Die Existenz eines Unternehmens hängt am seidenen Faden, wenn die Bewerber nicht mit offenen Karten spielen. Schlimmstenfalls droht der unternehmerische Untergang, der mithilfe einer sorgfältigen Überprüfung jedoch im Keim erstickt werden kann. Eine kritische Durchleuchtung der Bewerber ist daher Pflicht für jedes Unternehmen. Vertrauen ist gut, diskrete Kontrolle ist besser.
Die Neubesetzung von Führungsunternehmen ist für viele Unternehmen ein Drahtseilakt – schließlich kennen die wenigsten Personaler ihre Bewerber persönlich. Ist die betreffende Person für die jeweilige Stellung geeignet? Liegen unternehmensinterne Zuständigkeiten und diskrete Informationen in den richtigen Händen? Die Zukunft und der wirtschaftliche Erfolg eines gesamten Unternehmens sind dem Geschick und auch der Verantwortung seiner Führungsriege ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, von Anfang an auf Nummer sicher zu gehen und der Glaubwürdigkeit und Seriosität der Bewerber zu überprüfen.
Eines steht wohl fest: Wer selbst im Rahmen der Bewerbung unwahre Aussagen tätigt, wird auch für den zu besetzenden Posten in die Trickkiste greifen und sich dann der Folgen bewusst sein. Insbesondere Bewerbung, Lebenslauf, Qualifikation und Abschlüsse sind sehr häufig Fälschungen unterlegen:
„Uns sind schon sehr dreiste Lügen untergekommen. In einem Fall hat ein Bewerber zum Geschäftsführer eine mehrmonatige Projektleitung in New York angegeben. Tatsächlich hatte er diese Zeit wegen Betrugs in einer Strafvollzugsanstalt verbracht“, …
… weiß der Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz über eine besonders dreiste Schwindelei zu berichten. Er empfiehlt daher den Bewerber im Rahmen eines Pre Employment Screenings, also eines Bewerberchecks, diskret unter die Lupe zu nehmen, um keinerlei Risiken für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen einzugehen.
Wirtschaftsexperten ist es möglich, innerhalb der Probephase Lügen und Fälschungen aufzudecken. Folglich hat der Arbeitgeber das gute Recht, den Arbeitsvertrag sofort zu lösen. Unternehmen sparen mit einer zeitnahen Ermittlung bereits im Bewerbungsverfahren personelle Kapazitäten und bares Geld. Nicht zu unterschätzen ist der drohende Image-Schaden, der für eine Führungsspitze entsteht, die sich die Position mit Fälschungen erschlichen hat und der es an den eigentlichen Qualifikationen mangelt. Im Prinzip sind es Kleinigkeiten und Ungereimtheiten, die einen Personaler im Einstellungsverfahren bereits stutzig machen sollten.
Im Prüfverfahren für Bewerber sollten zum Beispiel die folgenden Komponenten einfließen:
Achtung: Es ist ebenfalls möglich, ein bestehendes Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus im Fall eines Schwindels zu beenden. Hier hat der Arbeitgeber das Recht auf seiner Seite. Die seriöse Überprüfung aller Bewerber im Bewerbungsverfahren stellt kein grundlegendes Misstrauen dar, sondern vielmehr eine durchdachte Vorsorgemaßnahme, die auf den Schutz des Unternehmens vor Verfälschungen und Betrug abzielt.
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