Rund 640 Millionen Euro. So viel will das BMFTR laut eigener Meldung in den Bau fehlerkorrigierter Quantencomputer stecken, und die Zahl wirkt, als sei damit schon entschieden, wohin die Reise geht. Ist sie aber nicht. Hinter der Summe stehen Förderbedingungen, die ziemlich genau verraten, wie weit die Hardware vom Ziel entfernt ist – gemessen in Qubits, Fehlerraten und Zykluszeiten. Die Grundlage ist die Meldung des BMFTR vom 25. September 2026, ergänzt um die Richtlinie, die ich Zeile für Zeile nachgerechnet habe.
Der Rahmen in Kürze: Sechs Konsortien unter Leitung deutscher Start-ups rücken laut BMFTR in die nächste Wettbewerbsphase vor, je zwei pro Technologiepfad. Das übergeordnete Ziel lautet, bis 2030 mindestens zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer in Deutschland zu betreiben und für Anwendende aus Wirtschaft und Forschung nutzbar zu machen. Gemeldet haben sich die Beteiligten nacheinander: planqc am 22. September, das BMFTR am 25. September, die Leibniz Universität Hannover am 30. September 2026. Eine Bewilligung steht in keiner dieser drei Mitteilungen.
Mich interessiert bei diesem Quantencomputer-Programm weniger die Schlagzeile als das Kleingedruckte. Wir bei digital-magazin.de lesen Förderrichtlinien gern bis zur letzten Anlage, weil dort selten steht, was Pressemitteilungen versprechen, dafür aber, was tatsächlich verlangt wird. Verlangt wird hier einiges. Ich rechne die Mindestwerte nach, ordne ein, was sie bedeuten, und sage Ihnen auch, was sich aus ihnen nicht ablesen lässt. Eine Anlageempfehlung zu Quantenaktien finden Sie hier nicht.
Sechs Konsortien, drei Plattformen, rund 640 Millionen Euro für Quantencomputer
Zuerst die Aufstellung, wie das BMFTR sie nennt. Bei neutralen Atomen sind es LOGIQC (planqc, vom BMFTR „PlanQC“ geschrieben) und SPARQC (EQCITED), bei gefangenen Ionen NFQC-1k (QUDORA Technologies) und Nexus (neQxt), bei supraleitenden Schaltkreisen SuperPilot (IQM Germany) und ATHENA-X (Peak Quantum). Jeweils führt ein Start-up als Systemintegrator. Das BMFTR spricht von der ersten großen Flaggschiffmaßnahme in der Quantentechnologie im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland.
Nun zur Summe, und hier lohnt Genauigkeit. Laut BMFTR stellt das Ministerium Fördermittel in Höhe von rund 640 Millionen Euro bereit. planqc schreibt in der eigenen Mitteilung von „up to €640 million in funding planned“, also von bis zu 640 Millionen Euro geplanter Förderung. Die Förderrichtlinie selbst nennt keine Gesamtsumme. Das ist kein Haarspalten, sondern Handwerk: Ein Rahmen ist keine Überweisung.
Eine zweite Zahl steht in derselben BMFTR-Meldung. Insgesamt investiert das BMFTR bis einschließlich 2029 rund 2,2 Milliarden Euro in die Weiterentwicklung von Quantensystemen. Beide Summen stehen nebeneinander, und ich verrechne sie nicht.
Strukturell kennt die Richtlinie zwei Module. Modul A trägt Forschung und Entwicklung und muss zwingend von einem Unternehmen als Systemintegrator koordiniert werden. Modul B betrifft Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastruktur, Stichwort „From Lab to Fab“, und ist nur im Paket mit einem erfolgreichen Modul-A-Vorschlag zu haben. Der Gedanke dahinter leuchtet ein: Typische Quantenlabore stoßen bei den nächsten Skalierungsschritten an ihre Grenzen, denn alle Qubits eines Rechenregisters müssen reproduzierbar dieselbe Qualität liefern. Ein Labor baut Unikate, eine Pilotlinie baut Serien.
Dass drei Plattformen antreten, hat einen schlichten Grund. Die Richtlinie hält fest, dass noch offen ist, welche Technologieplattform sich bis 2030 durchsetzen wird – und ebenso, welche zum Ziel von mindestens zwei fehlerkorrigierten Quantencomputern beitragen wird. Meiner Einschätzung nach ist das der ehrlichste Satz im ganzen Dokument: Der Bund setzt nicht auf ein Pferd, er lässt ein ganzes Feld antreten. LOGIQC hat laut planqc seine Wurzeln im Munich Quantum Valley und setzt auf neutrale Ytterbium-Atome; wer das Quantenökosystem zwischen München und Jülich einordnen will, findet dort den Hintergrund.
24 Qubits und 99,5 Prozent bis Ende März
Bevor irgendjemand auf einem Quantencomputer ein einziges logisches Qubit baut, steht eine Eingangshürde. Laut Richtlinie muss mindestens ein Partner je Konsortium vor Projektstart ein System mit 24 ansteuerbaren Qubits und einer durchgehenden Zwei-Qubit-Gatter-Fidelität von 99,5 Prozent nachgewiesen haben. Laut BMFTR müssen die Konsortien bis spätestens 31. März 2027 nachweisen, dass ihre Systeme die Eingangskriterien erfüllen, unter anderem 24 ansteuerbare Qubits und eine Fidelität von mindestens 99,5 Prozent. Der 31. März 2027 ist ein Mittwoch. Von Anfang Oktober 2026 aus sind es knapp sechs Monate.
Was heißt Fidelität? Vereinfacht: wie zuverlässig ein Gatter – ein elementarer Rechenschritt eines Quantencomputers – das tut, was es soll. Zwei-Qubit-Gatter verschalten zwei Qubits miteinander und sind meist die anspruchsvollere Disziplin, weil sich hier Fehler einschleichen, die später durch das ganze Rechenprogramm laufen. Zum Zahlenwert gleich eine Rechnung.
Auf die Formulierung kommt es an. Die Richtlinie verlangt den Nachweis von mindestens einem Partner je Konsortium, nicht von allen. Welches Konsortium diese Werte bereits belegt hat, steht in den veröffentlichten Mitteilungen nicht. Das ist der Haken an jeder Stichtagsregel: Sie sagt, was geprüft wird, nicht, wer bestanden hat.
Zum Vergleich: Bei einer Baufinanzierung prüft die Bank zuerst, ob das Fundament trägt, bevor sie über das Dachgeschoss spricht. Genauso ist die Eingangshürde gebaut. Auch planqc beschreibt den Wettbewerb als gestaffelt. Wichtig ist das Wort „durchgehend“; die Richtlinie definiert es nicht näher. Ich lese es als Anspruch an Beständigkeit; bestätigen kann ich das nicht.
80, 20, 150 – was die Mindestwerte der Qubits verraten
Jetzt wird es konkret. Die Richtlinie legt je Plattform fest, was bis Projektende in einem System demonstriert sein muss, und zwar in zwei Währungen: physikalische Qubits, also die tatsächlichen Hardware-Bausteine, und logische Qubits, die aus vielen physikalischen zusammengeschaltet und durch Fehlerkorrektur geschützt werden. Die Grafik zeigt die Mindestwerte nebeneinander.
Quantum Computing Competition: Mindestziele der Förderrichtlinie bis Projektende (Förderer-Vorgabe, keine Leistungsangabe der Firmen)
- 640BMFTR-Fördermittel gesamt
- 24Eingangskriterium: ansteuerbare Qubits
- 99.5Eingangskriterium: Zwei-Qubit-Gatter-Fidelität
- 20Modul A: Höchstförderung je Verbund
Das sind Mindestziele der Richtlinie (Förderer-Vorgabe), keine Leistungsangaben der Firmen.
Im Einzelnen, jeweils bis Projektende und in einem System:
- Neutrale Atome: mindestens 4.000 physikalische und mindestens 50 logische Qubits, Zykluszeit maximal 10 ms.
- Gefangene Ionen: mindestens 1.000 physikalische und mindestens 50 logische Qubits, Zykluszeit maximal 20 ms.
- Supraleiter: mindestens 300 physikalische und mindestens zwei logische Qubits, Zykluszeit maximal 0,1 ms.
Für alle gilt: Fehlerrate der Zwei-Qubit-Gatter auf den logischen Qubits maximal 0,0001, dazu ein universeller logischer Gattersatz und der Nachweis der Fehlerreduktion durch Fehlerkorrekturoperationen. Die Zykluszeit misst die Richtlinie von der Zustandspräparation bis zur Durchführung der Korrekturoperationen im vollständigen Register.
Rechnen wir nach, als dm-Rechnung: 4.000 geteilt durch 50 ergibt 80 bei den neutralen Atomen, 1.000 geteilt durch 50 ergibt 20 bei den Ionen, 300 geteilt durch 2 ergibt 150 bei den Supraleitern. Das ist das Verhältnis zweier Mindestwerte der Richtlinie, keine Code-Spezifikation und keine Firmenangabe; die Plattformen sind physikalisch verschieden.
Warum rechne ich das überhaupt aus? Weil die Spreizung zeigt, dass die Richtlinie die Plattformen nicht über einen Kamm schert. Sie hält ausdrücklich fest, dass die drei Plattformen unterschiedliche physikalische und technische Eigenschaften haben, die bei den Parametern berücksichtigt werden. Bei den Supraleitern ist die Zykluszeit am engsten gesetzt und das Ziel bei logischen Qubits am kleinsten; die Ionen dürfen langsamer sein, sollen dafür mehr logische Qubits zeigen. Ehrlich gesagt überrascht mich, wie niedrig die Latte bei den logischen Qubits der Supraleiter liegt. Meiner Lesart nach reicht ein Paar, um ein logisches Zwei-Qubit-Gatter überhaupt zeigen zu können – mehr verlangt die Richtlinie nicht. Ob das einfacher oder nur anders ist, kann ich von außen nicht beurteilen.
Die Richtlinie selbst bremst Überinterpretationen: „Bei den Parametern handelt es sich um Mindestanforderungen.“ Ziele, die darüber hinausgehen, fließen positiv in die Bewertung ein. Vorgesehen ist genau ein Demonstratorsystem je Projekt. Je nach Technologieplattform sollen sich durch die neue Infrastruktur Quantencomputer mit mehr als 1.000 Qubits realisieren lassen – eine Erwartung der Richtlinie, wohlgemerkt, kein Teil der Mindestziele.
Wer tiefer in die Begriffe einsteigen will: Mehr zu logischen Qubits finden Sie in einem früheren Beitrag, zur Plattform der Ionenfallen und zu supraleitenden Chips ebenso.
0,995 hoch 100: Rechnen wir nach
Eine Fidelität von 99,5 Prozent pro Gatter klingt nach fast perfekt. Wie sich das über viele Gatter hinweg verhält, zeigt eine kleine dm-Rechnung, vereinfacht, mit der Modellannahme unabhängiger Fehler und nur Zwei-Qubit-Gattern.
Dann gilt: 0,995 hoch 100 ergibt rund 60,6 Prozent. Bei 100 Zwei-Qubit-Gattern bleiben also rund 60,6 Prozent der Läufe fehlerfrei. Bei 1.000 Gattern liefert 0,995 hoch 1.000 nur noch rund 0,67 Prozent. Hand aufs Herz: Das ist kein Schönheitsfehler, das ist der Grund, warum man Fehlerkorrektur braucht.
Setzt man den logischen Zielwert ein – ausdrücklich den Zielwert der Richtlinie, keine Messung –, ergibt 0,9999 hoch 100 rund 99,0 Prozent und 0,9999 hoch 1.000 rund 90,5 Prozent. Das sind zwei getrennte Modellrechnungen auf unterschiedlicher Basis, physikalische Gatter hier, logische dort, und kein Fortschrittsbericht.
Die einzige Gegenüberstellung, die ich für zulässig halte, ist diese dm-Rechnung: Der Zielwert für logische Gatter liegt um den Faktor 50 unter der Fehlerquote, die die Eingangshürde für physikalische Gatter zulässt (vereinfacht 0,5 Prozent gegen 0,01 Prozent) – genau diese Lücke soll Fehlerkorrektur schließen.
Wie das gemeint ist, lässt sich ohne Formelapparat sagen. Viele physikalische Qubits kodieren gemeinsam ein logisches, es wird laufend nachgemessen, welche Fehler aufgetreten sind, und diese werden korrigiert, bevor sie sich aufschaukeln. Die Zykluszeit aus der Richtlinie beschreibt, wie lange eine solche Runde dauert. Eine zu langsame Runde ist ein Problem, weil sich Fehler währenddessen weiter anhäufen – so meine vereinfachte Lesart, nicht die der Richtlinie.
Wie viele Gatter braucht eigentlich ein Programm auf einem Quantencomputer, das klassischen Rechnern ernsthaft Konkurrenz macht? Die Richtlinie nennt dazu keine Zahl, und ich rate nicht. Sie hält nüchtern fest, derzeitige fehleranfällige Hardware erfülle „nicht die Voraussetzungen, um einen signifikanten Geschwindigkeitsvorteil gegenüber klassischem Computing in praktischen Anwendungen zu liefern“. Das ist ein bemerkenswert ehrlicher Satz für ein Dokument, das ein Förderprogramm begründet.
Als Benchmark verlangt die Richtlinie bei Halbzeit und bei Projektende eine Quantenfouriertransformation, am Ende mit logischen Qubits. Ich finde diese Wahl nachvollziehbar: Die Transformation reiht viele Gatter aneinander und versteckt Fehler deshalb schlecht. Wer Fehlerkorrektur behauptet, muss sie hier zeigen.
Wer wie viel bekommt? Steht nirgends
Dieses Bild wurde komplett mit KI generiertProviderhiggsfieldModellgpt_image_2PromptPhotorealistic photo of two researchers seen from behind working at a lab bench with oscilloscopes and cables, monitors dark, calm lab atmosphere, no logos, no readable text, no watermarks, 16:9Natürlich fragen Sie sich, wie sich die Summe auf die sechs Konsortien verteilt. Die ehrliche Antwort: Eine Verteilung ist nicht veröffentlicht. Wer wie viel bekommt? Steht nirgends.
Auch eine Bewilligung gibt es noch nicht. Von einer Bewilligung spricht keine der Meldungen. Die Förderrichtlinie ist hier deutlich: Rechtsgrundlage sind die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung, ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht, und die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Befristet ist die Richtlinie bis zum 30. Juni 2027.
Das konkreteste Zahlenbeispiel liefert die Meldung der Leibniz Universität Hannover vom 30. September 2026. Danach wurde das Konsortium NFQC-1k unter Führung von QUDORA, einer Ausgründung aus dem Quantum Valley Lower Saxony, nach Begutachtung der Projektskizze zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert, mit einem Gesamtvolumen von rund 122 Millionen Euro, das sich auf alle sieben Konsortialpartner verteilt, darunter die Leibniz Universität Hannover, die TU Braunschweig, die PTB, das Forschungszentrum Jülich, NXP Semiconductors und AQT Deutschland. Wichtig ist die Einordnung: Das ist das Gesamtvolumen eines Vollantrags, kein bewilligter Förderbetrag, und ich stelle es bewusst neben nichts anderes.
Auch die Partnerzahl verdient einen Blick. Die Richtlinie nennt als Orientierungsgröße circa fünf Partner je Verbund. NFQC-1k hat sieben, und LOGIQC führt planqc mit MPQ, LMU, Universität Tübingen, Forschungszentrum Jülich und TOPTICA Photonics zusammen, das sind sechs Partner einschließlich planqc. Eine Orientierungsgröße ist eben eine Orientierung; ich deute die Abweichung nicht als Problem.
Warum ist die Unterscheidung so wichtig? Weil Schlagzeilen gern aus „in der nächsten Phase“ ein „gefördert“ machen, und aus einem Rahmen eine Zusage. Ich finde, man sollte deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: Die nächste Wettbewerbsphase ist keine Förderzusage, und das Volumen eines Vollantrags ist kein Förderbetrag. Eine Bewilligung gibt es bislang nicht. Mehr nicht.
Modul A: Was die Höchstförderung rechnerisch bedeutet
Bleibt eine Rechnung, die sich seriös anstellen lässt, und zwar für genau einen Verbund. In Modul A beträgt die maximale Fördersumme je Verbundprojekt 20 Millionen Euro; die Verbundförderquote liegt bei 80 Prozent, die Eigenbeteiligung über den Verbund hinweg bei mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten. Die Zuwendungen werden dabei, wie die Richtlinie formuliert, als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
dm-Rechnung: 20 Millionen Euro Höchstförderung geteilt durch 0,8 ergibt rechnerisch rund 25 Millionen Euro Gesamtkosten, davon mindestens 5 Millionen Euro Eigenbeteiligung im Verbund (vereinfacht). Das gilt bei voller Ausschöpfung der Höchstförderung, und ein Höchstwert ist kein Erwartungswert. Ich lasse es bei einem Verbund.
Zum Vergleich: Wer eine Immobilie zu 80 Prozent finanziert, trägt den Rest selbst, nur dass hier niemand Zinsen verlangt. Der Haken für die Beteiligten liegt woanders: Die Höhe der Eigenbeteiligung fließt in die Bewertung der Projektvorschläge ein. Wer mehr eigenes Geld auf den Tisch legt, verbessert seine Chancen. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre, und fünf Jahre sind für Hardware, die erst noch gebaut werden muss, keine Ewigkeit.
Modul B ist anders gebaut: keine festgeschriebene Mindestbeteiligung von Unternehmen, eine Verbundförderquote von bis zu 100 Prozent, keine maximale Fördersumme – und nur zu haben, wenn der zugeordnete Modul-A-Vorschlag erfolgreich ist. Gefördert werden sollen Anlagen wie hochstabile Laser, Vakuumtechnik, Beschichtungs- und Strukturierungsanlagen oder die Mikrofabrikation von Fallen, dazu Personal und Verbrauchsmaterial. Fundamental ist laut Richtlinie der unmittelbare Beitrag jeder Beschaffung zu den Projektzielen aus Modul A, dazu ein nachvollziehbares Nutzungskonzept.
Unter dem Strich beschreibt die Richtlinie damit zwei Töpfe mit unterschiedlicher Logik. In Modul A steckt eine Obergrenze, in Modul B ist keine Obergrenze vorgesehen, und beide hängen an Bedingungen, die erst im Vollantrag und in der Bewilligungsentscheidung konkret werden. Wie sich die laut BMFTR rund 640 Millionen Euro auf die Module verteilen, ist nicht veröffentlicht, und ich rate nicht. Die Höchstförderung je Verbund taugt als Rechenanker, mehr nicht. Wer daraus eine Summe über alle Verbünde ableitet, baut auf einer Annahme, die nirgends steht.
Monat 30: das Abbruchkriterium
Förderprogramme leben von ihren Prüfpunkten, und dieser ist der härteste im gesamten Text. Die Richtlinie formuliert ihn trocken: „Eine Zwischenevaluation findet nach Monat 30 statt. Die Meilensteine fungieren in diesem Rahmen als Abbruchkriterium.“ Zum Verfahren der Zwischenevaluation selbst sagt die Richtlinie nichts weiter. Die Maßstäbe legen die Projekte selbst fest: Die Projektskizze verlangt einen „Halbzeitmeilenstein für das Verbundprojekt mit nachprüfbaren, quantitativen Zielen und klaren Abbruchkriterien“, im Antrag folgt je Teilvorhaben ein „teilvorhabenspezifischer Halbzeitmeilenstein mit prüfbarem Abbruchkriterium“.
Meine Einordnung, ausdrücklich als Bild: Das ist eine Ausstiegsklausel. Wer die vorab definierten Meilensteine verfehlt, liefert der Bewilligungsbehörde einen Grund, das Projekt nicht weiterzuführen. Das ist keine Strafe, sondern die Bindung öffentlichen Geldes an überprüfbare Zwischenziele, und bei Quantencomputern mit hohem Forschungsrisiko halte ich das für vernünftig. Ehrlich gesagt wäre ich bei einem Programm dieser Größenordnung ohne eine solche Bindung skeptischer.
Wie sieht der Weg bis dorthin aus? Die Richtlinie verlangt konsistente Halbzeitmeilensteine. Bei Halbzeit und bei Projektende muss eine Quantenfouriertransformation durchgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit der Hardware zu dokumentieren, also als Benchmark. Am Projektende soll das ausdrücklich mit logischen Qubits geschehen. Für die Halbzeit nennt die Richtlinie diese Bedingung nicht. Wie die Version zur Halbzeit aussieht, bleibt also offen.
Laut planqc ist der Wettbewerb gestaffelt angelegt, mit definierten technischen Meilensteinen und einer weiteren Auswahl nach 30 Monaten, die darüber bestimmt, welche Projekte weiter unterstützt werden. Das deckt sich mit dem Richtlinientext, ersetzt ihn aber nicht.
Wichtig ist die Abgrenzung. Die aktuelle Begutachtung der Projektskizzen für die Quantencomputer-Konsortien ist nicht die Zwischenevaluation. Die Leibniz Universität Hannover schreibt für NFQC-1k von der Aufforderung zur Vollantragstellung nach der Skizzenbegutachtung. Das ist eine frühere Stufe. Auch der Nachweis der Eingangskriterien bis spätestens 31. März 2027 ist etwas anderes. Ein Kalenderdatum für Monat 30 nenne ich bewusst nicht, denn der Projektstart steht nicht fest.
Und was passiert mit einem Konsortium, das einen Meilenstein knapp verfehlt? Die Richtlinie sagt dazu nichts. Der Rahmen bleibt außerdem unter Vorbehalt: Es besteht kein Anspruch auf Gewährung, Rechtsgrundlage sind die §§ 23 und 44 BHO, und die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Wie sich das zur Förderdauer von bis zu fünf Jahren verhält, klärt die Richtlinie nicht. Ich finde, das ist die Stelle, an der Interessierte beim BMFTR nachfragen sollten, statt zu mutmaßen.
Was das für Banken in Frankfurt, Wien und Zürich heißt
Die Richtlinie spricht Finanzhäuser an keiner Stelle an. Als Anwendungsideen nennt sie computergestützte Medikamentenentwicklung, Logistik und Stromnetze. Banken und Versicherer fehlen in dieser Aufzählung, und das ist keine Kritik, sondern eine Beobachtung. Welche der Szenarien tatsächlich Wirklichkeit werden, lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beantworten, so formuliert es die Richtlinie selbst.
Dazu passt die Diagnose, die ich oben zitiert habe: Derzeitige fehleranfällige Hardware erfüllt nach der Richtlinie nicht die Voraussetzungen für einen signifikanten Geschwindigkeitsvorteil gegenüber klassischem Computing in praktischen Anwendungen. Das ist keine Absage an Quantencomputer. Es ist der Ausgangspunkt, von dem aus das BMFTR das Programm begründet.
Konkret für die DACH-Region wird eine andere Stelle: Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden. Frankfurt liegt in Deutschland, Wien in Österreich und damit im EWR, Zürich in der Schweiz. Alle drei Finanzplätze liegen also innerhalb dieses Raums. Wer Standorte oder Dienstleister außerhalb davon einbindet, sollte die Formulierung genau lesen. Wie sich die Klausel auf den Zugang für Anwendende auswirkt, etwa auf Rechenzeit für Banken oder Versicherer, regelt die Richtlinie nicht. Das ist meine Lesart, keine Auskunft der Richtlinie.
Wir bei digital-magazin.de sehen fehlerkorrigierte Quantencomputer für Finanzhäuser derzeit als Planungsthema, nicht als Handlungsdruck. Eine Prognose, wann welche Anwendung trägt, geben weder die Richtlinie noch ich. Anwendende aus Wirtschaft und Forschung sollen die Rechner nach dem Willen des BMFTR bis 2030 nutzen können, und mindestens zwei solcher Systeme sind das Ziel. Mehr ist nicht belegt.
Was lässt sich damit anfangen? Drei Prüffragen, die ich Risikoabteilungen und Innovationsteams mitgeben würde. Erstens: Welche Rechenprobleme im Haus, etwa Simulation, Optimierung oder Sampling, sind so gebaut, dass Fehlerkorrektur sie überhaupt berühren könnte? Zweitens: Wer beobachtet die Prüfpunkte, also den Eingangsnachweis und die Zwischenevaluation nach Monat 30? Drittens: Welche Nutzungsbedingungen sind für Ihr Haus relevant, wenn Rechenzeit auf einem Quantencomputer einmal angeboten wird?
Zum Vergleich: Wer ein Gebäude plant, verfolgt die Baugenehmigungen auf den Nachbargrundstücken, ohne schon einzuziehen. Das kostet wenig Aufmerksamkeit und schützt vor Überraschungen. Eine Rendite verspricht es nicht, nicht einmal als Bild.
Was bleibt?
Rund 640 Millionen Euro sind ein Rahmen, den das BMFTR laut eigener Meldung bereitstellt. Sechs Konsortien in der nächsten Wettbewerbsphase sind ein Zwischenstand. Dazwischen liegen ein Vollantrag, eine Bewilligungsentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Nachweis bis spätestens 31. März 2027 und eine Zwischenevaluation nach Monat 30. Mehr Gewissheit gibt es nicht.
Die Mindestwerte erzählen die eigentliche Geschichte. Gefragt ist Fehlerkorrektur im Betrieb, mit logischen Gattern, einem universellen Gattersatz und einer Quantenfouriertransformation, nicht ein Rekord an Qubits. Auch nach 2030 sind laut Richtlinie noch erhebliche Entwicklungsschritte für den universellen fehlerkorrigierten Quantencomputer notwendig. Meiner Einschätzung nach ist das der Satz, den man neben jede Schlagzeile zum Programm legen sollte.
Offen sind viele Dinge. Wer wie viel bekommt, ist nicht veröffentlicht. Welche der drei Plattformen die Prüfpunkte besteht, weiß niemand. Auch ob die Mindestanforderungen in der Praxis reichen, steht in keiner der drei Mitteilungen. Ich finde diese Offenheit nicht beunruhigend, sondern ehrlich, solange sie niemand als Gewissheit verkleidet.
Für Sie als Lesende heißt das: Die nächsten greifbaren Daten auf dem Weg zu fehlerkorrigierten Quantencomputern sind der Eingangsnachweis, die Vollanträge und irgendwann die Zwischenevaluation. Wer in Ihrem Haus beobachtet eigentlich diese Prüfpunkte – und ab wann?




