Margrethe Vestager, Wettbewerbskommissarin bei der EU, schließt eine Zerschlagung von großen Online-Konzernen aus. Stattdessen wird die EU Auflagen nutzen, um eine größtmögliche Kontrolle über Unternehmen mit einer großen Marktmacht zu gewinnen. Unter anderem ist eine schwarze Liste geplant, die klar regelt, was solche Konzerne dürfen und was nicht. Hierdurch will die EU für mehr Fairness beim Wettbewerb sorgen.
In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat EU Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager klar gesagt, dass eine Zerschlagung von großen Tech-Konzernen ausgeschlossen sei. Eine solche Zerschlagung wird immer wieder von verschiedenen Seiten vorgeschlagen. Unter anderem hat sich der französische Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton dafür ausgesprochen. Das Ziel sei es stets, die Marktmacht solcher Konzerne einzudämmen und für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zu sorgen, berichtet report-k.de.
Vestager hat nun betont, dass es zu einer solchen Zerschlagung nicht kommen werde. Grundsätzlich habe die EU die Möglichkeit, ein solches Mittel einzusetzen, die Voraussetzungen seien in der Geschichte der Union jedoch noch nie gegeben gewesen. Statt auf Zerschlagungen zu setzen, würde die EU verschiedene Auflagen nutzen, um einen Hebel zu haben, gegen solche großen Konzerne vorzugehen.
Die Auflagen der EU verfolgen das Ziel, die Marktmacht großer Tech-Konzerne wie Amazon, Apple, Facebook und Google zu brechen. Die Unternehmen sollen so reglementiert werden, dass sie ihre starke Marktposition nicht missbräuchlich ausnutzen, um Konkurrenten zu Schaden oder zu eliminieren. Die EU sieht sich somit nicht als Bestimmerin darüber, wer am Markt in welcher Weise tätig werden darf. Stattdessen möchte sie Spielregeln installieren, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Diese auszuarbeiten, zu implementieren und durchzusetzen ist somit eine wichtige Aufgabe, die in den kommenden Monaten und Jahren ansteht.
Für Anfang Dezember ist geplant, dass die EU-Kommission eine sogenannte „schwarze Liste“ vorlegt. Diese soll ganz klar reglementieren, was Tech-Unternehmen in der EU dürfen und was nicht. Eine Vorgabe dieser Liste sieht vor, dass Onlineriesen ihre eigenen Produkte und Angebote nicht präferiert darstellen dürfen. Stattdessen sollen sie dazu verpflichtet werden, alle verfügbaren Angebote abhängig von der Suche und den Interessen der Nutzer darzustellen. Eine Bevorzugung der eigenen Leistungen soll hierdurch ausgeschlossen werden.
Eine weitere Auflage sieht vor, dass Online-Unternehmen die Daten professioneller Kunden nur dann für die eigenen Zwecke verwenden dürfen, wenn sie diese den Kunden ebenfalls bereitstellen. Heute ist es beispielsweise bei Amazon üblich, dass die Unternehmen, die über die Plattform Waren anbieten, keine Kontrolle über die eigenen Daten haben. Das bedeutet, dass der Konzern die erhobenen Daten nutzen kann, um Produktideen zu übernehmen und hierdurch unliebsame Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Solche Geschäftsgebaren sollen in Zukunft in der EU nicht mehr möglich sein.
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