-Handelsbranche. Ecosistant, ein Unternehmen, das sich auf Umweltberatung spezialisiert hat, äußert ernsthafte Bedenken. Sie warnen davor, dass die neue Verordnung, insbesondere Artikel 40, kleine und mittelständische Unternehmen vom EU-Binnenmarkt ausschließen könnte.
Die Kernelemente der Verordnung
Das Hauptziel der neuen Verordnung ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen in der EU um mindestens 15 % bis 2040. Dies soll durch Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Einsatz von Mehrwegverpackungen und festgelegte Mindestrecyclinganteile erreicht werden. Eine Schlüsselkomponente ist die „Erweiterte Herstellerverantwortung“, die verlangt, dass Online-Händler die Verantwortung für die Verpackungsabfälle und deren Recycling übernehmen.
Warum ecosistant Alarm schlägt
Ecosistant hebt hervor, dass Artikel 40 Abs. 2 der Verordnung Online-Händlern auferlegt, in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Bevollmächtigten für ihre EPR-Pflichten zu benennen. Dies würde den grenzüberschreitenden Online-Handel für viele Händler unrentabel machen. Die damit verbundenen administrativen Kosten und bürokratischen Prozesse könnten einen Großteil der Online-Händler vom EU-Binnenmarkt ausschließen.
Vorschläge von ecosistant
- Verzicht auf die Pflicht, in jedem Mitgliedsstaat einen Bevollmächtigten zu benennen.
- Möglichkeit für in der EU ansässige Firmen, europaweit Rücknahmesystemen beizutreten und die EPR-Pflichten selbst zu erfüllen.
- Einrichtung von Ausnahmen für Micro-Businesses oder Produzenten kleiner Mengen an Verpackungsmüll.
Ausblick
Die EU-Verpackungsverordnung ist bisher nicht endgültig verabschiedet. Es stehen weitere Verhandlungen im Trilog-Verfahren zwischen dem Europäischen Rat und dem Parlament an, um einen Kompromisstext zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob die Bedenken von ecosistant und anderen Betroffenen Gehör finden werden.