Freiberufler befinden sich in einer besonderen Situation. So sind sie selbstständig, ohne ein eigenes Unternehmen zu besitzen, für sie gelten vielfach abweichende Regeln und einige Pflichten, die für Einzelunternehmer gelten, betreffen sie nicht. Doch hinsichtlich der Versicherung müssen sich auch Freiberufler beraten. Eine klare Linie gibt es hier jedoch nicht, da der Beruf zusätzliche Regelungen vorgibt. Einen Überblick soll dieser Artikel dennoch bieten.
Auch als Freiberufler darf die private Person nicht vernachlässigt werden. Immerhin gibt es viele Missgeschicke, die einem Freiberufler passieren können und nicht immer lässt sich ein solches Missgeschick strikt in Beruf und Privatleben einsortieren. Ein Beispiel: Der Freiberufler geht zwischen zwei Kundenterminen einkaufen. Er passt nicht auf und zerkratzt auf dem Parkplatz versehentlich mit einem Einkaufskorb einen fremden Wagen. Das Beispiel zeigt perfekt, warum diese Policen im Versicherungsordner nicht fehlen dürfen:
Vorweg: Einige Gruppen von Freiberuflern sind dazu verpflichtet spezielle berufliche Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Welche Gruppen dies betrifft und welche Versicherungen notwendig sind, müssen betroffene Selbstständige bei ihren Verbänden in Erfahrung bringen. Doch auch für andere Berufsgruppen ist die Freiberufler-Versicherung zu empfehlen. Sie greift dann ein, wenn durch die Tätigkeit eines Freiberuflers einem Dritten ein Vermögensschaden entsteht. Das kann sein, wenn:
Die Berufshaftpflichtversicherung wird berufsspezifisch abgeschlossen. Ein IT-Experte erhält somit ein von einem Rechtsanwalt abweichendes Versicherungspaket. Bei bestimmten Berufen gibt die Kammer oder der Verband die Form der Versicherung vor oder bieten die Versicherung als Pflichtversicherung mit an. Meist ist sie nun in den Kammerbeträgen enthalten.
Sobald der Freiberuflerberuf mit Kundenterminen einhergeht, ist die Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie kommt dann zum Tragen, wenn sich ein Kunde bei einem Termin im Büro des Freiberuflers verletzt, weil er beispielsweise über ein Kabel stolpert.
Unabhängig von diesen Versicherungen ist die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler sehr ratsam. Aber Vorsicht: Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung, so muss abgeklärt werden, ob sie auch die Freelancer-Tätigkeit abdeckt.
Als Freiberufler fällt man natürlich unter die Krankenversicherungspflicht. Einige Berufsgruppen haben Glück, denn sie fallen unter die Richtlinien der Künstlersozialkasse und müssen sich über diese versichern. Im Gegenzug erhalten sie den ›Arbeitgeberanteil‹ auf die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen und sparen meist deutliche Beträge. Da diese Gruppen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist die Kostenersparnis oft spürbar. Allerdings entbindet auch die KSK keinen Freiberufler davon, eine Krankenkasse zu wählen. Grundsätzlich stehen zwei Optionen offen, die für alle Freiberufler gelten:
Neben der gewöhnlichen Krankenversicherung sind die Zusatzversicherungen für Freiberufler wichtig. Gerade das Krankengeld und das Krankentagegeld sind wichtige Faktoren. Nur mit der Zusatzleistung erhält der Selbstständige überhaupt Krankengeld bei längerer Krankheit, das Krankentagegeld kann zudem die Differenz zwischen normalen Einnahmen und Ersatzleistung ausgleichen. Grundsätzlich müssen sich Freiberufler (bestens auch im Fall der KSK-Mitgliedschaft) über die Rentenvorsorge informieren.
Und was ist mit der Berufsunfähigkeit? Die BU-Versicherung ist gerade für junge Freiberufler ohne große Vorerkrankungen sehr empfehlenswert. Sie greift dann, wenn der Freiberufler seine gewohnte Tätigkeit nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann.
Die BU-Versicherung muss früh abgeschlossen werden. Vorerkrankungen führen oft zu einem Ausschluss dieser Erkrankung oder zu hohen Risikoabschlägen, falls die Erkrankung doch versichert wird. Wer beispielsweise in seinem Leben als Angestellter an der Depressionsform Burn-out erkrankt war, der wird depressive Erkrankungen nicht mehr versichern können, oder aber, er muss einen hohen Risikoabschlag bezahlen. Wichtig zu wissen:
Fazit – besser sinnvoll absichern
Abseits der berufstypischen Pflichtversicherungen sollten sich Freiberufler mit der Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung befassen. Sie greifen dort, wo private Haftpflichtversicherungen nicht agieren können. Welche Krankenversicherung der Freiberufler wählt, bleibt ihm überlassen, doch muss er stets auf die Krankengeldzahlung achten, da diese keine direkte Versicherungsleistung ist. Die BU-Versicherung wird möglichst früh im Leben abgeschlossen, damit es nicht zu Ausschlüssen aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen kommt. Dabei ist das Kleingedruckte des Vertrags sorgfältig zu lesen.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.