In Bayern sollen flächendeckend Videoanlagen in Gerichtssälen zum Einsatz kommen. Das ist eine unmittelbare Reaktion auf die Corona-Krise, durch die das Gerichtswesen in Deutschland massiv beeinträchtigt wurde. Allerdings ist die Digitalisierung kein Allheilmittel. So steht zu befürchten, dass durch die Videotechnik die Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen erschwert werden könnte. Außerdem brauchen Gerichte spezielle, verlässliche Tools, auf die Kläger und Beklagte gleichermaßen Zugriff haben müssen.
Ganz neu ist die Idee von Videoanlagen in Gerichtssälen nicht. Schon jetzt kommen hin und wieder digitale Technologien in Gerichtsprozessen zum Einsatz. Das ist aber eher die Ausnahme und auf bestimmte Arten von Fällen beschränkt. Die Corona-Krise hat aber gezeigt, dass neue Wege im Prozesswesen beschritten werden müssen. Denn in den letzten Wochen und Monaten konnte die Justiz nur auf Sparflamme arbeiten und dringende Fälle verhandeln. Die Hoffnung ist, dass durch digitale Technologien selbst in Krisenzeiten eine störungsfreie Rechtsprechung möglich wird.
Bayerns Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) möchte die digitale Transformation der Gerichte vorantreiben. Deswegen soll Videotechnik nun sowohl in Zivilrechts- als auch in Strafrechtsprozessen zum Einsatz kommen. Die Vorsitzende des Bayrischen Richtervereins, Andrea Titz, äußert in einem Gespräch mit Dieter Kassel auf deutschlandfunkkultur.de Bedenken in Bezug auf eine Ausweitung der Digitalisierung. Sie erkennt die Vorteile digitaler Technologien in speziellen Situationen, einen generellen Einsatz empfindet sie hingegen als schwierig.
Für Titz gibt es Fälle, in denen eine Videotechnologie hilfreich ist. Hierzu gehöre zum Beispiel, wenn Zeugen schwer traumatisiert seien. Sie könnten dann eine Aussage machen, ohne ihre eigenen vier Wände zu verlassen und den mühevollen Weg zum Gericht auf sich zu nehmen. In anderen Fällen sei der Einsatz digitaler Tools hingegen schwierig. Für die Gerichte sei es essenziell, sich ein möglichst unmittelbares Bild von einem Zeugen machen zu können. Die Kommunikation via Video ist aber nicht unmittelbar, sondern technikbedingt immer mit gewissen Verzögerungen und einer klaren Distanz verbunden.
Hierdurch werde es schwierig, die Glaubwürdigkeit von Zeugen einzuschätzen. Diese verhielten sich im Gespräch mit einer Kamera meist anders, als sie das im unmittelbaren Kontakt mit anderen Menschen tun würden. Das müsse keine böse Absicht sein, sondern sei bei vielen Menschen ganz natürlich. Für die Zeugen selbst sei es gelegentlich ebenfalls ein seltsames Gefühl, an einem digitalen Gerichtstermin teilzunehmen. Denn wenn man die Reaktionen der Anwesenden auf die eigene Aussage mitbekommt, hat das eine ganz andere Wirkung. Die objektive Einschätzung von Zeugen, die ohnehin schon schwierig sei, werde durch die Digitalisierung noch einmal erschwert.
Hinzu kommt laut Titzt, dass Gerichte nicht einfach auf irgendwelche webbasierten Konferenztools zurückgreifen können. Immerhin müsse die Justiz sicherstellen, dass die Daten und Informationen bestmöglich geschützt sind. Schließlich kommen vor Gericht teils sehr persönliche Dinge zur Sprache, die unbedingt vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden müssten. Außerdem müsse die Technik so ausgebaut werden, dass sowohl die Kläger als auch die Beklagten Zugriff darauf hätten. Nur so könne ein fairer Gerichtsprozess gewährleistet werden. Die Digitalisierung der Gerichtssäle sei daher in einigen Fällen eine gute Sache, jedoch nicht für jedes Verfahren geeignet.
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