Abmahnstudie 2017: Abmahnvereine bedrohen die Existenz von Onlinehändlern

Die aktuelle Abmahnstudie 2017 von Trusted Shops stützt die Kritik des DIHK an der gängigen Abmahnpraxis in Deutschland. Oft sprechen Abmahnvereine ihre Abmahnungen nicht aus, um den Wettbewerb fairer zu gestalten, sondern um Geld zu verdienen. Verschiedene Betroffene fordern vom Gesetzgeber Anpassungen und Neuregelungen, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen und die für Onlinehändler existenzgefährdende Abmahnpraxis in den Griff zu bekommen.

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Abmahnungen sind ein wachsendes Problem für Onlinehändler

Rund 50% aller Onlinehändler sind in den vergangenen Monaten mindestens einmal abgemahnt worden. Die durchschnittlichen Kosten für eine solche Abmahnung belaufen sich auf 1.300 Euro. Durch Vertragsstrafen im Wiederholungsfall steigen die Kosten allerdings spürbar an, sodass einige Händler sogar 9.000 Euro zu zahlen hatten. Entsprechend stufen viele Betroffene die aktuelle Abmahnungspraxis als existenzgefährdend ein. Hierbei kritisieren sie zumeist nicht das Instrument der Abmahnung an sich, sondern finden, dass dieses missbräuchlich eingesetzt wird.

Diese Erkenntnisse brachte die Abmahnstudie 2017 von Trusted Shops zutage und stützt somit die Kritik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Im Rahmen der Studie wurden vom 8. September bis 17 Oktober 2017 1.530 Onlinehändler zu ihren Erfahrungen mit Abmahnungen befragt. Die Daten wurden im Rahmen einer Online-Umfrage erhoben und anschließend ausgewertet.

Abmahnvereine wollen keine Fairness, sondern Geld

Große Kritik üben sowohl die betroffenen Onlinehändler als auch der DIHK an den Abmahnvereinen. Diese sprechen nämlich immer häufiger Abmahnungen aus. Zwar mahnen noch immer Mitbewerber am häufigsten ab (51%) doch auf den darauffolgenden Plätzen liegen ausschließlich Abmahnvereine. Ein einzelner Verein hat beispielsweise 22% aller Abmahnungen ausgesprochen, was 59% aller durch Abmahnvereine initiierten Abmahnungen entspricht. Hierbei zeigt sich deutlich, dass es den Abmahnvereinen nicht in erster Linie um einen fairen Wettbewerb geht. Es werden selten wirklich gravierende Fehler abgemahnt, sondern Unachtsamkeiten und Ungenauigkeiten, die im Alltagsgeschäft schon einmal auftreten können. Den betroffenen Händlern fehlt für ihr Fehlverhalten jeglicher Vorsatz und dennoch sind die Folgen gravierend.

Ein Hauptkritikpunkt der Abmahnvereine ist das Widerrufsrecht. Hier wird zum Beispiel kritisiert, dass die Widerrufsbelehrungen veraltet seien oder eine Telefonnummer fehle beziehungsweise kostenpflichtig sei. Ebenso fehle häufig ein Muster-Widerrufsformular oder es sei fehlerhaft. Allein die Abmahnungen zu Problemen mit dem Widerrufsrecht belaufen sich auf 23% aller Abmahnungen überhaupt, was einem Anstieg um 6% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das zeigt deutlich, dass die Vorgaben und Regelungen für das Widerrufsrecht nach wie vor zu kompliziert sind und dass Händler trotz Musterformulierungen des Gesetzgebers noch immer nicht vollständig abgesichert sind. Diese Komplexität wird von Abmahnvereinen ausgenutzt, die Abmahnungen als Geschäftsmodell etabliert haben und einzig das Ziel verfolgen, möglichst viel Geld zu verdienen.

Der Gesetzgeber ist gefragt

Die Betroffenen fordern ein konsequenteres Einschreiten des Gesetzgebers. So stellt Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops, fest, dass es an der Zeit sei, zu prüfen, ob die aktuellen Vorschriften und Informationspflichten noch zeitgemäß seien. Nur so könnten Onlinehändler vor einem unverschuldeten Verlust ihrer Existenzgrundlage bewahrt werden. Aber auch die Onlinehändler selbst sehen Handlungsbedarf. So fordern viele einfachere Gesetze (14%), eine Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen (13%) und den Mut der zuständigen Gerichte, missbräuchliche Abmahnungen häufiger zurückzuweisen (13%).

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