Digitaler Missbrauch – DGB fordert bessere Arbeitsbedingungen für Clickworker

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die Arbeitsbedingungen, denen viele sogenannte Clickworker ausgesetzt sind. Der DGB fordert eine soziale Absicherung und Branchen-Mindesthonorare. Zudem sei zu prüfen, ob die vielfältigen Clickworker tatsächlich selbstständig seien. Wer weisungsabhängig von einer Plattform ist, könne nicht als selbstständig gelten. Auf diese Weise sollen die Rechte von Clickworkern geschützt und prekäre Arbeitsbedingungen eingedämmt werden.

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Das Geschäftsmodell von Plattformbetreibern

Es gibt eine Vielzahl an Plattformen, über die sogenannte Clickworker sich ein bisschen Geld dazuverdienen können. Einige schreiben Texte, andere führen Liefertätigkeiten aus und wieder andere bieten IT-Services an. Die Plattformbetreiber stellen hierbei den Kontakt zwischen den Kunden und den Clickworkern her. Auf diese Weise können Interessierte verschiedenen Tätigkeiten nachgehen, ohne mühevoll eigene Aufträge an Land ziehen zu müssen.

In Deutschland gibt es laut ejz.de etwa 1.000.000 sogenannte Clickworker. Einige verdienen sich nur hin und wieder etwas dazu, andere bestreiten ihren Lebensunterhalt durch solche digitalen Arbeiten. Das ist allerdings sehr schwierig. Das liegt einerseits an der großen Konkurrenz und andererseits an den Arbeitsbedingungen, die auf den verschiedenen Plattformen herrschen. Deswegen kritisiert der DGB jetzt genau dieses Geschäftsmodell und fordert eine bessere soziale Absicherung für Clickworker.

Die Selbstständigkeit der Dienstleister ist oft fragwürdig

Der DGB merkt an, dass weisungsgebundene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht als selbstständig eingeschätzt werden könnten. Deswegen müsse gerade bei Clickworkern regelmäßig geprüft werden, ob diese tatsächlich selbstständig arbeiten könnten oder ob eine Scheinselbständigkeit vorliege. Wer sein Haupteinkommen lediglich von einer einzigen Plattform beziehe und von dieser weisungsabhängig sei, könne in der Regel nicht frei und selbstständig über die eigene Arbeitsweise entscheiden. In diesem Fall liege ein verdecktes Angestelltenverhältnis vor und keine Form der Selbstständigkeit.

Ein weiteres Argument, das dagegen spricht, dass Clickworker weitestgehend selbstständig arbeiten könnten, seien die verwendeten Algorithmen. Diese seien in der Lage, die Arbeitsweise und das Verhalten der Selbstständigen zu überwachen und zu bewerten. Das versetze die Clickworker in eine Abhängigkeitssituation, die mit Selbstständigkeit nicht mehr viel zu tun habe, sagt der DGB. Er fordert deswegen, politische Schritte zu unternehmen, um diese Machenschaften zu unterbinden und effektiv gegen Scheinselbstständigkeit vorzugehen.

Das fordert der DGB

Der DGB macht einige konkrete Vorschläge, wie die Arbeit für sogenannte Clickworker verbessert werden könnte. Hierzu gehören insbesondere verbesserte Schutzstandards und verbindliche Arbeitsbedingungen. Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass getroffene Vereinbarungen gelten. Außerdem dürften sie keine Angst haben müssen, ihre Aufträge und ihr Einkommen zu verlieren, wenn sie selbstständig Entscheidungen treffen und auf ihre ganz eigene Art und Weise arbeiten. Der Schutz der Selbstständigen gegenüber den Weisungen der Plattformen müsse hierbei hohe Priorität haben.

Der DGB hat ein Positionspapier entwickelt, in dem er verschiedene Vorschläge für die Reform der Plattformarbeiten macht. Ein wichtiges Anliegen sind hierbei branchenspezifische Mindesthonorare. Es könne nicht sein, dass Menschen in prekäre Arbeitssituationen gezwungen würden, nur weil die Plattformen eine Marktmacht besäßen und ihre Selbstständigen ausnutzen könnten. Unabhängig von den Dienstleistungen, die über eine Plattform vermittelt werden, sollten diese Regelungen laut DGB gelten.

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