Das Wegwerfen nicht mehr benötigter Artikel weicht zunehmend der Mehrfachnutzung. Dies kommt Online-Marktplätzen wie ebay-Kleinanzeigen zugute: Die Menschen verkaufen darüber Dinge, die sie nicht mehr brauchen oder haben wollen. Im Gegenzug können Schnäppchenjäger zum Beispiel Markenprodukte, die im regulären Handel sehr kostspielig sind, zu einem weitaus günstigeren Preis erwerben. Diese Win-win-Situation lohnt sich für alle Beteiligten und animiert die Nutzer zur vermehrten Nutzung entsprechender Webangebote, ruft aber auch Betrüger auf den Plan. Vor dem Hintergrund, dass in erster Linie von Privat zu Privat verkauft wird, wähnen sich die Nutzer in scheinbarer Sicherheit und rechnen selten damit, dass ihre Vertrauenswürdigkeit ausgenutzt wird. Doch genau dies tun Betrüger mit immer ausgefeilteren Methoden.
Lange galt PayPal als sicheres Zahlungsmittel. Käufer die damit bezahlen, vertrauen darauf, dass der Käuferschutz sie davor bewahrt eine Zahlung vorzunehmen und am Ende mit leeren Händen dazustehen. Kriminelle wissen um die Beliebtheit von PayPal und sind mit den „Schwächen“ des Zahlungsmittels bestens vertraut, die sie zu ihren Gunsten (aus)nutzen. Es genügt bereits ein falscher Zahlungsbetreff, um sich die Ware eines Verkäufers zu ergaunern: Der Betrüger kauft einen Fotoapparat, gibt bei der Zahlung über PayPal aber Fernseher als Betreff an. Der Verkäufer freut sich über die Zahlung, wittert infolge der Entschuldigung für den Irrtum keine Gefahr und schickt das Gerät an die genannte Adresse. Sobald der Betrüger die Kamera hat und der Prozess eigentlich abgeschlossen ist, eröffnet er bei PayPal einen Fall und behauptet, die entsprechende Ware nicht erhalten zu haben – stimmt ja auch, ein Fernseher wurde ihm nicht geliefert. Kann der Verkäufer dann keinen Nachweis für die Kaufabwicklung und den Versand des Fotoapparates erbringen, sieht es schlecht für ihn aus – er muss den Fotoapparat wie auch das Geld abschreiben. Vielen Nutzern von PayPal ist nicht bewusst, dass der Käuferschutz nicht für „private“ Zahlungen unter Freunden gilt. Bezahlt man zum Beispiel ein Smartphone mit der Funktion „Geld an Freunde oder Familie senden“ entfällt der Käuferschutz. Erhält der Käufer die Ware im Anschluss nicht, kann er über PayPal das Geld nicht zurückfordern.
PayPal ist auch der Schlüssel zum Erfolg für Kriminelle, die es mit dem Abholtrick auf die Waren des Verkäufers abgesehen haben. Hierbei wird nach der Zahlung über PayPal eine persönliche Übergabe des Produktes vereinbart. Kurz bevor es zur Übergabe kommt, macht der vermeintliche Käufer einen Rückzieher und lässt den Verkäufer wissen, dass er die Ware leider nicht selbst abholen kann, aber jemanden schickt, der die Abholung übernimmt. Ist dies geschehen, schnappt die Falle zu: Der Betrüger aktiviert den PayPal-Käuferschutz und gibt an, den entsprechenden Artikel nie erhalten zu haben. Dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der Betrüger wieder im Besitz seines Geldes ist und dem Verkäufer seine Ware abgeknöpft hat. Der Zahlungsanbieter vermittelt den Nutzern zwar ein Höchstmaß an Sicherheit, absoluten Schutz darf man allerdings nicht erwarten.
Aber nicht nur Käufe, deren Zahlungen über PayPal abgewickelt werden, sind anfällig für kriminelle Machenschaften. Bei dem Dreiecksbetrug spielt der Betrüger Verkäufer und Käufer gegeneinander aus. Beispiel: Person A verkauft über einen Online-Marktplatz ein Handy. Der Betrüger erstellt eine ähnliche Anzeige mit den gleichen Rahmenbedingungen sowie gleichem Verkaufspreis. Er wartet ab, bis sich ein Käufer bei ihm meldet und das Handy kaufen möchte. Im gleichen Zug teilt der Betrüger der Person A mit, dass er das Handy bei ihm kaufen möchte. Anstatt das Handy selbst zu bezahlen, übermittelt er die Kontodaten von Person A an den Käufer der auf seine Anzeige reagiert hat. Sobald das Geld für das Handy eingegangen ist, wird die Person A das Handy an den Betrüger senden. Der Käufer wird trotz Zahlung das Smartphone nicht erhalten. Hat der Käufer per Überweisung bezahlt, wird er auch sein Geld nicht zurückerhalten. Falls der Käufer eine Bezahlmethode mit Käuferschutz gewählt hat, erhält er Eventuell das Geld zurück. In diesem Fall würde Person A weder Geld noch Handy besitzen.
Eine weitere Abzocke ist der Trick mit den Kleinanzeigen. Hier wird ein hochpreisiges Produkt um ein Vielfaches unter dem Normalpreis angeboten. Dies schafft Aufmerksamkeit und ruft insbesondere Sparfüchse auf den Plan, die sich freuen, ein Schnäppchen zu machen. Als Zahlungsweise wird hierfür die Nachnahme angeboten. Das begehrte Stück wird geliefert, der Empfang des Paketes bestätigt und die Zahlung in Bar ausgeführt. Die Freude über das gelieferte Schnäppchen weilt jedoch nur so lange bis entdeckt wird, was sich wirklich in dem Paket befindet: zum Beispiel eine leere Parfümverpackung oder aber auch Möbel im Miniaturformat. Bei erneuter Prüfung der Anzeige fällt auf, dass auch genau das in der Anzeige angeboten wurde, der Preis wie auch die Beschreibungen allerdings den Eindruck vermittelt haben, als würde es sich bei den „Möbeln“ um nutzbare Einrichtungsgegenstände oder aber um das Parfum selbst handeln. Der Ärger ist groß, das Produkt bezahlt und der Betrüger über alle Berge.
Bei den meisten Betrügereien steht das Zahlungsmittel im Mittelpunkt des Geschehens. Die Kriminellen nutzen die Schwächen aus, um sich selbst zu bereichern. Das bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer auf Online-Marktplätzen auf der sicheren Seite sind, wenn sie sich für eine Bezahlmethode entscheiden, die für Betrügereien nicht anfällig ist. Dazu gehört zum Beispiel ein digitaler Treuhandservice. Hierbei wird nicht, wie bei anderen Zahlungsoptionen, der Betrag direkt von A nach B überwiesen, sondern das Geld auf einem Treuhandkonto eingezahlt. Dort verbleibt es so lange bis der Käufer das georderte Produkt erhalten und geprüft hat. Wenn alles in Ordnung ist, gibt er den Betrag frei und das Geld geht an den Verkäufer. Durch das Zug-um-Zug-Verfahren wird das faire Miteinander zwischen Verkäufer und Käufer gefördert. Dieses Verfahren verhindert, dass eine Partei am Ende des Tages ohne Geld und/oder Ware dasteht.
Nicht nur für die Nutzer von Online-Marktplätzen ist diese Zahlungsweise vorteilhaft, sondern auch für die Betreiber derartiger Plattformen. Finden vermehrt Betrügereien auf einer Webseite statt, sinkt das Vertrauen der Nutzer und sie suchen nach sichereren Alternativen. Unabhängig vom Userschwund und einem nachhaltigen Imageschaden machen sich die Betreiber im Extremfall sogar juristisch haftbar, wenn sie fahrlässig handeln und keine angemessenen Schutzmaßnahmen bieten. Mit einem Treuhandservice lässt sich das umgehen.
Die dargestellten Fälle zeigen, dass Betrüger sehr erfinderisch sind, wenn es darum geht, Verkäufer um ihre Waren und Käufer um ihr Geld zu bringen. Um als Nutzer eines Online-Marktplatzes nicht selbst Opfer von Betrügern zu werden, sollte man daher einige Dinge beachten:
Wenn Artikel zu günstig sind, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Betrüger dahinter stehen
Reagieren Kaufinteressenten bei Rückfragen übertrieben unfreundlich oder patzig, ist Vorsicht geboten
Tischt der Käufer Ausreden auf, warum er selbst das Produkt nicht abholen kann, ist Wachsamkeit angesagt
Niemals per Vorkasse bezahlen
Wenn möglich die Ware selbst abholen
Besteht der Käufer kompromisslos auf PayPal als Zahlungsmittel? Dann könnte auch dies ein Hinweis dafür sein, dass man es mit einem Betrüger zu tun hat
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.