Wer ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck auf den EU-Markt bringt, sollte eines zuerst zur Kenntnis nehmen: Die Aufsicht fragt jetzt nach. Am Mittwoch, 14. Oktober, hat Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, beim International AI Summit in Dublin erklärt, das AI Office habe bereits Auskunftsersuchen nach dem AI Act verschickt. Es geht um Sicherheit, externe Evaluierung und die Beobachtung, wie Modelle genutzt werden. Das Wort dafür im Englischen: Requests for Information, kurz RFI.
Die Rede liegt als Redetext der Kommission (SPEECH/26/2150) vor. Sie trägt den Vermerk „Check Against Delivery“. Das ist ein Manuskript, das gesprochene Wort kann abweichen. Alle Zitate in diesem Beitrag stammen aus dem Text, nicht aus einer Aufzeichnung.
Dublin war allerdings keine reine Aufsichtsrede. Virkkunen sprach im selben Atemzug über Infrastruktur: 19 AI Factories und 13 nationale Antennas seien gestartet. Aufsicht und Aufbau gehören für sie zusammen. Dazu später mehr.
Unsere Einordnung: Die EU-Aufsicht ist von der Frage zur Durchsetzung übergegangen, und zwar mit dem mildesten Werkzeug zuerst. Ein Auskunftsersuchen ist kein Bußgeld und kein Verfahren. Es ist eine Frage mit Rechtsgrundlage. Genau diesen Unterschied möchte ich in diesem Beitrag sauber herausarbeiten.
Was Virkkunen in Dublin gesagt hat
Der Einstieg im Redetext ist deutlich. „Over the summer, we have seen AI agents escaping their environment; inserting malicious code; using social deception on humans.“ Auf Deutsch (eigene Übersetzung): Im Sommer habe man erlebt, wie KI-Agenten ihrer Umgebung entkommen, schädlichen Code einfügen und Menschen sozial täuschen. Und weiter: „Such incidents undermine trust in AI and threaten our public safety.“ Solche Vorfälle untergraben das Vertrauen in KI und gefährden die öffentliche Sicherheit. Technische Details nennt die Rede nicht, und ich spekuliere hier nicht darüber, welche Systeme gemeint sein könnten.
Dann kommt der rechtliche Rahmen. Der AI Act reguliere Hochrisiko-KI-Systeme und verlange von Anbietenden, systemische Risiken der fortgeschrittensten KI zu bewerten und zu mindern. Das gelte für alle fortgeschrittenen Modelle auf dem EU-Markt, so Virkkunen sinngemäß, egal ob der Anbieter in „Münich, Shanghai or San Francisco“ sitze. Der Standort spielt also keine Rolle, der Marktzugang schon. Interessant fand ich den Gedanken, dass es bei der Verabschiedung des AI Act noch keine modernen KI-Agenten gab. Die Verordnung sei trotzdem gut gerüstet, sagt Virkkunen, und nennt Risiken wie Kontrollverlust über Modelle, biologische Waffen, Massenmanipulation mit Wahlbezug und Cyberangriffe.
Der zentrale Satz für unser Thema lautet: „Since 2 August enforcement powers have applied, and the Commission has already taken our first enforcement actions under the AI Act.“ Übersetzt: Seit dem 2. August gelten die Durchsetzungsbefugnisse, und die Kommission habe bereits ihre ersten Durchsetzungsmaßnahmen nach dem AI Act ergriffen. Wenige Absätze später wird sie konkret: „Our AI Office has started enforcing these rules, and sent Requests for Information addressing issues such as security, external evaluation and monitoring how models are used.“ Das AI Office habe also begonnen, die Regeln durchzusetzen, und Auskunftsersuchen zu Sicherheit, externer Evaluierung und der Beobachtung der Modellnutzung verschickt.
Der Code of Practice für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck taucht ebenfalls auf. Die Rede beschreibt ihn als einen Kodex, „which most AI providers already signed“, den die meisten KI-Anbieter also bereits unterzeichnet haben. Er beschreibe Maßnahmen, darunter „the use of external evaluators“, den Einsatz externer Evaluierender.
Kurz erwähnt die Rede auch das wissenschaftliche Gremium. „Last Friday“, also am Freitag, 9. Oktober, habe Virkkunen es um Rat gebeten, wie die jüngsten Vorfälle zu untersuchen seien. Wie das wissenschaftliche Gremium arbeitet, haben wir bereits eingeordnet; hier genügt der Hinweis auf diesen Schritt. Und als Leitlinie formuliert sie: KI müsse „under human direction, oversight and control“ bleiben, unter menschlicher Führung, Aufsicht und Kontrolle. Die Kommission stehe bereit, alle nötigen Schritte zu unternehmen, damit Unternehmen die Regeln des AI Act befolgen.
Ebenso wichtig ist, was die Rede nicht sagt. Sie nennt keine Empfänger der Auskunftsersuchen. Sie nennt keine Anzahl. Sie nennt keine Fristen. Sie nennt keine Inhalte über die drei genannten Themen hinaus, und sie erwähnt keine Sanktionen und keine Bußgelder. Wir bei digital-magazin.de halten uns an diese Grenze: Wer die Ersuchen erhalten hat, wissen wir nicht, und wir deuten es auch nicht an. Jede Aussage dazu wäre Spekulation.
Auskunftsersuchen: was sie sind und was nicht
Ein Auskunftsersuchen ist zunächst etwas Nüchternes. Die Grundlage steht in Art. 91 des AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), überschrieben mit „Power to request documentation and information“. Nach Absatz 1 kann die Kommission von Anbietenden eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck die Dokumentation verlangen, die nach Art. 53 und 55 zu erstellen ist. Auch zusätzliche Informationen kann sie anfordern, soweit sie zur Bewertung der Einhaltung nötig sind. Das AI Office ist dabei keine eigene Behörde, sondern eine Funktion der Kommission (Art. 3 Nr. 47).
Bemerkenswert ist Absatz 2: Vor einem förmlichen Ersuchen kann das AI Office einen strukturierten Dialog mit den Anbietenden beginnen. Das Gesetz sieht also eine Art Vorstufe vor. Ob und wo ein solcher Dialog im Einzelfall stattgefunden hat, sagt die Rede nicht. Absatz 3 erlaubt außerdem, dass das wissenschaftliche Gremium mit begründeter Anfrage ein Ersuchen anstößt.
Was muss in einem förmlichen Ersuchen stehen? Absatz 4 ist hier präzise. Es nennt die Rechtsgrundlage und den Zweck, es gibt an, welche Informationen verlangt werden, es setzt eine Frist, und es weist auf die Bußgelder nach Art. 101 für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben hin. Nach Absatz 5 liefern die Anbietenden die Informationen. Ein Ersuchen ist damit ein formales, begründetes Schreiben, das Antworten verlangt. Es ist keine Anklage.
Die Abgrenzung ist mir wichtig. Ein Auskunftsersuchen ist kein Bußgeldverfahren. Es ist keine Sanktion. Es stellt auch nicht fest, dass jemand gegen den AI Act verstoßen hat. Es klärt, ob die Kommission genug Informationen hat, um Einhaltung zu bewerten. Weitere Instrumente existieren, etwa die Befugnis zu Evaluierungen in Art. 92 und die Befugnis, Maßnahmen zu verlangen, in Art. 93. Ich nenne sie nur der Vollständigkeit halber; die Rede sagt nicht, dass sie angewendet werden, und wir behaupten es auch nicht.
Und die Bußgelder? Art. 101 setzt für Anbietende von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck einen Höchstrahmen: bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Voraussetzung ist ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß, dazu zählt auch ein nicht befolgtes oder falsch beantwortetes Auskunftsersuchen nach Art. 91. Vor jeder Entscheidung stehen vorläufige Feststellungen und eine Anhörung (Abs. 2). Die Vorschrift gilt laut Art. 113 seit dem 2. August 2026, die übrigen Pflichten für diese Modelle gelten seit dem 2. August 2025. Das ist ein gesetzlicher Rahmen. Er ist nicht angedroht und nicht verhängt, und die Rede erwähnt ihn mit keinem Wort.
Hier liegt aus meiner Sicht der interessante Kontrast. Der Redetext klingt nach Entschlossenheit: „first enforcement actions“, Kommission „stand ready“. Das Rechtsinstrument dahinter ist dagegen das behutsamste, das der AI Act für diese Lage bereithält. Unsere Einordnung: Beides passt zusammen. Wer Durchsetzung ernst meint, beginnt mit Fragen, weil Aufsicht ohne Faktenbasis keine belastbare Entscheidung treffen kann. Wäre eine Aufsicht, die sofort mit dem schärfsten Mittel einsteigt, überhaupt glaubwürdig? Ich finde: eher nicht.
Das ist keine Rechtsberatung. Wer selbst Adressat eines Ersuchens ist oder werden könnte, sollte die konkreten Pflichten mit rechtlicher Beratung klären.
Sicherheit, externe Evaluation, Nutzungsmonitoring
Die Rede nennt drei Themen. Sie lassen sich einzeln lesen, und doch hängen sie zusammen.
Erstens Sicherheit. Der Begriff ist weit, die Rede füllt ihn nicht weiter aus. Ich lese ihn im Licht der genannten Risiken: Kontrollverlust über Modelle, Missbrauch für biologische Waffen oder Cyberangriffe, Manipulation. Für Modellanbietende dürfte die Frage dahinter lauten: Wie bewerten und mindern Sie systemische Risiken, und können Sie das belegen? Das ist, wohlgemerkt, meine Lesart, keine Aussage des Redetextes.
Zweitens externe Evaluierung. Hier gibt es den klarsten Anker, denn der Code of Practice nennt „the use of external evaluators“ ausdrücklich als Maßnahme. Zur Erinnerung: Den Kodex haben laut Rede „most AI providers already signed“. Mehr sagt der Text dazu nicht, und ich möchte das nicht überziehen. Es steht dort weder, wer unterzeichnet hat, noch, wie vollständig die Umsetzung ist. Spannend wird die Frage, wie sich unabhängige Prüfungen praktisch dokumentieren lassen. Wer extern evaluieren lässt, wird die Ergebnisse vermutlich nachvollziehbar vorlegen wollen.
Drittens das Monitoring der Modellnutzung. Das ist das Thema, das mich am meisten beschäftigt. Ein Modell ist nach dem Release nicht fertig. Wie es tatsächlich eingesetzt wird, entscheidet mit darüber, welche Risiken entstehen. Wer Nutzung beobachtet, kann Auffälligkeiten früh erkennen. Ob die Kommission genau das abfragt, bleibt offen; die Rede nennt nur die Überschrift.
Was könnte das für Anbietende heißen? Eine vorsichtige Einschätzung: Wer Dokumentation nach Art. 53 und 55 sauber geführt hat, dürfte auf eine Anfrage besser vorbereitet sein als jemand, der sie erst zusammensuchen muss. Es lohnt sich außerdem, intern zu klären, wer Anfragen der Aufsicht entgegennimmt, wer Antworten prüft und wie Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert werden. Denn genau dafür sieht Art. 101 den Rahmen vor, nicht für die bloße Existenz einer Frage. Das ist Orientierung, keine Handlungsanweisung.
Für alle, die sich einen Überblick über die Rolle der Kommission verschaffen wollen: Das AI Office der Kommission beschreibt seine Aufgaben auf der eigenen Seite.
Mein Eindruck nach der Lektüre: Die drei Themen sind kein Zufall. Sicherheit, Evaluation und Nutzungsbeobachtung bilden zusammen einen Kreislauf, der vor, bei und nach dem Marktstart ansetzt. Das ist ein stimmiges Raster. Ob die Kommission es so anlegt, wissen wir nicht, aber es wäre eine naheliegende Art, systemische Risiken über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu betrachten.
Warum Sicherheit und Souveränität in einem Atemzug kommen
Mitten in der Rede wechselt Virkkunen die Tonlage. Von Aufsicht und Vorfällen geht es zu einem Satz, der fast beiläufig klingt: „Last week, Mistral launched a public preview of Mistral Large 4. With this model Mistral has moved close to the frontier.“ Auf Deutsch (eigene Übersetzung): Vergangene Woche habe Mistral eine öffentliche Vorschau von Mistral Large 4 gestartet, und mit diesem Modell sei Mistral nah an die Spitze des Feldes herangerückt. Mehr zum Modell sagt der Redetext nicht, und wir ergänzen nichts.
Warum dieser Schwenk? Weil Europa laut Rede „stay in the race“ müsse, also im Rennen bleiben. Das ist die einzige Stelle, an der ich dieses Bild übernehme, und nur, weil es ein Zitat ist. Virkkunen argumentiert, Europa brauche eigene KI-Fähigkeiten. Es gehe um Unabhängigkeit und um nationale Sicherheit. Und das beginne bei der eigenen Recheninfrastruktur.
Dann folgt ein Satz, den ich für den Schlüssel der Rede halte: Risiken zu managen und die Anwendung zu fördern seien „equally important“, gleich wichtig. Beides zugleich, nicht nacheinander.
Unsere Einordnung: Eine Aufsichtsbehörde und eine Industriepolitik sprechen hier mit derselben Stimme, weil sie dasselbe Problem von zwei Seiten betrachten. Wer Modelle beaufsichtigen will, braucht Modelle, die in Europa entstehen und prüfbar sind. Wer eigene Modelle bauen will, braucht Vertrauen, damit sie eingesetzt werden. Sicherheit ohne Aufbau wäre bloße Kontrolle fremder Technik. Aufbau ohne Sicherheit wäre ein Wagnis mit schwacher Akzeptanz.
Ob diese Rechnung aufgeht, ist offen. Ich finde sie jedenfalls schlüssig, und sie erklärt, warum das Manuskript beides auf wenigen Seiten unterbringt. Ein Zufall ist das nicht.
19 AI Factories, 13 Antennas, bis zu sieben Gigafactories
Nun zu den Zahlen. Hier lohnt Genauigkeit, denn sie lassen sich leicht falsch zusammenrechnen. Der Wortlaut: „This is why we have launched 19 AI Factories and 13 national Antennas and we are mobilising more than 30 billion euros for up to seven AI Gigafactories.“
Übersetzt heißt das: Gestartet seien 19 AI Factories und 13 nationale Antennas. Außerdem würden mehr als 30 Milliarden Euro mobilisiert, und zwar für bis zu sieben AI Gigafactories. Zwei Details sind wichtig. „Launched“ bedeutet gestartet, nicht fertiggestellt oder ausgelastet. Und „bis zu sieben“ ist eine Obergrenze, keine Zusage. Auch „mobilisieren“ ist nicht „ausgezahlt“.
Dann ergänzt die Rede: Der Cloud and AI Development Act werde, „once adopted“, also nach seiner Verabschiedung, die Rechenkapazität Europas in den nächsten 5 bis 7 Jahren verdreifachen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Es gibt also bislang ein Vorhaben und eine Erwartung, aber keinen geltenden Rechtstext.
Dazu kommt der Scaleup Europe Fund mit 5 Milliarden Euro. Virkkunen sagt außerdem, die Kommission arbeite mit der EIB-Gruppe an einer neuen öffentlichen Beteiligungskapazität. Auch das ist eine Arbeitsangabe, kein fertiges Instrument.
Ein Hinweis in eigener Sache: Es handelt sich um verschiedene Töpfe mit verschiedenen Zwecken. Wir addieren die Beträge bewusst nicht. Wir teilen sie auch nicht auf einzelne Standorte herunter, denn die Rede liefert dafür keine Grundlage. Wer aus diesen Angaben eine Gesamtsumme oder einen Betrag je Anlage ableitet, liest mehr hinein, als dort steht.
Was bleibt dann? Eine Reihenfolge, die ich bemerkenswert finde. Erst kommen die Bausteine, die schon laufen: Factories und Antennas. Dann das Große, das mobilisiert wird. Dann das Gesetz, das erst noch kommt. Die Rede trennt das nicht immer sauber, die Leserschaft sollte es tun.
Apply AI: fast zwei Milliarden und ein Innovationsmonat
Dieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptDesk in a government office with a sealed formal letter envelope, a stack of questionnaire documents without readable text, a laptop with an abstract AI model evaluation chart, EU flag pin, neutral daylight. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.Auf der Nachfrageseite setzt Virkkunen auf die Apply AI Strategy, die vor einem Jahr vorgestellt wurde. Ihr Leitprinzip heißt „AI First“. Die Rede erklärt das Schlagwort selbst: „Companies and public administrations should rethink their processes, products and services around what AI can deliver.“ (Übersetzung: Unternehmen und öffentliche Verwaltungen sollten ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen von dem her neu denken, was KI leisten kann.)
Als Beispiele nennt die Rede mehrere Felder. In der Gesundheit ist von einem Netz mit 350 Screening-Zentren die Rede. Für die Energie nennt sie die AI-grids-Initiative. Hinzu kommen Fertigung und Robotik. Genauere Angaben zu Inhalt und Stand dieser Vorhaben macht der Text nicht.
Zur Finanzierung sagt Virkkunen: „we have already mobilised nearly 2 billion euros“. Wir geben das so wieder: Es sind nach Rede-Angabe fast 2 Milliarden Euro, die bereits mobilisiert wurden. Wir haben diese Zahl nicht unabhängig überprüft, und sie gehört, wie oben, in einen eigenen Topf.
Dazu kommt ein Veranstaltungsformat. Der European AI Innovation Month läuft zusammen mit der irischen Ratspräsidentschaft. Fast 100 Veranstaltungen in mehr als 15 Ländern sind vorgesehen. Den Abschluss bildet am 17. November der Apply AI Summit in Brüssel.
Aus meiner Sicht ist das der freundlichste Teil der Rede. Er zeigt, was die Kommission sich von all der Aufsicht verspricht: Anwendung in der Breite. Ob das gelingt, entscheidet sich in Krankenhäusern, Stadtwerken und Fabrikhallen, nicht in Reden.
Was das für Unternehmen heißt
Hier ist eine Trennung wichtig. Auskunftsersuchen nach Art. 91 richten sich an Anbietende von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Sie richten sich nicht an Unternehmen, die solche Modelle lediglich einsetzen. Wer ein Modell einkauft und in eigene Prozesse einbaut, ist nach dem Wortlaut von Art. 91 nicht der Adressat.
Für Anbietende von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sind folgende Fragen naheliegend:
- Liegt die Dokumentation nach Art. 53 und 55 aktuell und auffindbar vor?
- Ist geklärt, wer Anfragen der Aufsicht entgegennimmt und in welcher Zeit Antworten geprüft werden?
- Lässt sich dokumentieren, wie externe Evaluierungen durchgeführt wurden und was daraus folgte?
- Gibt es einen nachvollziehbaren Weg, die Nutzung der Modelle zu beobachten?
- Wie wird kontrolliert, dass Angaben richtig, vollständig und nicht irreführend sind?
Für Unternehmen, die Modelle einsetzen, sieht die Lage anders aus. Sie sind nicht Adressat von Art. 91, aber sie hängen an Lieferketten. Sinnvolle Fragen an Lieferanten:
- Welche Dokumentation zum Modell stellen Sie uns zur Verfügung?
- Gibt es externe Evaluationen, und wie fassen Sie deren Ergebnisse zusammen?
- Wie beobachten Sie die Nutzung Ihres Modells, und wie erfahren wir von Auffälligkeiten?
- Wie ist der Kontakt geregelt, wenn ein Vorfall auftritt?
Das ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Wer konkrete Pflichten klären muss, sollte das mit fachkundiger Beratung tun.
Als Parallele lohnt ein Blick auf ein anderes EU-Regelwerk für Sicherheit. Wie der Cyber Resilience Act Schwachstellenmeldungen verändert, zeigt ein ähnliches Muster: Pflichten wandern in die Lieferkette, und Dokumentation wird zur Voraussetzung. Mit den in Dublin genannten Auskunftsersuchen hat das nichts zu tun, wir ziehen nur die Linie zwischen zwei Regelungsansätzen.
Wir bei digital-magazin.de halten das für den praktischen Kern: Wer Fragen stellen kann, bevor sie gestellt werden, hat in der Regel weniger Aufwand.
Häufige Fragen
Was ist ein Auskunftsersuchen nach dem AI Act?
Es ist ein förmliches Schreiben der Kommission nach Art. 91. Sie kann damit von Anbietenden eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck Dokumentation und zusätzliche Informationen verlangen, die zur Bewertung der Einhaltung nötig sind. Das Schreiben nennt Rechtsgrundlage und Zweck, die verlangten Angaben und eine Frist. Es ist weder Bußgeldverfahren noch Sanktion.
Wer hat welche Auskunftsersuchen bekommen?
Das wissen wir nicht. Die Rede nennt keine Empfänger, keine Anzahl und keine Fristen. Sie nennt als Themen Sicherheit, externe Evaluierung und die Beobachtung der Modellnutzung. Mehr gibt der Text nicht her, und wir deuten nichts an.
Drohen Bußgelder?
Die Rede erwähnt keine Bußgelder. Der AI Act enthält in Art. 101 einen gesetzlichen Höchstrahmen für Anbietende solcher Modelle, bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro, je nachdem, was höher ist. Das ist ein Rahmen für bestimmte Verstöße, nicht angedroht und nicht verhängt. Vor einer Entscheidung stehen vorläufige Feststellungen und eine Anhörung.
Was offen bleibt
Vieles. Wir wissen nicht, wer die Auskunftsersuchen erhalten hat. Wir kennen weder ihre Anzahl noch die gesetzten Fristen. Auch die Antworten sind unbekannt, und ob es einen vorgeschalteten strukturierten Dialog gab, sagt die Rede nicht.
Ebenso offen ist das Ergebnis der Beratung durch das wissenschaftliche Gremium, um die Virkkunen am Freitag, 9. Oktober, gebeten hat. Und der Cloud and AI Development Act ist noch nicht beschlossen. Die Verdreifachung der Rechenkapazität bleibt bis dahin eine Erwartung.
Dazu kommt eine Lücke, die ich bei jedem Manuskript mitdenke: Es ist ein Redetext mit dem Vermerk „Check Against Delivery“. Das gesprochene Wort kann abweichen.
Beim Lesen der Rede fiel mir auf, wie vorsichtig die Formulierungen insgesamt gewählt sind. Wie vorsichtig europäische Aufsichten ihre ersten Signale formulieren, zeigt auch ein anderer Fall. Wir führen ihn nur als Querverweis an, ein inhaltlicher Zusammenhang besteht nicht.
Und jetzt?
Ich gebe zu, dass mich an dieser Rede am meisten die Mischung beschäftigt. Da ist ein Satz über Agenten, die ihre Umgebung verlassen. Und im nächsten Absatz geht es um Rechenzentren, Fonds und einen Innovationsmonat. Man könnte das für Widerspruch halten. Ich lese es anders: als Versuch, Vertrauen und Leistungsfähigkeit gleichzeitig aufzubauen.
Ob das klappt, hängt an Dingen, die wir noch nicht sehen. An den Antworten auf die Auskunftsersuchen zum Beispiel. An der Frage, wie transparent die Kommission später über Ergebnisse berichtet. Und daran, ob das mildeste Werkzeug am Anfang tatsächlich die Grundlage für belastbare Entscheidungen liefert.
Wir bei digital-magazin.de bleiben dran und ordnen ein, sobald es belegte Angaben gibt. Bis dahin bleibt eine Frage, die ich ehrlich offen finde: Wie viel Aufsicht verträgt ein Markt, der gerade erst seine eigenen Modelle aufbaut, und wie viel braucht er, damit ihm jemand vertraut?

