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Der rechtssichere Internetauftritt

Inhalt

Kaum ein Unternehmen ist in der heutigen Zeit nicht mit einer oder mehreren Internetpräsenzen online, auf denen das eigene Angebot präsentiert wird. Dies kann sich faktisch auch kein Unternehmen mehr leisten, denn Angebotssuche und -vergleiche erfolgen meist erst einmal im Internet. Umso wichtiger ist es, den eigenen Internetauftritt nicht nur ansprechend zu gestalten, sondern auch die zahlreichen rechtlichen Spielregeln einzuhalten.

So wie sich die Geschmäcker verändern, was in zeitlichen Abständen einen Relaunch der eigenen Internetseite empfiehlt, unterliegen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen einem stetigen Wandel. Wer hier nicht auf der Höhe ist, riskiert eine Abmahnung und möglicherweise sogar eine kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung, da Rechtsverstöße im Netz oft leicht feststellbar sind. Denn Internetauftritte sind schließlich meist frei zugänglich.

Die Auswahl der Domain 

Bereits bei der Vorbereitung des Internetauftrittes ist Vorsicht geboten, denn schon bei der Auswahl der gewünschten Domain lauern Gefahren. Die Registrierung einer Domain ist zwar problemlos möglich, dennoch kann ein Domainname Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken- oder Namensrechte. Dies wird durch die zuständigen Registrierungsstellen nicht geprüft, sollte jedoch tunlichst durch den Verwender der Domain vor der Nutzung vorgenommen werden.

Sofern ein Domainname nämlich die Rechte Dritter verletzt, stehen dem Inhaber der entgegenstehenden Rechte Unterlassungs- und Schadensansprüche zu. Auch der Verlust der Domain kann Folge einer rechtswidrigen Nutzung sein.

Ein Impressum ist Pflicht

Jeder geschäftliche Internetauftritt muss ein Impressum mit bestimmten Mindestangaben bereithalten, und zwar leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Wichtig ist, dass das Impressum von jeder Seite des Internetauftrittes per Link erreichbar und für den Nutzer der Seite auch als solches erkennbar ist.

Eine Impressumspflicht besteht grundsätzlich neben der klassischen Internetseite auch für Unternehmensauftritte in Social-Media-Kanälen. Sofern das Impressum unvollständig ist oder Angaben fehlen, kann dies durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände abgemahnt werden.

Bei den Inhalten auf etwaige Rechte Dritter achten 

Bei Verwendung und Einbindung von Content auf der Internetseite sind ebenfalls stets etwaige Rechte Dritter zu beachten. Fotos, Bilder, Texte Musik und Videos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nicht ohne entsprechende Lizenz gewerblich genutzt werden. Man muss sich vor der Verwendung eine entsprechende Lizenz besorgen, die genau die konkret beabsichtigte Verwendung abdeckt und auch die Lizenzbedingungen einhalten.

Letzterer Punkt ist nicht zu unterschätzen. So ist bei Inhalten wie Fotos, die im Internet sehr oft kostenfrei angeboten werden, vielfach als Bedingung für die kostenlose Nutzung den Urheber oder Lizenzgeber in einer ganz bestimmten Form zu nennen. Geschieht dies nicht, erfolgt die Nutzung dann ohne Lizenz, was teuer werden kann.

Das Thema Datenschutz 

Ein weiteres wesentliches Thema ist der Datenschutz. Auf geschäftlichen Internetseiten werden fast immer Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Dies sind beispielsweise Tools, die die Besuche der Internetseite des Unternehmens auswerten, ist datenschutzrechtlich relevant. Dies macht das Bereitstellen einer Datenschutzerklärung auf der Website unumgänglich. Der Seitenbetreiber muss in dieser genau darstellen, welche Daten von dem Besucher der Internetseite erhoben oder abgefragt werden und wozu die Daten verwendet werden.

Neben der rechtlichen Verpflichtung schafft das Vorhalten einer Datenschutzerklärung, die transparent über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten der User aufklärt, auch Vertrauen. Durch den offenen Umgang mit dem Thema Datenschutz gegenüber dem Besucher der eigenen Firmenwebsite kann man sich also auch durchaus von Mitbewerbern absetzen und sich einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Vielfach werden auf Internetseiten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens eingestellt, gerade im Online-Handel. Allerdings finden sich in AGB immer wieder unwirksame Vertragsklauseln oder es fehlen Regelungen. Dies öffnet Abmahnungen dann Tür und Tor. Daher sollte auch das „Kleingedruckte“ immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein und regelmäßig überprüft werden.

Online-Handel hat verbraucherschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen 

Betreiber von Online-Shops haben zahlreiche verbraucherschutzrechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu erfüllen. Hierzu zählt zum Beispiel die Belehrung über das Widerrufsrecht, über das sicherlich jeder von uns schon einmal „gestolpert“ ist.

Daher ist es unbedingt zu empfehlen, die für einen Online-Shop zu beachtenden rechtlichen Vorschriften möglichst genau zu beachten und rechtlich relevante Texte etc. auf den Shop „maßzuschneidern“. Auf Standardtexte, die vielleicht rechtlich gar nicht passen, sollte auf jeden Fall verzichtet werden.

Rechtsfolgen bei Verstößen 

Bei Rechtsverstößen drohen regelmäßig Abmahnungen, beispielsweise von Markeninhabern, Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder Urhebern. Entgegen vielfach bei Erhalt einer Abmahnung auftretender Empörung ist die Abmahnung übrigens ein legitimes Mittel, auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Eine Abmahnung darf daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch die in einer solchen Abmahnung gesetzten Fristen sollte man keineswegs untätig verstreichen lassen.

Fazit:

Im Netz lauern viele rechtliche Fallstricke. Zudem ändert sich die Rechtslage aufgrund der sehr schnellen technischen Entwicklung ständig. Wer hier mit der Zeit geht und sich rechtlich gut aufstellt, muss nicht viel befürchten und kann sich dem eigentlichen widmen: dem eigenen Business.

Anwalt Daniel Elgert
Daniel Elgert

Daniel Elgert ist Anwalt in der Kanzlei Boden Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht und berät Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung des Online-Business. Zudem ist er Ansprechpartner in Fragen des Urheberrechts und des IT-Rechts, wie zum Beispiel Lizenzen, Software oder Apps und im Datenschutz. Daneben berät und vertritt Herr Elgert Unternehmen und Persönlichkeiten in medien- und presserechtlichen Fragestellungen.

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