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Rechnungskauf mit Ratepay: PayPal verlangt ab 20. November KMU-Zusicherung für 30 Tage

Ab 20. November verlangt PayPal von Shops mit Rechnungskauf über Ratepay eine KMU-Zusicherung, um weiter 30 Tage Zahlungsziel anzubieten. Händler, die nicht als KMU gelten, können laut PayPal nach Abstimmung auf 14 Tage verkürzen, andernfalls kann die Zahlart entfernt werden. Die rechtliche Einordnung stammt von der IT-Recht Kanzlei und ersetzt keine Rechtsberatung.

Onlinehändlerin prüft im Lager Rechnungen und Zahlarten für den Rechnungskauf am LaptopDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptOnline shop owner in a small warehouse office reviewing invoices on a laptop with an abstract payment checkout screen, stacks of plain brown parcels behind, calendar on the wall without readable dates. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Kauf auf Rechnung mit neuem Zahlungsziel (Symbolbild)

Stellen Sie sich vor, Sie öffnen Ihr PayPal-Händlerkonto und stolpern über einen Hinweis, der Ihren Rechnungskauf betrifft. Kein Drama, aber ein Datum: Freitag, 20. November 2026. Genau das hat PayPal am Dienstag, 13. Oktober 2026, auf seiner Seite „AGB-Aktualisierungen“ für Deutschland angekündigt. Die Kernaussage in einem Satz: Wer den Rechnungskauf mit Ratepay über PayPal mit dem üblichen Zahlungsziel von 30 Tagen weiter anbieten will, muss zusichern, als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne des EU-Rechts zu gelten.

Dieser Artikel schaut auf beide Seiten der Kasse: Was bedeutet die Änderung für Shops, und was sieht die Kundschaft? Wir halten uns dabei strikt an das, was in den Quellen steht. Das ist wenig genug, um sauber zu bleiben – und viel genug, um sich jetzt zu sortieren.

Was PayPal für den Rechnungskauf mit Ratepay angekündigt hat

PayPal kündigt Änderungen der Nutzungsbedingungen für „Rechnungskauf mit Ratepay“ an, gültig ab dem 20. November 2026. Die Aktualisierung umfasst laut PayPal „unter anderem eine Nutzungsbeschränkung im Hinblick auf die deutsche Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie II“. Das „unter anderem“ ist wichtig: Es gibt also womöglich weitere Punkte, und deshalb lohnt der Blick in den vollständigen Text. Den finden Sie auf der Seite PayPal AGB-Aktualisierungen.

Konkret nennt PayPal mehrere Bausteine:

  • Händler müssen zusichern, dass sie als KMU im Sinne des EU-Rechts gelten, um weiterhin das standardmäßige Zahlungsziel von 30 Tagen für Verbraucher anbieten zu können.
  • Händler müssen PayPal mitteilen, sobald diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
  • Händler, die nicht als KMU gelten, haben die Möglichkeit, das Zahlungsziel nach Abstimmung mit PayPal auf 14 Tage zu verkürzen; andernfalls kann Rechnungskauf mit Ratepay als Zahlungsmethode entfernt werden.
  • PayPal erweitert die Freistellungsansprüche, sodass Händler PayPal für Schäden freistellen, die aus einer unzutreffenden Angabe ihres KMU-Status entstehen.
  • PayPal nimmt die Möglichkeit auf, einzelnen Händlern individuelle Bedingungen anzubieten, zum Beispiel abhängig vom Warenkorbwert oder für B2B-Transaktionen.

Und dann der Satz, den man nicht überlesen sollte: „Wenn Sie Rechnungskauf mit Ratepay nach dem Stichtag weiterhin anbieten, erklären Sie sich mit diesen Änderungen einverstanden.“ Es gibt also kein gesondertes Häkchen, kein Unterschriftenfeld. Das Weiterbetreiben nach dem Stichtag genügt.

Zwei Wörter, die genau gelesen werden wollen

Erstens: „kann“. Rechnungskauf mit Ratepay „kann“ als Zahlungsmethode entfernt werden – das ist eine Möglichkeit in den Bedingungen, keine angekündigte Maßnahme gegen einzelne Shops. Zweitens: „nach Abstimmung“. Die 14 Tage sind kein Automatismus, sondern eine Option, die mit PayPal besprochen wird. Wer daraus „Das Zahlungsziel schrumpft auf 14 Tage“ macht, liest mehr hinein, als dasteht.

Die Freistellung: ein Vertragsbegriff

Die „Freistellungsansprüche“ sind ein juristischer Standardbegriff aus Vertragswerken. PayPal erweitert sie so, dass Händler PayPal für Schäden freistellen, die aus einer unzutreffenden Angabe ihres KMU-Status entstehen. Mehr gibt die Quelle dazu nicht her, und mehr sollte man auch nicht hineindeuten. Für die Praxis heißt das schlicht: Die Zusicherung ist eine Erklärung mit Gewicht. Man gibt sie nicht nebenbei ab.

Rechnungskauf und KMU-Status: Was die Zusicherung bedeutet

Der Rechnungskauf mit Ratepay über PayPal ist eine Zahlart, die Shops ihrer Kundschaft anbieten. Die Änderung knüpft das 30-Tage-Ziel an eine Selbstauskunft: Ich bin KMU. Wer das nicht zusichern kann, steht vor einer Abstimmung mit PayPal.

Aber wann ist man KMU? Hier ist Vorsicht geboten, denn die Definition, die PayPal an anderer Stelle zitiert, steht in einem anderen Zusammenhang. Auf der PayPal-Hilfeseite zu Buy now, pay later und der neuen Verbraucherkreditrichtlinie wird die EU-KMU-Definition im Kontext einer Ausnahme von der Registrierungspflicht für Kreditvermittler in Deutschland, Italien und Spanien genannt – nicht in der Ratepay-Klausel. Danach sind es Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen sind unter Bedingungen mitzuzählen. PayPal verweist auf ein Selbstbewertungstool der EU.

Ich nenne diese Zahlen als Orientierung, nicht als Prüfmaßstab für die Ratepay-Klausel. Die AGB-Seite sagt nur „KMU im Sinne des EU-Rechts“. Ob Ihr Shop als KMU gilt, klären Sie mit Steuerberatung oder Rechtsberatung.

Warum der Konzernverbund zählen kann

Der Hinweis auf verbundene Unternehmen ist für Shopbetreibende relevanter, als er klingt. Wer als Tochter einer größeren Gruppe auftritt oder selbst Beteiligungen hält, kann nicht einfach die eigene Bilanz anschauen und fertig. Wie das im Einzelfall aussieht, ist genau die Frage für die Fachleute. Meiner Einschätzung nach ist das der Punkt, an dem sich viele Shops am meisten Zeit nehmen sollten – nicht, weil es kompliziert sein muss, sondern weil die Zusicherung mit der erwähnten Freistellung verbunden ist.

Die Mitteilungspflicht: ein laufender Vorgang

Die Zusicherung ist kein einmaliger Haken. PayPal verlangt zusätzlich eine Mitteilung, sobald die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist. Das macht den KMU-Status zu etwas, das Sie im Blick behalten müssen: bei Wachstum, bei Beteiligungen, bei Übernahmen. Ein Kalendereintrag zur jährlichen Überprüfung wäre ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung. Wer den Status dokumentiert – mit Datum, Grundlage und Ergebnis –, hat im Zweifel etwas Greifbares in der Hand.

Individuelle Bedingungen: Spielraum, aber kein Versprechen

PayPal nimmt die Möglichkeit auf, einzelnen Händlern individuelle Bedingungen anzubieten, etwa abhängig vom Warenkorbwert oder für B2B-Transaktionen. Das klingt nach Flexibilität. Es ist aber eine Möglichkeit, die PayPal sich einräumt – kein Anspruch, den Sie geltend machen könnten. Wer B2B-Umsätze hat oder mit hohen Warenkörben arbeitet, sollte das Gespräch suchen. Mehr lässt sich aus der Quelle nicht ableiten.

Was die Kanzlei-Einordnung zum Hintergrund sagt

Warum das Ganze? PayPal verweist auf die deutsche Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie II, kurz CCD II. Eine Einordnung liefert die Kanzlei-Einordnung der IT-Recht Kanzlei. Wichtig: Alles in diesem Abschnitt ist laut it-recht-kanzlei wiedergegeben. Es ist keine eigene Rechtsfeststellung von uns, und diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Laut Kanzlei wurde das deutsche Umsetzungsgesetz am 18.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet; die wesentlichen Vorgaben gelten ab 20.11.2026. Künftig werden laut Kanzlei grundsätzlich auch Kredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie Kredite erfasst, die binnen drei Monaten zurückzuzahlen sind und nur geringe Kosten verursachen.

Die Ausnahme für den Zahlungsaufschub

Für den Zahlungsaufschub durch Händler nennt die Kanzlei eine Ausnahme: Er muss unentgeltlich sein und darf grundsätzlich höchstens 50 Tage ab Lieferung der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung betragen. Für Anbieter, die nicht KMU sind und Fernabsatz im Online-Bereich betreiben, „verkürzt sich die zulässige Zahlungsfrist von 50 auf 14 Tage“. Und: Die Frist beginnt mit Lieferung, nicht mit dem Rechnungsdatum.

Hier lohnt ein Gedankenschritt. Die Kanzlei spricht von 14 Tagen für Nicht-KMU im Online-Fernabsatz. PayPal nennt für Händler, die nicht als KMU gelten, die Möglichkeit eines auf 14 Tage verkürzten Zahlungsziels nach Abstimmung. Die Zahl taucht in beiden Quellen auf. Ich finde, das ist ein erkennbarer Zusammenhang – belegen kann ich ihn mit den vorliegenden Texten allerdings nicht, denn PayPal begründet die Klausel nur mit dem Verweis auf die deutsche Umsetzung der CCD II.

Eine kleine Rechnung zur Größenordnung

Zur Einordnung eine dm-Rechnung: 30 minus 14 sind 16 Tage weniger Zahlungsziel. 16 geteilt durch 30 ergibt rund 53,3 Prozent. Würde ein Shop von 30 auf 14 Tage wechseln, fiele das Zahlungsziel rechnerisch um gut die Hälfte kürzer aus. Das ist eine Rechenhilfe, keine Prognose – und kein Hinweis darauf, dass ein bestimmter Shop betroffen wäre.

Voreinstellungen genügen nicht

Ein weiterer Punkt der Kanzlei: Vorangekreuzte Kästchen oder vergleichbare Voreinstellungen genügen laut Kanzlei nicht. Wer also im Checkout auf vorausgewählte Optionen setzt, sollte genau hinschauen lassen. Wir erwähnen das, weil es die Kasse unmittelbar betrifft – eine Bewertung im Einzelfall bleibt Sache der Rechtsberatung.

Rechnungskauf im Shop: Die Perspektive der Kasse

Schauen wir praktisch auf die Shop-Seite. Was ändert sich am 20. November für Händlerinnen und Händler, die Rechnungskauf mit Ratepay über PayPal anbieten? Nach den Quellen drei Dinge: eine Zusicherung zum KMU-Status, eine Mitteilungspflicht und erweiterte Freistellungsansprüche. Dazu die Möglichkeit individueller Bedingungen und, bei Nicht-KMU, die Abstimmung über ein verkürztes Zahlungsziel – oder die mögliche Entfernung der Zahlart.

Mal ehrlich: Das ist weniger spektakulär, als es in Schlagzeilen klingen könnte. Es ist eher Verwaltungsarbeit mit rechtlichem Gewicht. Aber genau solche Aufgaben bleiben gern liegen, bis der Stichtag näher rückt.

Der Zeitrahmen

Vom Mittwoch, 14. Oktober, bis Freitag, 20. November, sind es gut fünf Wochen. Die dm-Rechnung: 17 Resttage im Oktober plus 20 Tage im November ergeben 37 Tage. Das klingt nach viel, ist es aber nicht, wenn Steuerberatung, Rechtsberatung und PayPal-Abstimmung nacheinander laufen müssen. Meiner Einschätzung nach sollte der KMU-Check deshalb nicht bis November warten.

Checkliste für Shopbetreibende

  • KMU-Status klären und dokumentieren: Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme und mögliche verbundene Unternehmen prüfen lassen und das Ergebnis schriftlich festhalten.
  • Mitteilung im PayPal-Händlerkonto prüfen: Als allgemeiner Rat: Schauen Sie nach, ob dort Hinweise zu den Änderungen eingegangen sind, und lesen Sie diese vollständig.
  • PayPal kontaktieren: Wenn der KMU-Status unklar ist oder nicht zutrifft, die Abstimmung zum Zahlungsziel frühzeitig suchen. Fragen Sie auch nach individuellen Bedingungen, falls Warenkorbwert oder B2B-Anteil eine Rolle spielen.
  • Eigene Werbebanner und Texte prüfen: Formulierungen zum Zahlungsziel auf Produktseiten, in Checkout-Hinweisen und in der Kommunikation abgleichen.
  • Fristen gegenüber der Kundschaft kommunizieren: Klar sagen, ab wann welches Zahlungsziel gilt – mit festen Daten statt vager Formulierungen.

Wir bei digital-magazin.de halten diese fünf Punkte für den kleinsten gemeinsamen Nenner. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung, helfen aber, nichts zu vergessen.

Wenn das Zahlungsziel eine Frage der Lieferung ist

Ein Detail aus der Kanzlei-Einordnung betrifft die gesetzliche Ausnahme für den Zahlungsaufschub: Die Frist beginnt laut Kanzlei mit der Lieferung, nicht mit dem Rechnungsdatum. Ob und wie das für die Ratepay-Bedingungen von PayPal relevant ist, sagen die PayPal-Texte nicht. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung; die Kanzlei-Einordnung ersetzt diese Beratung nicht.

Die Zahl 14 kennen Sie womöglich aus einem ganz anderen Zusammenhang, nämlich verkürzten Rückgabefristen in einzelnen Kategorien. Das ist ein anderes Thema mit anderem Hintergrund – es zeigt aber, wie sehr Fristen im Onlinehandel den Alltag prägen.

Was Kundinnen und Kunden an der Kasse sehen

Nun zur anderen Seite: Was bekommt die Kundschaft mit? Hier ist die Quellenlage dünn, und das sollten wir offen sagen. PayPal beschreibt in der AGB-Ankündigung die Händlerbedingungen. Wie genau sich die Darstellung in einzelnen Checkouts verändert, steht dort nicht. Sicher ist nur, was sich aus den Bedingungen ergibt: Ob der Rechnungskauf mit Ratepay angeboten wird und mit welchem Zahlungsziel, hängt künftig vom Händlerstatus und von der Abstimmung mit PayPal ab.

Für die Kundschaft sind drei Konstellationen denkbar, die sich direkt aus den Bedingungen ableiten lassen:

  1. Der Shop gilt als KMU und bietet weiterhin das standardmäßige Zahlungsziel von 30 Tagen an.
  2. Der Shop gilt nicht als KMU und stimmt mit PayPal ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab.
  3. Der Shop gilt nicht als KMU, und Rechnungskauf mit Ratepay wird als Zahlungsmethode entfernt.

Stellen Sie sich vor, eine Kundin steht im Checkout und wählt wie gewohnt den Rechnungskauf. In der ersten Konstellation merkt sie nichts. In der zweiten steht dort womöglich eine kürzere Frist. In der dritten fehlt die Zahlart. Das sind Szenarien, keine Beobachtungen – ich nenne sie, damit Sie als Shop gedanklich durchspielen, welche Texte Sie dann brauchen.

Klarheit statt Überraschung

Ich finde, der entscheidende Punkt für die Kundschaft ist Verlässlichkeit. Niemand mag es, wenn die gewohnte Zahlart plötzlich fehlt oder die Frist anders läuft als gedacht – und niemand liest AGB vor dem Kauf. Deshalb bleibt es an den Shops hängen, die Fristen verständlich zu benennen: am besten direkt im Checkout, kurz und mit festem Datum. Zum Thema Vertrauen an der Kasse gibt es bei uns einen Beitrag, der Vertrauen im Checkout von der Verbraucherseite beleuchtet.

Warnhinweise gehören zu einem anderen Produkt

Aufpassen: Die Warnhinweise, die PayPal auf der Hilfeseite nennt, betreffen die PayPal-eigenen Produkte, nicht den Ratepay-Rechnungskauf. Für verzinsliche Produkte lautet der Hinweis in Deutschland „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“, für zinsfreie „Achtung! Kredite können bei Verzug zu Kosten führen.“ Wer den Rechnungskauf mit Ratepay anbietet, sollte diese Hinweise nicht einfach übernehmen oder vermischen. Das wäre ein Missverständnis in beide Richtungen.

PayPals eigene Produkte: ein getrennter Abschnitt

Smartphone mit Checkout für Rechnungskauf und späteres Bezahlen neben Rechnungsumschlag und KalenderDieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptClose-up of hands holding a smartphone with an abstract buy-now-pay-later checkout screen next to a paper invoice envelope and a wall calendar, cool daylight, shallow depth of field. Photorealistic editorial magazine photo, 16:9. Absolutely no text, no letters, no numbers, no logos, no brand marks.
Später bezahlen wird zum Kredit (Symbolbild)

Zur sauberen Trennung: Der Rechnungskauf mit Ratepay ist eine Zahlart, die Händler anbieten. PayPals „Bezahlung nach 30 Tagen“ ist ein eigenes PayPal-Produkt. Beides sind verschiedene Dinge, und die AGB-Änderung vom 13. Oktober betrifft ausdrücklich den Ratepay-Rechnungskauf. Auf der separaten PayPal-Hilfeseite, PayPal-Hilfe zur CCD II, geht es um die PayPal-eigenen Buy-now-pay-later-Angebote. Diese Seite ist laut PayPal rein informativ und „keine Rechtsberatung“.

Betroffen sind laut PayPal in Deutschland die Produkte „Bezahlung nach 30 Tagen“, „Ratenzahlung“ und „Ratenzahlung To Go“. In Österreich sind es „Bezahlung nach 30 Tagen“ und „Ratenzahlung“. PayPal bietet BNPL zudem in Italien, Frankreich und Spanien an.

PayPal-Banner werden laut PayPal automatisch aktualisiert. Eigene Werbung sollen Händler „vor dem Stichtag am 20. November 2026 in Abstimmung mit PayPal“ anpassen. Das gilt für die Hilfeseite im Kontext der PayPal-eigenen Produkte. Dennoch: Wer eigene Texte rund um Zahlarten pflegt, kann bei dieser Gelegenheit alles auf einmal durchsehen. Meiner Einschätzung nach spart das später Nacharbeit.

Die CCD II in Kürze: Warum der 20. November gilt

CCD II steht für die Richtlinie (EU) 2023/2225. Sie ist laut PayPal seit dem 19. November 2023 in Kraft, die Umsetzungsfrist lief bis zum 20. November 2025 – eine Frist, „die viele Länder versäumt haben“, wie PayPal formuliert. Sie gilt EU-weit ab dem 20. November 2026. Maßgeblich ist laut PayPal der nationale Gesetzgeber.

Auf der Hilfeseite heißt es außerdem: Die Richtlinie gilt „grundsätzlich ab dem 20. November 2026; der genaue Zeitpunkt und der Umfang hängen davon ab, wie sie im jeweiligen Land in nationales Recht umgesetzt wird“. Neue Vorschriften gelten im Allgemeinen für Verbraucherkreditverträge, die an oder nach diesem Datum geschlossen werden, vorbehaltlich der nationalen Umsetzungsvorschriften.

Was das für Deutschland heißt

Für Deutschland meldet die Kanzlei, dass das Umsetzungsgesetz am 18.05.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Die wesentlichen Vorgaben gelten danach ab 20.11.2026. Das deckt sich mit dem Stichtag in PayPals AGB-Ankündigung. Mehr als diese zeitliche Übereinstimmung lässt sich aus den Quellen nicht sagen: Weder gibt es eine Aussage dazu, wie viele Shops betroffen sind, noch eine Stellungnahme von Ratepay.

Eine Anmerkung zur Haltung

Wir bei digital-magazin.de verstehen, dass solche Meldungen Unruhe auslösen können. Gleichzeitig steht in den Quellen nichts, was Panik rechtfertigt. Es steht dort ein Stichtag, eine Zusicherung, eine Mitteilungspflicht und eine Reihe von Optionen. Das lässt sich abarbeiten. Wer es jetzt tut, hat im November Ruhe.

Einordnung für den Handel insgesamt

Zahlarten sind im Onlinehandel ein Dauerbrenner, weil sie unmittelbar mit Conversion-Gedanken verbunden sind – wobei wir hier ausdrücklich keine Zahlen zu Umsatz oder Abbrüchen nennen, denn dazu liefern die Quellen nichts. Was sich sagen lässt: Die Anforderungen an Händlerinnen und Händler wachsen auf der Verwaltungsseite. Wie die Lage im Handel insgesamt aussieht, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben: die Lage der Händlerinnen und Händler.

Und auch bei PayPal selbst bewegt sich einiges. Eine andere PayPal-Meldung, die wir aufgegriffen haben, betrifft Campus-Zahlungen: PayPal und Venmo bei Studiengebühren. Mit dem Rechnungskauf hat sie nichts zu tun, sie zeigt nur, wie breit der Zahlungsdienstleister aufgestellt ist.

Was Sie nicht in die Quellen hineinlesen sollten

Der Vollständigkeit halber, was nicht dasteht: Es gibt keine Angabe zu einer Gebührenänderung. Es gibt keine Aussage dazu, wie PayPal den KMU-Status prüft. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen bei der Prüfung der Kundschaft. Und es steht nirgends, dass alle Rechnungskäufe künftig als Kredite gelten. Die Kanzlei beschreibt vielmehr, welche Kreditformen künftig erfasst werden und wann eine Ausnahme für den Zahlungsaufschub greift. Wer das sauber auseinanderhält, vermeidet Fehlinformationen gegenüber Team und Kundschaft.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die geänderten Bedingungen für den Rechnungskauf mit Ratepay?

Laut PayPal ab Freitag, 20. November 2026. Angekündigt wurden sie am Dienstag, 13. Oktober 2026, auf der Seite „AGB-Aktualisierungen“ für Deutschland.

Muss ich als Shop etwas aktiv bestätigen?

Nach PayPals Formulierung gilt: Wenn Sie Rechnungskauf mit Ratepay nach dem Stichtag weiterhin anbieten, erklären Sie sich mit den Änderungen einverstanden. Zusätzlich verlangt PayPal für das 30-Tage-Ziel die Zusicherung des KMU-Status. Wie diese Zusicherung technisch abgegeben wird, steht in den uns vorliegenden Quellen nicht; schauen Sie dafür in Ihr Händlerkonto und in die vollständigen Bedingungen.

Was passiert, wenn mein Shop kein KMU ist?

Dann haben Sie laut PayPal die Möglichkeit, das Zahlungsziel nach Abstimmung mit PayPal auf 14 Tage zu verkürzen. Andernfalls kann Rechnungskauf mit Ratepay als Zahlungsmethode entfernt werden. Ob das in Ihrem Fall eintritt, hängt von der Abstimmung ab. Ob Ihr Shop als KMU gilt, klären Sie mit Steuerberatung oder Rechtsberatung.

Ist „Bezahlung nach 30 Tagen“ von PayPal dasselbe wie der Rechnungskauf mit Ratepay?

Nein. Das sind verschiedene Produkte. „Bezahlung nach 30 Tagen“ ist ein PayPal-eigenes Produkt, das auf der CCD-II-Hilfeseite genannt wird. Der Rechnungskauf mit Ratepay ist eine Händler-Zahlart über PayPal, für die die neuen Nutzungsbedingungen gelten.

Ersetzt die Einordnung der Kanzlei eine Rechtsberatung?

Nein. Die Einordnung der IT-Recht Kanzlei ist eine Sekundärquelle, die wir mit Quellenangabe wiedergeben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, und auch PayPals Hilfeseite ist laut PayPal „keine Rechtsberatung“. Für Ihren konkreten Shop sollten Sie sich individuell beraten lassen.

Was bleibt?

Am 20. November 2026 ändert sich am Rechnungskauf mit Ratepay über PayPal vor allem die Frage, wer was zusichern muss. KMU-Shops bestätigen ihren Status und halten ihn aktuell. Alle anderen sprechen mit PayPal über ein kürzeres Zahlungsziel oder darüber, ob die Zahlart bleibt. Die Kundschaft merkt davon je nach Konstellation nichts oder etwas – und genau deshalb lohnt sich klare Kommunikation an der Kasse.

Ich finde: Gut fünf Wochen sind genug Zeit, wenn man jetzt anfängt. Prüfen Sie den Status, sehen Sie in Ihr Händlerkonto, sprechen Sie mit PayPal, wenn etwas unklar ist, und klären Sie die offenen Rechtsfragen mit Fachleuten. Wir bei digital-magazin.de beobachten die Entwicklung weiter und ergänzen, sobald belastbare neue Informationen vorliegen.