Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass an den deutschen Gerichten nur das Nötigste verhandelt werden konnte. Jetzt droht eine zweite Welle und es könnte wieder zu massiven Ausfällen im Justizsystem kommen. Dies wird unter anderem vom Deutschen Richterbund (DRB) und von Stephan Thomae, dem Fraktionsvize der FDP, kritisiert. Eine umfassende Digitalisierung der Justiz wäre nötig, um auf solche Krisen zu reagieren und für die Zukunft gerüstet zu sein.
Als im März 2020 die Corona-Krise über die Welt hereinbrach, wurde das deutsche Justizwesen mit voller Wucht von der Pandemie getroffen. Das bedeutete, dass nur ein Notbetrieb aufrechterhalten und nur elementare Fälle verhandelt werden konnten. Insbesondere Haftsachen und Eilrechtsschutzfälle wurden noch verhandelt, viele andere Dinge blieben jedoch auf der Strecke. So gab es quasi keine mündlichen Verhandlungen mehr, obwohl diese problemlos mit einer Videokonferenz hätten geführt werden können.
Angesichts der steigenden Fallzahlen in Deutschland befürchten immer mehr Menschen, dass die zweite Welle noch heftiger werden und noch massivere Auswirkungen auf die Gesellschaft haben könnte als die erste. Das würde die Justiz nach wie vor unvorbereitet treffen. Eine digitale Transformation des Justizwesens hat nicht stattgefunden, auch wenn Corona bestimmte Impulse für die Digitalisierung in diesem Bereich gesetzt hat.
Der DRB kritisiert, dass die digitale Transformation des deutschen Justizwesen zu langsam voranschreiten würde, berichtet hasepost.de. Corona habe gezeigt, dass digitale Lösungen zur Bewältigung von Krisen unabdinglich seien. Trotz eines Digitalisierungsschubs sei jedoch noch zu wenig passiert, weswegen die Justiz in Deutschland angesichts einer drohenden zweiten Welle stark gefährdet sei. Es gebe in vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften noch „Nachholbedarf“. Das betreffe insbesondere die IT-Ausstattung.
Thomae stellt der aktuellen Bundesregierung ein Armutszeugnis aus und sagt, dass sie sich quasi gar nicht um die Digitalisierung des Justizwesens gekümmert habe. Er nannte die Rechtspolitik der großen Koalition „mutlos“ und kritisierte, dass Verfahren in Deutschland viel zu lange dauern würden. Dies führe dazu, dass in einigen Straf- und Zivilrechtsfällen nun die Gefahr drohe, dass diese überhaupt nicht erfolgreich verhandelt werden könnten.
Es liegen verschiedene Lösungen auf dem Tisch, wie mit der aktuellen Problematik umzugehen wäre. So empfiehlt der DRB, dass die Bundesregierung die Justiz genauso unterstützen solle, wie sie dies im Bildungsbereich tue. Es gebe einen Modernisierungsstau, der unbedingt abgebaut werden müsse. Dieser sei ungefähr so groß wie der an den Schulen, weswegen ein entsprechendes Engagement der Bundesregierung wünschenswert und notwendig wäre. Der DRB empfiehlt einen sogenannten Bund-Länder-Digitalpakt, um die Justiz auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten.
In dasselbe Horn stößt Stephan Thomae, wenn er einen Digitalpakt wie bei den Schulen fordert. Dieser müsse zwischen Bund und Ländern geschlossen werden und beispielsweise die Möglichkeit bieten, bei Fällen mit einem geringen Streitwert kostengünstige Online-Verfahren in Anspruch nehmen zu können. Zudem sei es dringend erforderlich, „die elektronische Kommunikation mit den Gerichten“ zu optimieren, um mehr Geschwindigkeit in das Gerichtswesen hineinzubekommen.
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