Der Staat hat die Zeichen der Zeit erkannt und treibt die digitale Transformation der Gesellschaft voran. Damit wirklich alle Unternehmen die Chance auf digitale Teilhabe bekommen, wurde das Programm „go-digital“ ins Leben gerufen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden hierüber gezielt gefördert und können von der Digitalisierung profitieren. Sogenannte go-digital Agenturen unterstützen die Betriebe bei der Antragsstellung und der Umsetzung der Förderprogramme. Auf diese Weise lassen sich ganz unterschiedliche Projekte realisieren.
Digitalen Geschäftsprozessen gehört die Zukunft. Nur wer sich als Unternehmen schon heute auf die digitalen Herausforderungen der nächsten Jahre einstellt, hat eine Chance, dauerhaft erfolgreich zu sein. Während große Konzerne häufig das Fachwissen und die finanziellen Mittel für eine digitale Transformation zur Verfügung haben, sehen sich KMU oft mit scheinbar unüberwindlichen Aufgaben konfrontiert. Genau solche Unternehmen zu fördern und ihnen bei ihrer digitalen Transformation zu helfen, ist das Ziel von „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Das Programm verfolgt das Ziel, möglichst allen Unternehmen eine digitale Teilhabe zu ermöglichen und sie bei der Umsetzung digitaler Prozesse zu unterstützen. Das ist auch bitter nötig. Umfragen zeigen, dass gerade einmal ein Viertel der KMU in Deutschland eine konkrete Digitalisierungsstrategie verfolgt.
Viele erkennen den Nutzen der digitalen Möglichkeiten nicht oder scheuen die Kosten, die mit den notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen einhergehen. Anderen fehlt das notwendige Fachwissen, um eine solche Strategie zu entwickeln und umzusetzen. Diese Lücke an Kompetenz und Finanzmitteln zu schließen, ist das Anliegen von „go-digital“.
Damit Unternehmen die „go-digital“ Förderungen in Anspruch nehmen können, müssen sie verschiedene Kriterien erfüllen. Unter anderem müssen sie der gewerblichen Wirtschaft angehören oder im Handwerk mit technischem Potenzial tätig sein. Zudem müssen sie weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und dürfen höchstens 20 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Betrieb in Deutschland ansässig ist oder zumindest eine Niederlassung hat. Nicht zuletzt muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung bestehen.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, bekommen die Unternehmen eine Förderung. Das bedeutet, dass Beratungsleistungen durch eine autorisierte go-digital Agentur in Teilen bezahlt werden. Hierzu gehören die jeweiligen Hauptmodule und eventuelle Nebenmodule. Der Fördersatz beträgt 50% für einen Beratersatz, der 1.100 € nicht überschreiten darf. Außerdem können innerhalb eines halben Jahres maximal 30 Tage gefördert werden.
Die Antragstellung der „go-digital“ Förderung ist teilweise recht aufwendig. KMU fokussieren sich daher lieber auf ihre Kernkompetenzen und lagern solche Aufgaben aus. Hier kommen die sogenannten go-digital Agenturen ins Spiel. Diese übernehmen die Antragstellung für die KMU und unterstützen diese durch eine gezielte und effiziente Beratung. Interessierte müssen sich an eine autorisierte Agentur wenden, um von der Förderung profitieren zu können. Über eine interaktive Beraterlandkarte lassen sich geeignete Agenturen ohne großen Aufwand finden.
Ähnlich wie bei der Förderfähigkeit der KMU verlangt das BMWi bestimmte Voraussetzungen, damit eine Agentur eine go-digital Autorisierung bekommen kann. Unter anderem muss sie ihre fachliche Expertise nachweisen und über wirtschaftliche Stabilität verfügen. Des Weiteren muss eine Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung ebenso gegeben sein wie ein Bezug zur kleinbetrieblichen Beraterklientel. Die Agentur muss mit (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und die Qualitätsstandards erfüllen und gewährleisten.
Mit der „go-digital“-Förderung können Unternehmen ganz unterschiedliche Projekte angehen. Einige nutzen die Förderung, um gemeinsam mit der go-digital Agentur eine unternehmensspezifische Online-Marketing-Strategie zu entwickeln. Diese ist wichtig, um überhaupt einschätzen zu können, wohin die Reise gehen soll. Denn nicht alle realisierbaren Maßnahmen sind für alle Betriebe gleichermaßen gut geeignet. Neben der SEO und SEA müssen noch viele weitere Verfahren für die Digitalisierung des Unternehmens eingeplant werden.
Andere Unternehmen verfügen noch über keine funktionale Webseite zur Vermarktung der eigenen Produkte und Dienstleistungen. Einen solchen Webauftritt zu konzipieren, umzusetzen und zu pflegen ist ein sinnvolles Projekt, für das die Förderung genutzt werden kann. Wieder andere Firmen wollen neue Absatzkanäle erschließen und hierfür einen eigenen Onlineshop eröffnen. Ebenso besteht die Möglichkeit, externe Plattformen und Dienstleister als Vertriebspartner zu verwenden. Die Förderung kann daher auch für Social-Media-Konzepte, Content-Marketing und Website-Monitoring verwendet werden.
Ebenso dient die Förderung den nachgeordneten Geschäftsprozessen, die mit einem Onlineshop einhergehen. Hierzu gehören unter anderem die Warenbereitstellung und die Bezahlverfahren. Die go-digital Agenturen beraten interessierte Unternehmen gerne über ihre Möglichkeiten. Gemeinsam kann eine eigene Digitalstrategie entwickelt werden, die dem Betrieb dabei hilft, zukunftsfähig zu bleiben und die Chancen der Digitalisierung für sich zu nutzen.
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