Im Strafvollzug spielt die Digitalisierung aktuell nur eine untergeordnete Rolle. Das könnte in der Schweiz bald anders werden. Im Rahmen des „Forum Justizvollzug“ wurden verschiedene Möglichkeiten besprochen, um digitale Technologien in einem Gefängnis einzusetzen. Dies ist aktuell noch recht schwierig, da dicke Mauern WiFi-Verbindungen erschweren und auch sicherheitsrechtliche Bedenken berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich ist die Digitalisierung bei der Resozialisierung von Kriminellen jedoch ein unverzichtbares Hilfsmittel.
Das Forum Justizvollzug hat sich den digitalen Wandel auf die Fahnen geschrieben und Möglichkeiten besprochen, wie die Digitalisierung in den Strafvollzug integriert werden könnte, berichtet Jürg Tschirren auf srf.ch. Unter anderem geht es um Chancen, Kontakt zu Angehörigen zu halten und das Smart Prison zu realisieren. Hiermit sind allerdings nicht intelligente Gefängniszellen gemeint, die mit einem Smart Home vergleichbar wären.
Momentan sind die Hürden zur Nutzung digitaler Technologien im Strafvollzug noch hoch. Das liegt einerseits daran, dass die hohen Gefängnismauern eine Nutzung eines WiFi-Signals quasi unmöglich machen. Zudem sind Smartphones in Gefängniszellen untersagt. Die Nutzung des Internets ist zudem nur unter strengen Auflagen möglich. Das hat unter anderem sicherheitsrechtliche Gründe. Der Einsatz digitaler Technologien setzt immer ein professionelles und gut durchdachtes Sicherheitskonzept voraus. Dieses ist in vielen Gefängnissen noch nicht vorhanden.
Die Schweiz plant nun einen großen Schritt in die Zukunft und möchte für eine digitale Transformation des Strafvollzugs sorgen. Das bedeutet beispielsweise, dass virtuelle Realität genutzt werden könnte, um den Kontakt mit Angehörigen aufrechtzuerhalten und ein gewisses Gefühl von Freiheit zu bekommen. Bereits in zweieinhalb Jahren sollen sich in den Gefängniszellen digitale Geräte befinden, die den Insassen zahlreiche Möglichkeiten eröffnen.
Unter anderem könnten solche Tools zum Telefonieren genutzt werden und es könnten Video-Besuche mit Angehörigen durchgeführt werden. Lernhilfsmittel ermöglichen es den Strafgefangenen, sich Kompetenzen und Sachwissen anzueignen, das ihnen nach ihrer verbüßten Haftstrafe zugute kommen kann. Insgesamt wurde bereits eine Million Franken für die Digitalisierung der Gefängnisse bereitgestellt. Nun ist vor allem wichtig, ein funktionales Sicherheitskonzept zu entwickeln, das dafür sorgt, dass die Digitalisierung nicht missbräuchlich genutzt wird.
Die Schweiz sieht in der Digitalisierung vor allem einen Schlüssel zur Resozialisierung von Strafgefangenen. Diese hätten die Möglichkeit, einen Kontakt zur Außenwelt aufrechtzuerhalten, was ihnen die Integration nach ihrer Haftstrafe erleichtern würde. Zudem verlören sie nicht den Kontakt zu dem, was außerhalb der Gefängnismauern passiert, sondern bleiben ein Teil der Gesellschaft.
Zudem kann die Digitalisierung genutzt werden, um sich kostbares Wissen anzueignen, das eine Wiedereingliederung nach der Haft erleichtert. Smart Prison meint somit nicht eine Erleichterung der Haftstrafe und das süße Leben im Gefängnis. Vielmehr geht es darum, es als zusätzliches Hilfsmittel zu nutzen, um kriminelle wieder auf den richtigen Weg zu bringen.
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