Scheinprivate Händler verkaufen Waren wie kommerzielle Händler, umgehen hierbei aber eine Steuernummer, ein Widerrufsrecht und Garantien. Solche Händler enthalten ihren Kunden wichtige Käuferrechte vor und schädigen Mitbewerber, die sich an die Spielregeln halten.
Der Onlinehandelsverband „Händlerbund“ stellt daher Informationen rund um das Thema „Scheinprivate Händler“ zur Verfügung (Download am Ende der Seite), um Nutzer und Unternehmer gleichermaßen zu informieren. Das Ziel ist es, einen fairen E-Commerce und einen zuverlässigen Kundenschutz zu gewährleisten.
Scheinprivate Händler machen sich die Vorteile des E-Commerce zunutze, ohne sich hierbei an die Spielregeln des Marktes zu halten. So lassen sie sich beispielsweise keine Steuernummer zuteilen und führen somit keine Umsatzsteuer ab. Gerade bei hochpreisigen Artikeln macht dieser Wettbewerbsvorteil einen deutlichen Unterschied im Preis aus. Doch nicht nur Unternehmer im E-Commerce werden durch scheinprivate Händler benachteiligt. Auch die Kunden müssen auf eine Vielzahl von Käuferrechten verzichten, die sie bei offiziellen Onlinehändlern hätten. So sind private Verkäufer auf Plattformen wie eBay zum Beispiel nicht verpflichtet eine Gewährleistung oder eine Garantie zu geben. Schad- oder fehlerhafte Waren können bei scheinprivaten Händlern folglich nicht reklamiert werden.
Es ist nicht immer einfach, einen privaten Händler von einem gewerblichen Händler zu unterscheiden, da die Übergänge teilweise fließend sind. Oft genug ist es schon vorgekommen, dass aus einem privaten Händler ein gewerblicher Händler geworden ist, ohne dass dieser das gemerkt hat. Häufig kam es in diesem Zusammenhang bereits zu Rechtsstreitigkeiten, weswegen die Gerichte die Thematik kennen und einige Merkmale herausgearbeitet haben, mit denen sich private von gewerblichen Unternehmern in gewissen Grenzen unterscheiden lassen. Hierbei ist aber zu beachten, dass jeder Fall individuell geprüft, und alle relevanten Aspekte ins Auge gefasst werden müssen.
Ein Merkmal für einen gewerblichen Händler ist, wenn er große Stückzahlen zur Verfügung hat und häufig sehr ähnliche Produkte anbietet, die sich zum Beispiel nur in der Farbe unterscheiden. Auf Plattformen wie eBay spricht zudem für einen gewerblichen Anbieter, wenn eine große Zahl der angebotenen Artikel Neuware sind. Weiterhin sollten Nutzer aufmerksam werden, wenn ein vermeintlich privater Verkäufer innerhalb kürzester Zeit ungewöhnlich viele Bewertungen und Feedbacks erhält.
Ferner sollte geprüft werden, ob ein Privatverkäufer ansonsten einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und zum Beispiel waren für Dritte verkauft. Nicht zuletzt zeichnet gewerbliche Händler aus, dass sie bestimmte Waren günstig einkaufen, um sie dann verändert oder zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen. Wer also gerade erst erworbene Artikel direkt weiterverkauft, handelt in den meisten Fällen gewerblich.
Eine Studie des Händlerbundes mit 1.200 Teilnehmern hat gezeigt, dass sowohl Unternehmer als auch Kunden in scheinprivaten Händlern eine Gefahr für den E-Commerce sehen (80 %) und ihnen eine Schädigung des guten Rufs des E-Commerce vorwerfen (65 %). 86 % der Befragten sind bereits mindestens einmal mit scheinprivaten Händlern in Kontakt gekommen. Der erste Schritt besteht zumeist in einem formlosen Schreiben an den scheinprivaten Händler, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass er gesetzeswidrig handelt.
Häufig halten sich solche Händler nämlich für Privatverkäufer, obwohl sie es gar nicht sind. Diejenigen, die bewusst als scheinprivate Händler auftreten, ignorieren solche Schreiben jedoch zumeist und gehen ihrem Geschäft weiter nach. In solchen Fällen sind eine Abmahnung oder eine Meldung an die Steuerbehörde beziehungsweise das Ordnungsamt die nächsten Schritte. Der Händlerbund erarbeitet zurzeit ein Informationspaket, das Unternehmern und Nutzern dabei helfen wird, gezielt und effektiv gegen scheinprivate Nutzer vorzugehen.
Download: Händlerbund-Studie „Scheinprivate Händler“/a>
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