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Porto: Bundesnetzagentur plant im Schnitt 10,72 % Spielraum fürs Privatkunden-Paket und 20,35 % beim Brief

Die Bundesnetzagentur plant in ihrem Entwurf vom 12. Oktober für die Deutsche Post einen durchschnittlichen Erhöhungsspielraum von 10,72 % im Korb Privatkunden-Paket und 20,35 % in den Körben Privatkunden-Brief und Geschäftspost, jeweils für die zweijährige Geltungsdauer ab 1. Januar 2027. Das Porto einzelner Produkte steht damit noch nicht fest, die Post verteilt den Spielraum selbst. Stellungnahmen sind bis 30. Oktober möglich, die finale Entscheidung folgt laut Bundesnetzagentur voraussichtlich im November.

Porto für Pakete: Kunde gibt am Postschalter ein Paket abDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptCustomer at a post office counter handing over a plain brown parcel, stacks of plain envelopes and parcels behind the counter, a scale on the counter, soft daylight, everyday German town atmosphere. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Am Schalter wird es teurer (Symbolbild)

20,35 Prozent: So hoch liegt der durchschnittliche Erhöhungsspielraum im Korb Privatkunden Brief für die zweijährige Geltungsdauer (1.1.2027–31.12.2028), den die Bundesnetzagentur in ihrer beabsichtigten Entscheidung vom 12. Oktober 2026 plant. Das ist ein Entwurf, keine finale Entscheidung, und es ist ausdrücklich kein Preis. Wer beim Thema Porto also schon Zahlen für Einzelprodukte sucht, wird sie in der Pressemitteilung nicht finden. Die Kernaussage vorweg: Die Bundesnetzagentur legt keinen Preis fest, sondern einen durchschnittlichen Rahmen für drei Körbe, und wie die Deutsche Post diesen Rahmen auf einzelne Produkte verteilt, bleibt laut Pressemitteilung ihre unternehmerische Entscheidung.

Wir bei digital-magazin.de haben die Pressemitteilung vom 12. Oktober 2026 gelesen, sortiert und auf das reduziert, was sie tatsächlich hergibt. Das ist weniger, als manche Schlagzeile vermuten lässt. Es ist aber genug, um die Logik zu verstehen. Und um zu sehen, welche Fragen offen sind – besonders für Verkaufende bei Vinted und Kleinanzeigen, für Kleinsthandel mit Privatkundentarifen und für Kaufende.

Was die Bundesnetzagentur plant

Die Bundesnetzagentur hat am Montag, 12. Oktober 2026, die beabsichtigte Entscheidung im sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post ab 2027 veröffentlicht. Zuständig ist die Beschlusskammer 5, das Aktenzeichen lautet BK5-26/001. Die Entscheidung ist ein Entwurf. Sie kann sich nach den Stellungnahmen noch ändern; die finale Fassung wird laut Pressemitteilung voraussichtlich im November veröffentlicht.

Was steckt hinter dem Begriff? Im Maßgrößenverfahren legt die Behörde den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post fest. Dieser Spielraum ergibt sich aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate, also der Inflationsrate, und einer Produktivitätsfortschrittsrate. Ein angemessener Gewinnzuschlag ist laut Pressemitteilung berücksichtigt. Das klingt nach Fachchinesisch, ist aber im Kern eine Formel mit zwei Stellschrauben.

Die neuen Porti sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre gelten, bis zum 31. Dezember 2028. Genehmigt werden sie in einem anschließenden Entgeltverfahren. Die Reihenfolge ist also: erst der Rahmen (dieser Entwurf), dann die finale Rahmenentscheidung, dann der Antrag der Post für einzelne Produkte, dann die Genehmigung. Wer die Reihenfolge im Kopf behält, liest jede Meldung zum Thema gelassener.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, nennt in der Pressemitteilung einen Hauptgrund:

„Wesentlicher Grund für das steigende Porto sind die stark abnehmenden Briefmengen.“

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Der Satz ist deutlich. Er beschreibt die Begründung der Behörde, nicht schon einen konkreten Preis. Und er erklärt, warum die Prozentwerte im Brief-Bereich höher liegen als im Paket-Bereich. Dazu gleich mehr.

Spielraum ist kein Preisschild

Jetzt wird es Klartext-tauglich. Ein Korb-Spielraum ist ein durchschnittlicher Rahmen für eine ganze Produktgruppe. Er ist kein Einzelpreis und keine Preiserhöhung, die automatisch bei jedem Produkt ankommt. Die Pressemitteilung sagt es selbst: Es ist möglich, die Preise einzelner Produkte stärker und andere wiederum schwächer anzuheben.

Das Problem dabei: Ein Durchschnitt verrät nichts über die Verteilung. Ein Korb mit mehreren Produkten kann im Schnitt eine bestimmte Spanne ausschöpfen, während das eine Produkt kräftig und das andere kaum angehoben wird. Welche Produkte wie betroffen sein könnten, steht nicht in der Pressemitteilung. Das ist unsere Einordnung: Wer aus dem Prozentwert eines Korbs den Preis eines bestimmten Produkts ableitet, rechnet mit einer Information, die es nicht gibt.

Die Pressemitteilung nennt drei Körbe:

  1. Privatkunden Brief
  2. Geschäftspost (Teilleistungen und Postzustellungsaufträge)
  3. Privatkunden Paket

Mehr zur Struktur gibt die Pressemitteilung nicht her, und wir ergänzen hier bewusst nichts. Welche konkreten Produkte in welchen Korb fallen, ist der Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Wer tiefer einsteigen will, liest den Entscheidungsentwurf selbst; er liegt auf der Verfahrensseite der Bundesnetzagentur mit dem Entscheidungsentwurf.

Und dann ist da noch der Schritt danach. Die Deutsche Post kann nach Bekanntgabe der endgültigen Price-Cap-Entscheidung die Preise für einzelne Produkte, genannt werden Standardbrief und Postkarte, zur Genehmigung beantragen. Genehmigt werden sie, wenn sie sich im vorgegebenen Rahmen bewegen. Der Rahmen ist also eine Obergrenze für den Durchschnitt, kein Versprechen und kein Fahrplan.

Die Zahlen aus dem Entwurf, sauber eingeordnet

Die Pressemitteilung nennt für die zweijährige Geltungsdauer drei durchschnittliche Erhöhungsmöglichkeiten. Wir geben sie mit ihrer Basis wieder, weil eine Prozentzahl ohne Basis nur Lärm ist:

  • Durchschnittlicher Erhöhungsspielraum im Korb Privatkunden Brief für die zweijährige Geltungsdauer (1.1.2027–31.12.2028): 20,35 Prozent. Spielraum der Entscheidung 2024 für 2025/2026: 10,48 Prozent.
  • Durchschnittlicher Erhöhungsspielraum im Korb Geschäftspost (Teilleistungen und Postzustellungsaufträge) für die zweijährige Geltungsdauer (1.1.2027–31.12.2028): 20,35 Prozent. Spielraum der Entscheidung 2024 für 2025/2026: 10,48 Prozent.
  • Durchschnittlicher Erhöhungsspielraum im Korb Privatkunden Paket für die zweijährige Geltungsdauer (1.1.2027–31.12.2028): 10,72 Prozent. Spielraum der Entscheidung 2024 für 2025/2026: 7,21 Prozent.

Alle Werte sind zweijährig gemeint, nicht jährlich. Das ist die häufigste Fehllesart, und sie ist hartnäckig. „Pro Jahr“ steht nirgends in der Pressemitteilung. Ebenso wenig steht dort, dass Preise um diese Werte steigen. Es sind Spielräume. Wer „Paketpreise steigen um 10,72 Prozent“ liest, liest etwas, das die Quelle nicht sagt.

Eine Randnotiz zur Fairness: Die Behörde schreibt, sie sei unter den geforderten Anpassungen der Deutschen Post geblieben und habe diverse geltend gemachte Positionen nicht berücksichtigt. Die Post hatte laut Pressemitteilung einen höheren Spielraum gefordert und auf gestiegene Wertschöpfungs- und Gemeinkosten bei sinkenden Briefmengen verwiesen. Die genaue Höhe der Forderung nennt die Pressemitteilung nicht, und wir erfinden sie nicht.

Wie der Spielraum zustande kommt

Für die Geltungsdauer von zwei Jahren wird laut Pressemitteilung eine zusammengefasste gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate von aktuell 4,04 Prozent angesetzt. Die Inflationsrate dient dazu, künftige Personal- und Sachkostenentwicklungen abzubilden. Für den Genehmigungszeitraum 2027–2028 wird sie auf Basis der Daten für die Jahre 2026 und 2027 bestimmt; Grundlage sind veröffentlichte Prognosen verschiedener Forschungsinstitute.

Dann kommt die Produktivität, und hier wird es ungewöhnlich. Üblicherweise stellt man sich Produktivitätsfortschritt als etwas vor, das Preise dämpft. Hier verschlechtert sich die Produktivität laut Pressemitteilung infolge der sinkenden Sendungsmengen und der Lasten, die durch Effizienzsteigerungen nicht mehr ausgeglichen werden können. Sie beträgt für den Privatkunden-Brief sowie die Geschäftspost minus 16,31 Prozent und für Privatkunden-Pakete minus 6,68 Prozent.

Ein negativer Produktivitätsfortschritt erhöht also den Spielraum, statt ihn zu senken. Das ist ein bisschen so, als würde ein Minus vor der Zahl am Ende ein Plus im Ergebnis ergeben. Mathematisch ist das keine Zauberei. Der Zusammenhang lässt sich nachrechnen.

dm-Rechnung (Zusammensetzung laut Pressemitteilung, rechnerisch nachvollzogen; ein Gewinnzuschlag ist laut Pressemitteilung berücksichtigt):

  1. Korb Privatkunden Brief und Geschäftspost: 4,04 + 16,31 = 20,35
  2. Korb Privatkunden Paket: 4,04 + 6,68 = 10,72

Die Rechnung geht auf. Sie zeigt, dass die Differenz zwischen den Körben im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Produktivitätswert stammt, nicht aus einer unterschiedlichen Inflationsannahme. Mehr als diese Zusammensetzung nehmen wir aus der Rechnung nicht mit.

Warum der Brief stärker steigen darf als das Paket

Die Begründung der Bundesnetzagentur ist eine Mengenlogik. Hauptgrund für die Höhe des Spielraums ist der deutliche Rückgang der Sendungsmengen im Briefbereich. Rückläufige Sendungsmengen führen zu steigenden Stückkosten. Anders gesagt: Ein Netz, das flächendeckend betrieben wird, verursacht Kosten, und diese Kosten verteilen sich auf immer weniger Briefe.

Müller formuliert es in der Pressemitteilung so:

„Wenn die Kosten unter anderem aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auf weniger Briefe zu verteilen sind, steigen die Preise.“

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Als Gründe für die sinkenden Briefmengen nennt die Pressemitteilung die fortschreitende Digitalisierung, etwa die Verlagerung der Kommunikation auf digitale Kanäle durch Unternehmen, Verwaltungen und Verbraucherinnen und Verbraucher. Hinzu kommt die verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen ab 2028 für Unternehmen.

Dazu kommen die sogenannten Lasten. Sie entstehen der Deutschen Post aus Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung sowie aus der Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost. Laut Pressemitteilung handelt es sich um wettbewerbsunübliche Kosten, einen „Mehraufwand“, der Wettbewerbern nicht entsteht. Solche Kosten darf die Post unter bestimmten Voraussetzungen über die verschiedenen Produktgruppen verteilen. Anerkannt wurden sämtliche Personal-, Sozial- und Versorgungslasten, die die Post als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundespost zu tragen hat. Mehrkosten im Wertschöpfungs- und Gemeinkostenbereich erkennt die Behörde dagegen nicht in voller Höhe an.

Warum das Paket einen niedrigeren Wert bekommt, erklärt die Pressemitteilung nur über die Zahl: minus 6,68 Prozent Produktivität bei Privatkunden-Paketen gegenüber minus 16,31 Prozent bei Brief und Geschäftspost. Eine ausführlichere Begründung liefert die Mitteilung nicht. Das ist unsere Einordnung: Wer mehr wissen will, muss den Entwurf und die Anlagen lesen, nicht die Pressemitteilung.

Paket gegen Brief: zwei Körbe, zwei Rechnungen

Ein Vergleich der Körbe verleitet zu schnellen Schlüssen. Deshalb hier mit Vorsicht. Wir stellen die Spielräume nebeneinander, jeweils innerhalb derselben Korbdefinition und derselben Entscheidungsrunde.

Geplanter Erhöhungsspielraum je Korb (Entwurf der Bundesnetzagentur, zweijährig)

dm-Rechnung zum Vergleich innerhalb derselben Korbdefinition: Beim Paket liegt der zweijährige Spielraum bei 10,72 Prozent, in der Entscheidung 2024 für 2025/2026 lag er bei 7,21 Prozent. 10,72 ÷ 7,21 ≈ 1,49. Beim Brief liegt der zweijährige Spielraum bei 20,35 Prozent, in der Entscheidung 2024 für 2025/2026 bei 10,48 Prozent. 20,35 ÷ 10,48 ≈ 1,94.

Was sagen diese Quotienten? Sie vergleichen den neuen mit dem alten Spielraum desselben Korbs. Der Brief-Spielraum ist im Entwurf rund 1,94-mal so hoch wie der Spielraum der Entscheidung 2024, der Paket-Spielraum rund 1,49-mal so hoch. Was die Quotienten nicht sagen: dass „das Porto 1,5-mal so stark steigt“. Spielräume sind keine Preise. Ein Quotient aus zwei Spielräumen ist ein Quotient aus zwei Obergrenzen im Durchschnitt, nicht aus zwei tatsächlichen Preisschritten.

Auch der Vergleich von Brief und Paket untereinander ist heikel. Die beiden Körbe haben verschiedene Produktivitätswerte und enthalten verschiedene Produkte. Dass 20,35 größer ist als 10,72, ist richtig. Daraus lässt sich aber nicht ablesen, welches einzelne Produkt wie teuer wird. Meiner Einschätzung nach ist das der Punkt, an dem Berichterstattung am häufigsten schiefgeht: Aus einem Korbwert wird ein Produktpreis, aus einem Entwurf eine Tatsache.

Noch ein Wort zur Geschäftspost. Sie hat denselben Wert wie der Privatkunden-Brief, 20,35 Prozent. Die Pressemitteilung bezeichnet den Korb als Teilleistungen und Postzustellungsaufträge. Mehr sagen wir dazu nicht, und über Tarife für Geschäftskunden schon gar nichts: Die Pressemitteilung nennt dort keine Einzelheiten, die wir verlässlich wiedergeben könnten.

Was das für private Verkaufende heißen kann

Porto nachrechnen: Briefe, Paket, Taschenrechner und Münzen auf dem SchreibtischDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptPlain unbranded letters and a small parcel on a wooden desk next to a calculator and coins, a hand adding up costs, shallow depth of field, warm light. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Brief und Paket im Kostenvergleich (Symbolbild)

Jetzt zu der Frage, die viele von Ihnen interessiert, wenn Sie bei Vinted oder Kleinanzeigen verkaufen. Klartext: Die Pressemitteilung sagt dazu nichts. Sie nennt weder Vinted noch Kleinanzeigen noch einzelne Versandarten. Alles Folgende ist deshalb unsere Einordnung und als offene Frage zu lesen, nicht als Prognose.

Was wir sicher wissen: Es gibt einen Korb Privatkunden Paket mit einem Entwurfs-Spielraum von durchschnittlich 10,72 Prozent für die zweijährige Geltungsdauer (1.1.2027–31.12.2028). Und es gibt einen Korb Privatkunden Brief mit 20,35 Prozent. Ob und wie die Deutsche Post diesen Spielraum bei einzelnen Produkten ausschöpft, ist offen. Offen ist auch, welche Produkte Verkaufende konkret nutzen werden, denn das hängt vom Gegenstand, vom Gewicht und vom Plattformweg ab.

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen regelmäßig leichte Kleidung. Sie können dann nicht aus der Pressemitteilung ablesen, ob Ihr Versandweg stärker oder schwächer betroffen wäre. Das ist kein Mangel Ihrer Recherche, sondern der Informationslage. Entscheidend wird sein, welche Preise die Post später beantragt und die Bundesnetzagentur genehmigt.

Was Verkaufende jetzt sinnvoll tun können, ohne Zahlen zu raten:

  1. Die Entwicklung bis zur finalen Entscheidung im November verfolgen.
  2. Abwarten, welche Produktpreise die Post zur Genehmigung beantragt.
  3. Die eigene Preisgestaltung erst dann überprüfen, wenn konkrete Produktpreise vorliegen.

Wie der Versand bei Plattformen praktisch funktioniert, haben wir an anderer Stelle beschrieben: Eine Übersicht zum Versand bei Vinted für private Verkaufende finden Sie in unserem Magazin. Und wenn es mal schiefgeht, hilft der Beitrag dazu, wenn ein Vinted-Paket verloren geht. Beide Texte behandeln das Thema, nicht die neuen Spielräume.

Eine Einschätzung noch, klar als solche gekennzeichnet: Meiner Einschätzung nach wäre es voreilig, schon jetzt Artikelpreise oder Versandpauschalen anzupassen. Eine Entscheidung auf Basis eines Entwurfs, der einen Durchschnittsrahmen beschreibt, ist ein Blindflug mit Taschenrechner.

Kleinsthandel mit Privatkundentarifen: offene Fragen

Eine Gruppe wird in der Debatte gern vergessen: Kleinsthandel, der mit Privatkundentarifen versendet. Gemeint sind hier kleine Shops und Nebenerwerbs-Verkaufende, die zu Privatkundentarifen versenden – das ist unsere Abgrenzung, nicht die der Bundesnetzagentur. Die Pressemitteilung sagt über diese Gruppe nichts. Sie nennt keine Schwellen, keine Definitionen, keine Zuordnungen. Das ist unsere Einordnung, und sie hat Konsequenzen für die Lesart.

Warum ist das relevant? Weil die Körbe in der Pressemitteilung nach Privatkunden und Geschäftspost getrennt sind. Wer im Kleinsthandel mit Privatkundentarifen versendet, nutzt nach unserer Einordnung Produkte aus den Privatkundenkörben – welche das genau sind, steht nicht in der Pressemitteilung. Ob und wie sich das auswirkt, hängt von den späteren Einzelpreisen ab. Dazu schreiben wir bewusst nichts Konkretes, denn es gibt nichts Belegtes.

Fragen, die sich stellen können:

  • Welche Produkte der Privatkundenkörbe nutzen Sie tatsächlich, und in welchem Korb liegen sie?
  • Wird die Post die Spielräume gleichmäßig oder ungleichmäßig auf Produkte verteilen?
  • Wie wirkt sich das im Checkout Ihres Shops aus, falls Sie Versandkosten weitergeben?

Auf keine dieser Fragen gibt die Pressemitteilung eine Antwort. Das ist nicht schlimm, es ist schlicht und einfach der Verfahrensstand. Wer schwere oder sperrige Sendungen versendet, findet zur Logistik einen Hintergrund in unserem Beitrag über DHL-Paketlogistik und schwere Sendungen. Auch hier gilt: Der Beitrag behandelt das Thema, nicht die neuen Spielräume.

Was das für Kaufende heißen kann

Kaufende zahlen Porto häufig indirekt: als Versandkostenposten im Checkout, als Pauschale oder eingepreist im Artikelpreis. Ob eine Änderung beim Porto dort ankommt, entscheiden die Verkaufenden und die Plattformen. Die Pressemitteilung äußert sich dazu nicht. Auch das ist unsere Einordnung, keine Quellenaussage.

Hypothetisch gedacht: Stellen Sie sich vor, ein kleiner Shop bekommt später höhere Versandkosten. Er hat dann grob drei Möglichkeiten: die Kosten selbst tragen, sie auf den Warenpreis legen oder sie im Checkout ausweisen. Welche der Shop wählt, hängt von seiner Marge und seinem Wettbewerb ab. Konkrete Beträge nennen wir nicht, weil es keine belegten gibt.

Auch private Kaufende, die Briefe verschicken, sind eine eigene Gruppe. Der Korb Privatkunden Brief hat im Entwurf den höheren durchschnittlichen Spielraum. Was das für Standardbrief oder Postkarte bedeutet, nennt die Pressemitteilung nicht. Sie erwähnt beide Produkte nur als Beispiele dafür, dass die Post Preise einzelner Produkte beantragen kann. Mehr nicht.

Was Kaufende tun können? Im Wesentlichen: abwarten, bis konkrete Produktpreise vorliegen, und sich nicht von Prozentzahlen aus Überschriften verunsichern lassen. Ein durchschnittlicher Spielraum ist kein Preisaufschlag auf Ihren Warenkorb.

Fristen: Stellungnahme bis 30. Oktober

Das Verfahren ist offen. Die Deutsche Post, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können bis zum 30. Oktober 2026 die geplante Entscheidung kommentieren. Vom 16. Oktober (Freitag, Erscheinen dieses Artikels) bis 30. Oktober (Freitag) sind es 14 Tage Kommentierungsfrist. Das ist die dm-Rechnung zur Frist: 30 minus 16 ergibt 14.

Die Stellungnahmen laufen unter dem Aktenzeichen BK5-26/001. Laut Verfahrensseite können sie per Post oder elektronisch eingereicht werden, jeweils auf Deutsch, adressiert an die Beschlusskammer 5. Eine E-Mail-Adresse nennen wir hier nicht; die Angaben zur Einreichung finden Sie auf der Verfahrensseite. Dort liegen auch die beabsichtigte Entscheidung in der öffentlichen Fassung und ein Gutachten von Frontier Economics als Anlage 7.

Wir bei digital-magazin.de halten es für sinnvoll, den Entwurf selbst zu lesen, wenn Sie beruflich betroffen sind. Eine Pressemitteilung ist eine Zusammenfassung; die Begründung steckt im Dokument. Das ist eine Einschätzung, keine Anweisung. Ob Sie eine Stellungnahme abgeben, entscheiden Sie. Die Pressemitteilung nennt als Adressaten ausdrücklich auch Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise.

Wer das Verfahren in den größeren Rahmen einordnen möchte, findet Hintergrund auf der Postseite der Bundesnetzagentur. Das ist ein Hintergrundverweis, mehr nicht.

Wie es weitergeht

Laut Bundesnetzagentur hat sie in dem Verfahren erstmals auf Grundlage des neuen Postgesetzes geprüft, ob die Märkte regulierungsbedürftig sind: Sowohl der Briefmarkt als auch der Markt für Pakete von Privatkunden bedürfen demnach der Regulierung, und die Deutsche Post hat auf beiden eine marktbeherrschende Stellung. Die Beschlüsse zur Marktdefinition und Marktanalyse hat die Behörde gesondert veröffentlicht.

Der Fahrplan laut Pressemitteilung, in der Reihenfolge:

  1. 12. Oktober 2026: Veröffentlichung der beabsichtigten Entscheidung (Entwurf).
  2. Bis 30. Oktober 2026: Kommentierung durch Post, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise.
  3. Voraussichtlich im November: Veröffentlichung der finalen Entscheidung.
  4. Danach: Die Deutsche Post kann die Preise einzelner Produkte zur Genehmigung beantragen.
  5. Anschließendes Entgeltverfahren: Genehmigung, wenn die Preise im Rahmen der Price-Cap-Entscheidung liegen.
  6. Ab 1. Januar 2027: Die neuen Porti sollen für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 gelten.

Das Wort „sollen“ ist hier wörtlich zu nehmen. Es ist eine Planung, keine Garantie. Zwischen Entwurf und Geltung liegen mehrere Schritte, und jeder davon kann Details verändern. Die Pressemitteilung nennt keine Daten für den Antrag der Post oder für das Entgeltverfahren, deshalb nennen wir auch keine.

Was wir nicht wissen, ist am Ende die Hauptsache: Welche Produkte werden wie angehoben, welche vielleicht kaum? Wie sieht die Verteilung innerhalb der drei Körbe aus? Das entscheidet sich erst im Antrag und in der Genehmigung. Bis dahin sind die 20,35 und die 10,72 Prozent Obergrenzen im Durchschnitt, nicht mehr.

Was bleibt?

Ein paar Dinge bleiben fest, auch wenn der Entwurf sich noch bewegen kann. Erstens: Es handelt sich um eine beabsichtigte Entscheidung, nicht um eine finale. Zweitens: Die Werte sind durchschnittliche Erhöhungsspielräume für drei Körbe über zwei Jahre, nicht Preise und nicht Jahreswerte. Drittens: Der Brief-Korb hat im Entwurf den größeren Spielraum, weil die Produktivität dort laut Pressemitteilung mit minus 16,31 Prozent angesetzt wird, beim Paket mit minus 6,68 Prozent. Viertens: Wie die Post den Rahmen nutzt, entscheidet sie unternehmerisch, und die Genehmigung folgt in einem eigenen Verfahren.

Und was bleibt offen? Fast alles, was im Alltag zählt. Für private Verkaufende bei Vinted und Kleinanzeigen, für Kleinsthandel mit Privatkundentarifen und für Kaufende gilt: Die Pressemitteilung beantwortet die Frage nach dem konkreten Preis nicht. Meiner Einschätzung nach ist das auch gut so, denn jede Zahl, die jetzt für ein Einzelprodukt genannt würde, wäre geraten.

Wir bei digital-magazin.de beobachten das Verfahren weiter und ordnen neue Informationen ein, sobald die finale Entscheidung und die beantragten Produktpreise vorliegen. Bis dahin lohnt der nüchterne Blick: erst der Rahmen, dann die Preise, dann die Rechnung.

Häufige Fragen

Ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur schon final?

Nein. Die Bundesnetzagentur hat am 12. Oktober 2026 eine beabsichtigte Entscheidung, also einen Entwurf, veröffentlicht. Die finale Entscheidung wird laut Pressemitteilung voraussichtlich im November veröffentlicht. Bis 30. Oktober 2026 können Interessierte kommentieren.

Steigen die Paketpreise um 10,72 Prozent?

Das sagt die Pressemitteilung nicht. 10,72 Prozent ist der durchschnittliche Erhöhungsspielraum im Korb Privatkunden Paket für die zweijährige Geltungsdauer (1.1.2027–31.12.2028). Wie die Post den Spielraum für konkrete Produkte nutzt, obliegt laut Pressemitteilung ihrer unternehmerischen Entscheidung. Einzelne Produkte können stärker, andere schwächer angehoben werden.

Warum darf der Brief stärker steigen als das Paket?

Laut Pressemitteilung ist der Hauptgrund der deutliche Rückgang der Sendungsmengen im Briefbereich. Rückläufige Mengen führen zu steigenden Stückkosten. Die Produktivität wird für Privatkunden-Brief und Geschäftspost mit minus 16,31 Prozent angesetzt, für Privatkunden-Pakete mit minus 6,68 Prozent.

Wann gelten die neuen Porti und wer genehmigt sie?

Die neuen Porti sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 gelten. Sie werden in einem sich anschließenden Entgeltverfahren genehmigt, und zwar wenn sie sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.