Unternehmen sind verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gibt es zahlreiche Maßnahmen in ganz unterschiedlichen Bereichen – von Sicherheitsvorkehrungen über die Sichtbarmachung und Kennzeichnung von Gefahren bis hin zur Schulung. Hier werden einige Möglichkeiten vorgestellt.
Die Sicherheit von Arbeitenden hat für den Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung. Nicht umsonst gibt es das Arbeitsschutzgesetz, das hinsichtlich dieses Themas vieles genau regelt und klare Vorschriften macht. Es besteht seit dem Jahr 1996.
Unter anderem wird der Arbeitgeber darin verpflichtet, genau zu überprüfen, wo mögliche Gefährdungslagen für die Sicherheit der Mitarbeiter im Betrieb liegen können. Daraufhin muss er dann entsprechende Maßnahmen zum Schutz planen und umsetzen.
Zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen dazu, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Form von Unterweisungen schulen müssen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen haben die Arbeitgeber gewisse Freiheiten. Die Möglichkeiten werden allerdings durch verschiedene Verordnungen noch einmal genauer definiert. Dabei geht es um unterschiedliche Bereiche:
Ein weiteres Gesetz, das bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes helfen soll, ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kurz ASiG.
Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitzustellen. Auch die Bedeutung von Betriebsärzten ist hierin geregelt. Beide Personengruppen arbeiten laut dem Gesetz zusammen und unterstützen den Betrieb bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Als Basis für den Arbeitsschutz müssen Unternehmen eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Hierzu sind sie laut dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Diese Maßnahme dient dazu, die gegebenen Gefahren vollständig zu erfassen und auf dieser Basis passende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter ergreifen zu können.
Bei den Gefahrenbeurteilungen spielen viele der bereits genannten Faktoren aus dem Arbeitsschutzgesetz eine entscheidende Rolle. Dazu gehört die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die eingesetzten Gefahrstoffe sowie die Maschinen und Werkzeuge, die im Betrieb genutzt werden.
Des Weiteren müssen die Arbeitsprozesse darauf untersucht werden, ob sie eine Gefahr darstellen. Gleiches gilt bei einem Blick darauf, ob unzureichende Arbeitsanweisungen ein Risiko für die Sicherheit der Mitarbeiter darstellen könnten. Schlussendlich sind psychische Belastungen, die eine Arbeitsstelle mit sich bringen kann, zu betrachten.
Im besten Fall läuft die Beurteilung der Gefahren sehr strukturiert ab. Dazu wird zunächst festgelegt oder erfasst, welche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten es im Betrieb gibt oder geben wird. Daraufhin wird ermittelt, welche Gefahren dabei bestehen und ob vor dem Hintergrund der Gesetze und Verordnungen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter notwendig sind.
Die entsprechenden Vorgehensweisen werden dann festgelegt, umgesetzt und nach einiger Zeit erneut evaluiert. Dann wird entschieden, ob Verbesserungen notwendig sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist also kein einmaliger Vorgang, sondern vielmehr ein fortwährender Prozess mit einer stetigen Relevanz für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit in einem Betrieb.
Genauso wichtig wie die Umsetzung ist die stetige Dokumentation der Prozesse und Entscheidungen. So kann im Zweifelsfall juristischen Ärger vermieden werden. Des Weiteren besteht die Chance, die Entwicklung des Arbeitsschutzes zu einem späteren Zeitpunkt genau nachzuvollziehen. Dadurch kann sehr einfach auf ältere Strategien zurückgegriffen werden, falls neuere Ideen sich als nicht wirkungsvoll erwiesen haben.
In verschiedenen Tätigkeiten bestehen hohe Risiken, vor deren Hintergrund das Tragen von Schutzkleidung verpflichtend ist. Zu den Kleidungsstücken können je nach konkretem Arbeitsfeld unter anderem gehören:
In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die nötige Schutzkleidung zu zahlen und zur Verfügung zu stellen. Wird diese Regel missachtet, können die Mitarbeiter darauf bestehen, eine entsprechend riskante Tätigkeit nicht ausführen zu müssen.
Dabei sind hinsichtlich der Schutzkleidung sogar Details geregelt. So muss jeder Mitarbeiter entsprechende Outfits bekommen, die auf ihn angepasst sind – allen voran gilt das hinsichtlich der Größe.
Um die Reinigung und Instandhaltung muss der Betrieb sich ebenfalls kümmern und gleichzeitig für die dabei entstehenden Kosten aufkommen. Diese dürfen nicht vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen werden. Gleiches gilt für die Instandhaltung, wozu der regelmäßige Austausch gewisser Teile sowie die Reparatur bei einem Schaden gehören.
Ein weiterer wichtiger Bereich beim Schutz der Arbeitnehmer am Ort ihrer Tätigkeit ist die Kennzeichnung von Gefahren bzw. die Sicherheitskennzeichnung. Diese muss der Arbeitgeber ebenfalls sicherstellen.
Die Kennzeichnungspflichten zum Schutz der Mitarbeiter gibt es für die verschiedensten Bereiche in einem Unternehmen. Die dafür genutzten Kennzeichen lassen sich in Typen aufteilen:
Rettungszeichen weisen auf mögliche Wege aus der entsprechenden Gefahrenzone hin. Sie haben einen grünen Hintergrund. Zu dieser Art der Zeichen gehören unter anderem die Hinweise auf Rettungswege und Notausgänge sowie die Kennzeichnung von Sammelstellen.
Brandschutzzeichen wiederum sind viereckig und haben einen roten Hintergrund. Sie weisen auf Möglichkeiten hin, mit denen ein Brand gemeldet oder gelöscht werden kann. Unter anderem zeigen sie Symbole von Feuermeldern oder Feuerlöschern.
Warnzeichen haben die Form eines Dreiecks, einen gelben Hintergrund und weisen auf eine konkrete Gefahr hin. Sie machen ausschließlich deutlich, dass am entsprechenden Ort Vorsicht geboten ist. Beziehen kann sich das unter anderem auf Gefahrstoffe, elektrischen Strom oder bestimmte Maschinen.
Verbotszeichen beinhalten ein Symbol, das durchgestrichen ist. Das Icon ist umgeben von einem roten Kreis. Sie verbieten eine bestimmte Verhaltensweise, die zu einer Gefahr führen kann. Entsprechende Zeichen gibt es unter anderem in Form von Feuerverboten (oder einem Verbot des Rauchens) sowie Zutrittsverboten.
Gebotszeichen sind an einem Kreis mit blauem Hintergrund erkennbar. Sie weisen darauf hin, dass eine gewisse Verhaltensweise notwendig ist, damit eine Gefahr ausgeschlossen oder deutlich reduziert werden kann. Unter anderem geben sie das Tragen von verschiedenen Teilen der Schutzkleidung wie eines Gehörschutzes vor.
Arbeitgeber sollten in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass die Kennzeichen stets intakt und am richtigen Ort sind. Dafür ist eine regelmäßige Überprüfung notwendig und sinnvoll, da je nach Arbeitsumfeld Verunreinigungen oder Beschädigungen (etwa Kratzer) entstehen können.
Wie Schäden an den wichtigen Symbolen vermieden werden können, zeigt sich anhand einer anderen Pflicht zur Kennzeichnung: Der Anbringung von sogenannten Typenschildern auf Maschinen.
Unter anderem muss hier der Hersteller, die Bezeichnung der Maschine und das Baujahr angegeben werden. Um das Risiko von Schäden an den Schildern auszuschließen, werden solche Schilder mit dem Eloxalunterdruck hergestellt, bei dem die Farbe im Aluminium eingelagert statt auf dem Material aufgedruckt wird. Diese Methode kann sicherlich auch für andere wichtige Kennzeichen genutzt werden.
Wie bereits angeklungen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter in Form von kleinen Schulungen im Bereich der Sicherheit ausreichend zu unterweisen. Das gilt besonders in bestimmten Situationen.
So müssen die Mitarbeiter bei der Aufnahme einer Tätigkeit, bei einem Wechsel des Aufgabenbereiches und nach Unfällen eine Unterweisung erhalten. Gleiches gilt, wenn neue Technologien eingeführt werden.
Neben vielen weiteren Bereichen gibt es Unterweisungen hinsichtlich der Schutzkleidung oder der Ladungssicherung. Gleiches gilt beim alltäglichen beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen verschiedener Art.
Fazit
Der Schutz der Arbeitnehmer sollte in einem Unternehmen eine wichtige Bedeutung haben. Das gilt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen hierzu, aber auch im Sinne eines Wohlbefindens der Angestellten. Umsetzen lässt er sich durch eine Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden Maßnahmen. Schutzkleidung ist ebenfalls eine sinnvolle Hilfe. Weiterhin müssen Unternehmen Kennzeichnungen für verschiedene Gefahren nutzen und ihre Mitarbeiter zum Thema Sicherheit unterweisen.
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