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E-Commerce & Handel

Ende der Zollfreigrenze: Shein, Temu und AliExpress laut bevh 35,5 Prozent unter Vorjahresquartal

Shein, Temu und AliExpress setzten im 3. Quartal laut bevh-Verbraucherbefragung 566 Mio. Euro um, 35,5 Prozent weniger als im Vorjahresquartal; als Hintergrund nennt der Verband den Wegfall der Zollfreigrenze seit Juli. Der Onlinehandel mit Waren wuchs im selben Vergleich nur um 2,9 Prozent (inkl. USt., nicht inflationsbereinigt), nominal unter der September-Inflation, wie der bevh schreibt. Hiesige Anbieter konnten laut bevh nicht profitieren.

bevh: Lagerhalle mit vielen kleinen Paketen asiatischer Plattformen nach ZollfreigrenzeDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptHarbor warehouse with towers of small plain brown parcels on conveyor belts, cool industrial light, empty shelves in the background suggesting declining volume. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Weniger Pakete nach Zollende (Symbolbild)

566 Millionen Euro. So viel haben Shein, Temu und AliExpress nach Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) im 3. Quartal in Deutschland umgesetzt. Das sind 35,5 Prozent weniger als im Vorjahresquartal, gut ein Drittel also. Die Zahl stammt aus der bevh-Verbraucherbefragung, alle Angaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und nicht inflationsbereinigt. Als Hintergrund nennt der bevh den Wegfall der Zollfreigrenze von 150 Euro seit Juli, für den Gesamtmarkt außerdem Energiepreise und sinkende Einkommenserwartungen. Der Gesamtmarkt für Waren im E-Commerce wuchs im selben Vergleich nur um 2,9 Prozent auf 18.473 Millionen Euro, nominal unter der September-Inflationsrate von 3,3 Prozent, wie der bevh selbst schreibt.

Man könnte nun erwarten, dass der hiesige Handel die Lücke füllt, die die asiatischen Plattformen hinterlassen. Das wäre die naheliegende Rechnung: Wer bei Temu nicht mehr bestellt, kauft eben woanders. Der bevh sieht das nicht so. Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk formuliert es in der Pressemitteilung vom 8. Oktober ziemlich trocken, und genau diesen Satz nehmen wir uns gleich vor. Dazu kommen die Zahlen zu Warengruppen und Versendertypen, die zeigen, dass der Markt gerade in zwei Richtungen läuft.

Wir bei digital-magazin.de haben die Zollreform schon im September begleitet. Wie die Regeln für Plattformen und Sendungen aus Drittstaaten damals aussahen, steht in unserem Beitrag zur Zollreform mit der 3-Euro-Pauschale und der Handling-Fee. Hier geht es um die erste belastbare Zwischenbilanz in Zahlen, mit allen Einschränkungen, die zu einer Befragung gehören. Klartext vorab: Es ist eine Verbandsrechnung auf Basis von Verbraucherangaben, kein Blick in die Kassen der Plattformen.

Shein, Temu und AliExpress: 35,5 Prozent unter dem Vorjahresquartal

Der Kernsatz der Pressemitteilung lautet im Original: „Die Umsätze von Shein, Temu und AliExpress im 3. Quartal brachen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 35,5 Prozent auf aktuell 566 Mio. Euro ein.“ Das Verb „einbrechen“ ist die Wortwahl des bevh, nicht meine. Ich bleibe bei der nüchternen Fassung: Der Umsatz der drei Plattformen lag im 3. Quartal laut bevh 35,5 Prozent unter dem Umsatz im 3. Quartal des Vorjahres. Der bevh spricht außerdem von „erstmals belastbaren Zahlen nach Abschaffung der Zollfreigrenze“. Das ist eine Selbsteinschätzung des Verbands, und sie ist plausibel, weil das 3. Quartal das erste volle Quartal nach dem Wegfall der Freigrenze im Juli ist.

Was in der Pressemitteilung fehlt, ist ebenso interessant wie das, was drinsteht. Einen Euro-Wert für das Vorjahresquartal nennt der bevh für die drei Plattformen nicht. Einzelwerte je Plattform gibt es auch nicht. Wer wissen will, ob Temu schwächer abschneidet als Shein oder AliExpress, bekommt aus dieser Quelle keine Antwort. Es bleibt bei einem Trio-Wert, und der gilt für die drei Anbieter zusammen.

Ein Vorjahreswert lässt sich allerdings zurückrechnen. Das ist eine dm-Rechnung, keine Verbandsangabe: Wenn 566 Millionen Euro einem Minus von 35,5 Prozent entsprechen, dann entsprechen sie 64,5 Prozent des Vorjahresniveaus. Rechenweg: 566 geteilt durch 0,645 ergibt rechnerisch rund 877 Millionen Euro. Der Abstand zu 566 Millionen Euro beträgt in dieser dm-Rechnung rund 311 Millionen Euro (877 minus 566, gerundet). Weil die Ausgangsgrößen gerundet sind, ist das eine Größenordnung und kein Messwert. Der bevh hat diese Zahlen nicht veröffentlicht, und ich lege sie ihm auch nicht in den Mund.

Nüchtern betrachtet ist das trotzdem eine bemerkenswerte Bewegung. Das Trio liegt im 3. Quartal laut bevh-Verbraucherbefragung 35,5 Prozent, also gut ein Drittel, unter dem Umsatz des Vorjahresquartals. Meiner Einschätzung nach lebt Niedrigpreis-Geschäft von der Marge pro Sendung, und wenn die Marge pro Warenkorb ohnehin dünn ist, wird jede Pauschale pro Sendung schnell zum Thema. Mulyk sagt es so: „Den margenschwachen Niedrigpreisprodukten aus Asien setzen die höheren Abgaben deutlich zu.“ Das ist ihr Satz, ich finde ihn schlüssig, aber er bleibt eine Verbandsbeobachtung.

Zollfreigrenze weg: laut bevh 3 Euro pro Warengruppe, ab November 2 Euro obendrauf

Die Zollregeln gebe ich ausschließlich so wieder, wie der bevh sie darstellt. Laut Pressemitteilung ist „mit dem Wegfall der Zollfreigrenze von 150 Euro seit Juli dieses Jahres jede Sendung aus Drittstaaten grundsätzlich zollpflichtig“. Für Kleinsendungen bis 150 Euro fällt demnach eine Pauschale von 3 Euro pro Warengruppe an, bezogen auf die Zollposition. Ab November kommt laut bevh noch eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 Euro hinzu. Weitere Details zur Zollreform enthält die bevh-Quelle nicht, und andere Primärquellen liegen mir für diesen Artikel nicht vor.

Dass der Wegfall der Freigrenze ab Juli gilt, erklärt, warum das 3. Quartal als erster Testlauf gilt. Die Zeitleiste sieht so aus:

  1. Seit Juli: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist laut bevh weggefallen, Sendungen aus Drittstaaten sind grundsätzlich zollpflichtig.
  2. Für Kleinsendungen bis 150 Euro: eine Pauschale von 3 Euro pro Warengruppe (Zollposition), laut bevh.
  3. Ab November: zusätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 Euro, laut bevh.

Rechnen Sie das einmal gedanklich durch, rein hypothetisch: Ein Warenkorb mit zwei Artikeln aus unterschiedlichen Warengruppen kostet nach der Pauschale laut bevh 6 Euro Zoll, bei drei Warengruppen 9 Euro. Wer bei Billigware mit Artikelpreisen im einstelligen Eurobereich unterwegs ist, kennt das Problem: Die Pauschale kann den Artikel selbst überholen. Das ist meine Illustration der Mechanik, kein Beleg für das tatsächliche Kaufverhalten, und der bevh nennt keine Durchschnittswarenkörbe. Wie die Plattformen mit den Abgaben umgehen, ob sie sie weitergeben, absorbieren oder durch größere Warenkörbe auffangen, steht in der Quelle nicht.

Auffällig finde ich, wie sachlich der bevh die Regeln beschreibt. Der Verband betont ausdrücklich, dass Zölle allein nicht genügen. Dazu später mehr, denn Mulyk fordert zusätzlich einen anderen Hebel. Erst einmal hilft ein Blick auf die Methode, weil jede Zahl in diesem Artikel daran hängt.

Methodik: Hochrechnung aus einer Verbraucherbefragung

Die Zahlen stammen aus der wöchentlichen Verbraucherbefragung „Interaktiver Handel in Deutschland“ des bevh. Befragt werden über das Jahr verteilt, von Januar bis Dezember, insgesamt 40.000 Privatpersonen aus Deutschland im Alter ab 14 Jahren, und zwar zu ihrem Ausgabeverhalten im Online- und Versandhandel sowie zum Konsum digitaler Dienstleistungen wie Reisen oder Ticketing. Die Auswertung für die jetzt vorgestellten Zahlen umfasst laut bevh den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2026. Durchgeführt wird die Studie von der BEYONDATA GmbH. Die Endergebnisse sollen laut bevh am Anfang jedes Jahres veröffentlicht werden.

Was heißt das in der Praxis? Es handelt sich um eine Hochrechnung aus Verbraucherangaben. Befragte erinnern sich an Käufe, sie ordnen sie Anbietern und Warengruppen zu, und aus diesen Angaben wird ein Umsatz errechnet. Händlerinnen und Händler, Plattformen und Zahlungsdienstleister haben dazu keine Kassendaten geliefert. Das ist kein Mangel, es ist schlicht die Methode, und sie hat Vorteile: Sie erfasst auch Anbieter, die keine Zahlen veröffentlichen. Sie hat aber auch Grenzen, die man kennen sollte, bevor man aus 566 Millionen Euro oder 3,1 Prozent Schlüsse bis zur zweiten Nachkommastelle zieht.

Ich nenne das hier so ausführlich, weil in dieser Geschichte mehrere Prozentzahlen mit unterschiedlicher Basis kursieren. Das Minus von 35,5 Prozent ist ein Vorjahresvergleich: Umsatz im 3. Quartal gegenüber Umsatz im 3. Quartal des Vorjahres. Die 5,3 und die 3,1 Prozent sind ein Marktanteil, einmal für das 2. Quartal und einmal für das 3. Quartal. Das sind zwei verschiedene Vergleiche, und ich werde sie nicht in einem Atemzug verrechnen. Wer sie vermengt, produziert Schlagzeilen, aber keine Information.

Und noch eine Einschränkung zur Kennzeichnung: Wenn in diesem Text „der bevh“ steht, ist das die Verbandsangabe auf Basis dieser Befragung. Wenn „dm-Rechnung“ steht, habe ich selbst gerechnet. Wenn „meine Einschätzung“ steht, ist es genau das. Wir bei digital-magazin.de halten diese Trennung bewusst ein, weil Verbandszahlen sonst schnell wie Naturgesetze klingen.

Gesamtmarkt: 2,9 Prozent Plus gegenüber dem Vorjahresquartal, nominal

Nun zum größeren Bild. Waren im E-Commerce erreichten im 3. Quartal laut bevh-Tabelle 18.473 Millionen Euro, in der Pressemitteilung als „rund 18,5 Mrd. Euro“ umschrieben, nach 17.960 Millionen Euro im Vorjahresquartal. Das ist ein Plus von 2,9 Prozent, wieder inklusive Umsatzsteuer und nicht inflationsbereinigt. Der bevh schreibt dazu: „Damit liegen die Umsatzsteigerungen unter der Inflationsrate von 3,3 Prozent im September.“

Die Differenz in Euro, als dm-Rechnung: 18.473 minus 17.960 ergibt 513 Millionen Euro mehr Umsatz im 3. Quartal als im Vorjahresquartal. Das klingt nach einer Menge Geld, und es ist eine Menge Geld. Gemessen am Gesamtmarkt macht es trotzdem nur 2,9 Prozent. Ich verrechne das nicht mit der Inflation zu einem exakten Realwachstum. Das wäre unseriös, denn hier steht ein Quartalsumsatz neben einer Inflationsrate für einen einzelnen Monat. Der Satz, den ich verantworten kann, lautet: Das Plus liegt nominal unter der September-Inflationsrate, wie der bevh selbst schreibt.

Mehr sagt die Quelle nicht, und mehr sollten wir daraus nicht machen. Dass der Warenkorb zu steigenden Preisen mit weniger Stückzahl einhergehen könnte, ist eine naheliegende Vermutung, aber keine Aussage des bevh. Wer es genau wissen will, braucht Mengen- und Preisdaten, die in der Pressemitteilung nicht enthalten sind.

Der bevh liefert für die Stimmung eine eigene Erklärung. Die Pressemitteilung beginnt mit dem Satz: „Die erneut schlechter werdende Konsumstimmung schlägt sich auf den Onlinehandel nieder.“ Und Mulyk ergänzt: „Nach Erholungssignalen in der ersten Jahreshälfte machen sich stark anziehende Energiepreise und sinkende Einkommenserwartungen im Online-Kaufverhalten bemerkbar.“ Das ist die zweite Hälfte der Geschichte, und sie geht neben der Zollgeschichte leicht unter. Der bevh nennt beides: die Zollreform für die asiatischen Plattformen, Energiepreise und Einkommenserwartungen für den Gesamtmarkt. Eine Monokausalität, wonach allein die Zollreform schuld wäre, behauptet der Verband nicht, und ich tue es auch nicht.

Marktanteil: 5,3 Prozent im 2. Quartal, 3,1 Prozent im 3. Quartal

Zweite Zahl, anderer Vergleich. Der Marktanteil der drei größten asiatischen Plattformen in Deutschland liegt laut bevh im 3. Quartal bei 3,1 Prozent. Im 2. Quartal lag er laut bevh noch bei 5,3 Prozent. Hier wird nicht das Vorjahr verglichen, sondern zwei aufeinanderfolgende Quartale. Einen Marktanteil für das 3. Quartal des Vorjahres nennt der bevh nicht. Genau deshalb lasse ich die Finger von Rechnungen, die beide Zahlen zu einer Veränderung in Prozent verbinden. Die Basen und Zeiträume passen nicht zusammen, und ein „Anteil halbiert“ wäre eine Erfindung.

Man kann den Befund trotzdem einordnen, ohne zu rechnen. Der Anteil der drei Plattformen am Warenumsatz im E-Commerce ist nach Verbandsangaben im 3. Quartal kleiner als im 2. Quartal, und der Umsatz liegt unter dem Vorjahresquartal. Beides zusammen zeigt in dieselbe Richtung, es sind aber zwei getrennte Messungen mit zwei getrennten Bezugspunkten. Das ist ungefähr so, als würden Sie Ihren Kontostand mit dem Vorjahr und Ihre Sparquote mit dem Vormonat vergleichen: beides richtig, aber nicht addierbar.

Eine Randbemerkung zu den Daten Dritter: Es gibt zum Plattformmarkt weitere Erhebungen, etwa die IFH-Erhebung zu Amazon, über die wir bei digital-magazin.de berichtet haben. Dort gelten eine andere Methodik und andere Grundgesamtheiten. Ich stelle deshalb keine Zahlen gegeneinander, auch nicht indirekt. Wer beide Studien gelesen hat, sollte sie getrennt halten, und das gilt für jede Marktanteilsangabe zwischen verschiedenen Instituten.

Warengruppen im 3. Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal: ein zweigeteilter Markt

bevh: Zollbeamter prüft Kleinsendungen von Temu Shein und AliExpressDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptCustoms desk with a clerk reviewing stacks of small international parcels, calculator and forms blurred, industrial hall. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Kleinsendungen im Zoll (Symbolbild)

Jetzt wird es interessant, denn der Gesamtmarkt ist kein Einheitsbrei. Der bevh beschreibt ihn als „zweigeteilt“. Ungebrochen ist laut Verband der Wachstumstrend im Onlinehandel mit Medikamenten (+15,4 Prozent), Drogerieartikeln (+14,3 Prozent) und Lebensmitteln (+9,1 Prozent). Der Modehandel sorgt für einen „Lichtblick“: Bekleidung wächst um 4,9 Prozent, Schuhe um 6,4 Prozent, beide stärker als der Gesamtmarkt mit 2,9 Prozent. Auf der anderen Seite stehen die großen Warengruppen Elektronikartikel und Telekommunikation mit minus 4,6 Prozent sowie Möbel, Lampen und Dekoration mit minus 5,2 Prozent. Dort, so der bevh, „wurden im 3. Quartal dagegen viele Anschaffungen zurückgestellt“. Alle Prozentwerte gelten gegenüber dem Vorjahresquartal.

Online-Umsatz nach Warengruppe, Veränderung im 3. Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal (bevh-Verbraucherbefragung, inkl. USt.)

  • -35.5Shein, Temu, AliExpress: Umsatz im 3. Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal

Zur Einordnung der Grafik: Sie zeigt ausgewählte Warengruppen aus der bevh-Tabelle, jeweils Umsatz im 3. Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal, inklusive Umsatzsteuer. Die Kennzahl zu Shein, Temu und AliExpress steht dort getrennt als eigener Wert, weil sie eine andere Kategorie ist und nichts mit einer Warengruppe zu tun hat. Die Warengruppen sind aus der Verbraucherbefragung hochgerechnet, wie alles in diesem Artikel. Die Gesamtbeträge je Gruppe stehen in der Quelle: Medikamente 474 auf 547 Millionen Euro, Drogerie 761 auf 869, Lebensmittel 853 auf 931, Schuhe 874 auf 930, Bekleidung 3.314 auf 3.478. Bei Elektronik und Telekommunikation sind es 2.389 und 2.279 Millionen Euro, bei Möbel, Lampen und Dekoration 1.116 und 1.057.

Meine Lesart: Die wachsenden Gruppen sind Dinge, die man verbraucht, die regelmäßig nachbestellt werden und bei denen Bequemlichkeit zählt. Die schrumpfenden Gruppen sind Anschaffungen, die man aufschieben kann. Das passt zu dem, was der bevh über die Konsumstimmung sagt. Dass Möbel und Elektronik zurückgestellt werden, wenn Energiepreise anziehen und die Einkommenserwartungen sinken, ist ehrlich gesagt keine Überraschung. Ein neuer Fernseher lässt sich vertagen. Das Shampoo nicht.

Zusätzlich liefert die Tabelle einige Werte, die in der Grafik fehlen. Haushaltswaren und -geräte liegen laut Tabelle bei plus 6,5 Prozent, Spielwaren bei plus 6,8 Prozent, Tierbedarf bei plus 5,5 Prozent. Bücher, E-Books und Hörbücher liegen bei minus 3,6 Prozent, Schmuck und Uhren bei minus 5,7 Prozent. Der Cluster „Unterhaltung“ insgesamt steht bei minus 2,6 Prozent, der Cluster „täglicher Bedarf“ bei plus 10,0 Prozent. Ich sehe darin dieselbe Linie, aber das ist meine Lesart der Tabelle. Aus der Quelle selbst lässt sich nicht ableiten, wie viel davon auf wegfallende Billigware aus Asien zurückgeht und wie viel auf die Stimmung.

Diese Frage ist übrigens der Haken an der ganzen Geschichte. Der bevh zeigt Umsätze nach Warengruppe und nach Versendertyp. Er zeigt aber nicht, welche Warengruppen die Plattformen im Trio vor allem betreffen, und er verrät auch nicht, wohin ihre Kundschaft gegangen ist. Die Vermutung, dass Elektronik und Deko leiden, weil dort viel Billigware aus Asien verkauft wurde, mag naheliegen. Belegt ist es durch diese Quelle nicht.

Versendertypen: Marktplätze wachsen um 5,0 Prozent, Online-Handel schrumpft um 0,8 Prozent

Die zweite Tabelle des bevh sortiert den Umsatz nach Versendertypen, wieder Q3 gegenüber dem Vorjahresquartal, in Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Online-Marktplätze (OMP) legen von 9.785 auf 10.276 Millionen Euro zu, plus 5,0 Prozent. Multichannel-Versender (MCV), also Anbieter mit Online- und Stationärgeschäft, wachsen von 2.241 auf 2.297 Millionen Euro, plus 2,5 Prozent. Die Herstellerversender (HEV) kommen von 705 auf 735 Millionen Euro, plus 4,2 Prozent. Und die Gruppe „Online-Handel (IPP, APV, SHC)“ rutscht von 4.992 auf 4.951 Millionen Euro, minus 0,8 Prozent.

Ein Wort zu den Abkürzungen, weil sie in der Pressemitteilung nur im Kleingedruckten stehen. IPP bedeutet Internet-Pure-Player, also Händler, die rein online verkaufen. APV steht für Apothekenversender, SHC für Shoppingclubs. Diese drei Gruppen sind in der Tabelle zusammengefasst. In der Pressemitteilung heißen sie im Fließtext „Reine Online-Shops“, was etwas griffiger klingt, aber die Apothekenversender und Shoppingclubs mit umfasst. Dass diese Gruppe im Schnitt hinter dem Gesamtmarkt zurückbleibt, bleibt laut bevh „wie schon in den Vorquartalen“ so.

Herstellerversender sind laut Tabelle also kein Ausreißer nach oben, sondern liegen mit plus 4,2 Prozent klar über dem Gesamtmarkt mit 2,9 Prozent. Im Fließtext spricht der bevh außerdem von einem „abermals starken Abschneiden“ von D2C-Anbietern, ohne dafür eine eigene Zahl zu nennen. Die einzige belastbare Zahl in der Tabelle, die in diese Richtung passt, ist die Zeile der Herstellerversender, und mehr gebe ich hier nicht her. Das ist eine Begriffsfrage, aber eine, bei der man leicht daneben liegt: Eine Zahl gibt es für Herstellerversender, nicht für D2C als Etikett.

Zusammen ergeben die Versendertypen ein Bild, das ich als Einschätzung so formulieren würde: Wer auf Marktplätzen sichtbar ist, wächst im Schnitt. Wer ausschließlich einen eigenen Shop betreibt, steht eher still. Das ist eine Durchschnittsaussage über Gruppen, nicht über einzelne Händler, und sie sagt nichts über Marge oder Gewinn. Ein Marktplatzumsatz nach Provision, Retouren und Werbebudget ist etwas anderes als ein Shop-Umsatz im eigenen Checkout. Das Problem dabei: Die Umsatzzahl allein beantwortet nicht, ob sich das Geschäft rechnet.

Warum hiesige Anbieter laut bevh nicht profitieren

Jetzt zu Mulyks Satz, den ich als Pointe des Ganzen betrachte. Wörtlich: „Das rasante Wachstum von Temu und Shein in Deutschland ist ins Stocken geraten. Damit sinken auch die Umsätze im Gesamtmarkt, ohne dass hiesige Anbieter von der Schwäche asiatischer Wettbewerber profitieren konnten.“ Das ist bemerkenswert, weil es der gängigen Erwartung widerspricht. Die Debatte um Billigimporte lebt, so mein Eindruck, von der Annahme, dass die Plattformen den hiesigen Handel verdrängen. Wenn man sie ausbremst, so die Logik, kommt der Umsatz zurück. Der bevh sagt: Die Rechnung geht bisher nicht auf. Wichtig ist die genaue Formulierung. Der bevh spricht von „hiesigen Anbietern“, nicht von allen Beteiligten.

Warum, das sagt der Verband nicht. Es gibt dazu aus der Quelle keine Antwort, und ich möchte hier ausdrücklich nicht so tun, als gäbe es sie. Was man als Außenstehender sehen kann: Der bevh nennt selbst eine zweite Erklärung für die schwache Gesamtentwicklung, nämlich Energiepreise und sinkende Einkommenserwartungen. Zusätzlich beschreibt er, dass „viele Billigpakete aus Asien derzeit nicht mehr den Weg nach Europa finden wie bisher“, und dass dies zur Gesamtmarktentwicklung nicht positiv beiträgt. Wo die Kundschaft stattdessen hingegangen ist, bleibt offen. Möglich wäre, dass sie bei anderen Anbietern kauft, ebenso wie dass sie weniger kauft. Belegt ist keines von beiden.

Eine erkennbar eigene Einschätzung dazu: Ich vermute, dass ein großer Teil der Billigware, die auf Temu oder Shein verkauft wurde, kein direkter Ersatz im hiesigen Handel hat. Wer einen Artikel für wenige Euro bestellt, den es hier für das Zehnfache gibt, wechselt nicht einfach zum Fachhändler. Er verzichtet, oder er wartet. Das ist aber nur eine Hypothese, die ich nicht mit Zahlen unterfüttern kann. Der bevh sagt es jedenfalls nicht.

Wo ich dem Verband deutlicher folge, ist bei der politischen Konsequenz. Mulyk schließt ihre Analyse mit diesen Sätzen: „Den margenschwachen Niedrigpreisprodukten aus Asien setzen die höheren Abgaben deutlich zu. Zölle allein sind aber nicht genug. Um für fairen Wettbewerb zu sorgen, muss die EU die Marktüberwachungsbehörden stärken und bestehendes Recht durchsetzen. Wichtige Schritte wie den Aufbau einer gemeinsamen EU-Zollbehörde oder die verpflichtende Übermittlung von standardisierten Produkt-IDs hat die EU erst kürzlich auf den Weg gebracht.“ Der Verband setzt also nicht auf mehr Abgaben, sondern auf Durchsetzung. Die Forderungen anderer Verbände dazu hatten wir in unserem Beitrag zu den Forderungen von Markenverband, HDE und vzbv beschrieben, die ich hier nicht wiederhole.

Was Händlerinnen und Händler daraus machen können

Die folgenden Punkte sind meine Einschätzung, keine Empfehlung des bevh und keine Handlungsanweisung aus der Quelle. Wer einen Shop betreibt, sollte sich die Zahlen trotzdem einmal gegen das eigene Sortiment halten.

  1. Sortiment prüfen. Der bevh sieht Wachstum bei Medikamenten, Drogerie und Lebensmitteln, Schwäche bei Elektronik, Möbeln und Deko. Wer im zweiten Lager verkauft, hat laut diesen Zahlen mit zurückgestellten Anschaffungen zu tun und eher ein Nachfrageproblem als ein Plattformproblem.
  2. Marktplatzpräsenz bewerten. Marktplätze wachsen laut bevh um 5,0 Prozent, die Gruppe aus Online-Handel (Internet-Pure-Player, Apothekenversender, Shoppingclubs) schrumpft um 0,8 Prozent. Ob ein Marktplatz für Sie lohnt, entscheidet am Ende die Marge nach Gebühren, nicht die Umsatzkurve des Verbands.
  3. Auf den Preis achten, nicht nur aufs Sortiment. Wenn Einkommenserwartungen sinken und die Inflation über dem Umsatzplus liegt, wird Preisvergleich zum Dauerzustand. Das ist ein Argument für saubere Preisauszeichnung und einen Checkout, der nicht an der letzten Hürde Kundschaft kostet.
  4. Keine Erwartung auf automatische Rückholeffekte. Der bevh sagt ausdrücklich, hiesige Anbieter hätten von der Schwäche der asiatischen Plattformen nicht profitieren können. Wer seine Planung darauf stützt, dass die Zollreform Kundschaft zurückbringt, plant laut dieser Quelle mit einer Annahme, die sich im 3. Quartal nicht gezeigt hat.

Ich finde den vierten Punkt am unbequemsten, weil er dem verbreiteten Wunschdenken widerspricht. Mal ehrlich: Jede Händlerin und jeder Händler hat sich in den letzten Jahren über Dumpingpreise geärgert. Dass der Ärger bei Wegfall der Konkurrenz nicht automatisch in Umsatz umschlägt, ist eine ernüchternde Erkenntnis. Aber sie ist besser als eine Planung, die auf einer falschen Annahme beruht.

Dazu eine hypothetische Szene, ausdrücklich ohne Anspruch auf Repräsentativität: Stellen Sie sich einen kleinen Onlinehändler für Wohnaccessoires vor. Er hat jahrelang gegen Plattformpreise gekämpft und freut sich über die Zollpauschale. Im Quartal danach sinkt sein Umsatz trotzdem, weil seine Kundschaft keine Dekoration kauft, solange die Heizkosten Sorgen machen. Das wäre genau das Muster, das der bevh in der Gruppe Möbel, Lampen und Dekoration mit minus 5,2 Prozent beschreibt. Ob es einzelne Händler tatsächlich so erleben, kann nur deren eigene Auswertung zeigen.

Eine Frage, die ich offen lassen muss: Wie stark wirkt sich der Preisabstand zwischen Billigware und hiesigem Angebot auf die Kaufentscheidung aus? Die Befragung liefert dazu nichts. Sie liefert Umsätze nach Anbietertypen und Warengruppen, aber keine Motive. Wer Motive will, braucht eine andere Studie.

Ab November 2 Euro mehr: eine offene Frage zum 4. Quartal

Der bevh nennt in seiner Pressemitteilung vom 8. Oktober (die ots-Fassung wurde am 9. Oktober über das Presseportal verbreitet, wortgleich) noch einen Termin: Ab November kommt laut Verband zu der 3-Euro-Pauschale pro Warengruppe eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2 Euro hinzu. Die Pressemitteilung nennt den Termin, ohne ihn mit Zahlen zu unterlegen. Wie sich das auf die Umsätze der Plattformen auswirkt, ist in der Quelle nicht beziffert, und ich werde dazu keine Prognose liefern.

Was sich festhalten lässt: Die Zahlen des 3. Quartals zeigen die Wirkung der ersten Stufe, jedenfalls in dem Sinn, dass der Umsatz der drei Plattformen laut bevh im Vorjahresvergleich um 35,5 Prozent niedriger liegt. Die zweite Stufe kommt erst noch. Der bevh hat sie ausdrücklich erwähnt, aber nicht bewertet. Ob die 2 Euro im 4. Quartal die Entwicklung weiter verschieben, hängt von Faktoren ab, die nur teilweise in der Hand der Plattformen liegen: dem Kaufverhalten, dem Preisniveau der Ware und der Frage, wie die Anbieter die Abgaben an ihre Kundschaft weitergeben oder eben nicht.

Wir bei digital-magazin.de werden die nächsten Quartalszahlen des bevh daraufhin lesen, mit derselben Vorsicht: Verbraucherbefragung, Hochrechnung, nominale Werte inklusive Umsatzsteuer. Interessant wird sein, ob der Gesamtmarkt sich bewegt, wenn die Plattformen nach dem Wegfall der Freigrenze ein stabileres Niveau erreichen. Und ob hiesige Anbieter dann etwas davon spüren, was Mulyk bisher noch nicht sehen konnte.

Bleibt die Frage, die sich nach all den Zahlen aufdrängt: Wenn weder die Zollpauschale noch die Schwäche der asiatischen Konkurrenz dem hiesigen Handel nützen, was dann? Der bevh sagt, Zölle allein reichten nicht, es brauche Marktüberwachung und Durchsetzung bestehenden Rechts. Ob die 2 Euro ab November daran etwas ändern, werden die Zahlen des 4. Quartals zeigen. Prognosen dazu gibt es in der Quelle nicht, und ich erfinde keine. Wer eine Antwort will, muss warten, bis die nächste Befragung ausgewertet ist.