Hamburg fördert Innovation: Neue Experimentierklausel in der Verwaltung

In einem bemerkenswerten Schritt zur Förderung von Technologieinnovationen hat Hamburg eine Experimentierklausel in seine Vergaberichtlinien aufgenommen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Beschaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Ein neuer Weg für die öffentliche Verwaltung

Seit dem 1. Januar 2024 ermöglicht die Experimentierklausel in Hamburg, Aufträge bis zu einem Wert von 100.000 EUR mit nur einem Unternehmen auszuhandeln. Dieser innovative Ansatz soll die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung erleichtern. Die Voraussetzung hierfür ist die Beteiligung der Venture Client-Einheit GovTecHH, wobei der Fokus auf Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung liegt.

Stimmen aus der Hamburger Verwaltung

Staatsrat Jan Pörksen betont, dass diese Regelung Hamburg dabei unterstützen wird, schnell auf neue Entwicklungen im Bereich GovTech zu reagieren. Auch Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sieht in der Experimentierklausel eine konsequente Umsetzung der erweiterten Handlungsspielräume des Hamburgischen Vergabegesetzes und einen Schritt hin zu einer innovativen Verwaltung.

GovTecHH: Brücke zwischen Verwaltung und Technologieunternehmen

Die 2022 gegründete Venture Client-Einheit GovTecHH spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung der neuen Regelung. Ihre Aufgabe ist es, Bedarfe in der Verwaltung zu identifizieren, geeignete Marktlösungen zu finden und die Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen zu gestalten. Dank ihrer umfangreichen Marktexpertise und einem breiten Netzwerk an Lösungsanbietern kann GovTecHH effektiv zur Vertragsanbahnung und -verhandlung beitragen.

Pilotprojekte zeigen den Weg

Hamburg testet bereits eine Reihe innovativer Produkte in verschiedenen Pilotprojekten. Beispiele hierfür sind die bedarfsorientierte Verteilung von Ladesäulen für E-Autos oder die Übersetzung von Inhalten in Leichte Sprache. Viele dieser Projekte werden von GovTecHH begleitet, was die praktische Relevanz der Experimentierklausel unterstreicht.

Die Einführung der Experimentierklausel in Hamburg stellt einen wichtigen Schritt in der Förderung von GovTech-Innovationen dar. Sie reflektiert nicht nur die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Verwaltung & externe Innovator*innen/ Startups“ des IT-Planungsrates, sondern ist auch ein Beispiel dafür, wie flexiblere Beschaffungsprozesse die öffentliche Verwaltung modernisieren können.

Neue Wege für die öffentliche Verwaltung: Förderung der Zusammenarbeit mit GovTech-Startups

Die öffentliche Verwaltung steht vor der Herausforderung, im digitalen Zeitalter Anschluss zu halten. Eine Schlüsselrolle könnten dabei GovTech-Startups spielen, wie der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Verwaltung & externe Innovator*innen/Start-ups zeigt. Doch wie lässt sich diese Zusammenarbeit effektiver gestalten, und welche Hürden müssen überwunden werden?

Die Dringlichkeit der digitalen Transformation

Die digitale Transformation zwingt die öffentliche Verwaltung, ihre Arbeitsweise zu überdenken. Hierbei sind Innovationen auf technologischer und arbeitskultureller Ebene unerlässlich. GovTech-Startups könnten wichtige Beiträge leisten, um diese Herausforderungen zu meistern. Die Arbeitsgruppe unter Hamburger Vorsitz, an der zehn Bundesländer, das BMI, FITKO und KOINNO beteiligt waren, hat sich dieser Thematik gewidmet.

Der Wert externer Innovatoren

Start-ups im GovTech-Bereich vereinen Talent, innovative Lösungsideen und Kapital. Ihre Herangehensweise, konzentriert auf spezifische Problemlösungen, bietet der öffentlichen Hand neue Perspektiven und effiziente Lösungen. Weiterhin können sie die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber steigern und zur Unabhängigkeit von großen privatwirtschaftlichen Anbietern beitragen.

Herausforderungen und Hindernisse

Der Bericht identifiziert verschiedene Hindernisse für eine effektive Zusammenarbeit. Dazu gehören mangelndes Bewusstsein und Wissen über die Potenziale dieser Kooperationen, innovationshemmende Praktiken, strukturelle Barrieren sowie unterschiedliche Vorgehensweisen und Denkweisen.

Förderung der Zusammenarbeit

Die Arbeitsgruppe schlägt verschiedene Maßnahmen zur Förderung dieser Zusammenarbeit vor. Dazu zählen die Schaffung von Bewusstsein, die Befähigung durch Wissenstransfer, die Stärkung von Transparenz, die Nutzung bestehender Möglichkeiten, die Überprüfung und Anpassung von Strukturen sowie die Förderung von Vernetzung.

Handlungsempfehlungen

Abschließend gibt der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Zusammenarbeit intensiviert werden kann. Dazu gehören unter anderem die Benennung verantwortlicher Ansprechpersonen, die Prüfung der Aufhebung der Ausschreibungspflicht für innovative digitale Produkte und Dienstleistungen, die Bereitstellung spezieller Finanzmittel und die Nutzung bestehender Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.

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