Volle Kontrolle über die Gesundheitsdaten dank digitaler Patientenakte

Am 01.01.2021 geht die digitale Patientenakte an den Start. Das Ziel ist es, Patienten eine größtmögliche Kontrolle über ihre Daten zu gewähren. Zu Beginn wird die Patientenakte jedoch nur eine überschaubare Anzahl an Informationen enthalten. Schrittweise wird dann der Funktionsumfang zunehmen. Wichtig ist es, für eine größtmögliche Transparenz zu sorgen, um keine Erwartungen zu wecken, die dann enttäuscht werden.

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Die Einführung der E-Patientenakte steht an

Am 01.01.2021 startet die Testphase zur neuen digitalen Patientenakte. Hierbei handelt es sich um ein beachtliches Projekt, an dem unter anderem 200.000 Leistungserbringer und rund 73 Millionen Versicherte beteiligt sind. Deswegen sollen nicht alle Leistungen auf einmal bereitgestellt, sondern im Rahmen eines Stufenprozesses schrittweise eingeführt werden. So lassen sich eventuelle Schwierigkeiten frühzeitig erkennen und aus der Welt schaffen.

Für die Versicherten soll die Handhabung der E-Patientenakte möglichst einfach sein. Sie können sich bestimmte Informationen herunterladen und auf ihre Karte packen. Auf diesem Weg sollen persönliche Gesundheitsdaten sowohl eingegeben als auch eingesehen werden können. In der Testphase werden zunächst nur bestimmte Praxen und Krankenhäuser das Projekt unterstützen. Im Laufe der Zeit werden aber immer mehr Kooperationspartner dazustoßen. Nachdem die Testphase abgeschlossen sein wird, kommt es zu einer vollständigen Vernetzung. Die Praxen haben bis zum 01.07.2021 Zeit, die Dienste zu implementieren, die nötig sind, um auf die ePA (elektronische Patientenakte) zugreifen zu können.

Zunächst werden die Funktionen noch eingeschränkt sein

Die E-Patientenakte steht als freiwillige App zur Verfügung und wird kontinuierlich mit zusätzlichen Funktionen angereichert. Unter anderem können Arztbefunde und Röntgenbilder in der Akte abgelegt werden, später kommen der Impfpass, der Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder dazu. Außerdem wird es möglich sein, das Zahn-Bonusheft in der Akte mitzuführen. Die Patienten entscheiden hierbei individuell, welche Daten sie in die Akte laden und ihren behandelnden Ärzten zur Verfügung stellen.

Hierbei können sie gezielt entscheiden, welche Ärzte welche Informationen enthalten. Zunächst sind die diesbezüglichen Einstellungsmöglichkeiten noch sehr allgemein, später kann für jedes einzelne Dokument eine Zugangsbeschränkung beziehungsweise -berechtigung erstellt werden. Aufgrund des überschaubaren Funktionsumfangs kann die E-Patientenakte nur für eingeschränkte Aufgaben genutzt werden. Zudem haben Ärzte so nur begrenzt Möglichkeiten, um relevante Informationen in die Akte zu laden.

Die Erwartungen dämpfen

Das Ziel des Gesundheitsamtes ist es, für eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf die digitale Patientenakte zu sorgen. Hierdurch soll die Bevölkerung für das Projekt gewonnen und mögliche Unsicherheiten aus der Welt geschafft werden. Denn aktuell haben verschiedene Stellen noch datenschutzrechtliche Bedenken und sind wegen des eingeschränkten Funktionsumfangs der Akte besorgt.

Das Ministerium räumt ein, dass es zu Beginn der Einführung und noch während der Testphase zu Schwierigkeiten kommen wird. Kein Projekt dieser Größenordnung käme ohne Störstellen aus. Indem das aber transparent kommuniziert würde, könne dennoch eine Akzeptanz bei der Bevölkerung erreicht werden. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass in Bezug auf die E-Patientenakte falsche Erwartungen geweckt würden, die sich dann nicht erfüllen ließen.

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