Zur Erinnerung: Gesetzesänderung – für gängige Zahlungsarten dürfen keine Gebühren mehr erhoben werden

Seit diesem Jahr ist eine Neuregelung in Bezug auf die Zahlungsarten im Onlinehandel in Kraft getreten. Diese legt fest, dass Onlinehändler für gängige Zahlungsarten keine Gebühren mehr erheben dürfen. Das betrifft zwar nicht Paypal, doch der Zahlungsdienstleister selbst hat schon für Anpassungen gesorgt. In Bezug auf die Gebühren für Zahlungsarten gibt es nur wenige Ausnahmen. Wer sich rechtliche Schwierigkeiten ersparen möchte, sollte sicherheitshalber komplett auf solche Gebühren verzichten.

Neuregelungen setzen eine EU-Richtlinie um

Bisher war es unter Onlinehändlern gängige Praxis, für nicht gewünschte Zahlungsarten eine Gebühr zu erheben. Der Gesetzgeber schritt diesbezüglich nur insofern ein, als dass er vorschrieb, dass mindestens eine gängige Zahlungsart gebührenfrei sein müsse. Dieses Vorgehen war der EU ein Dorn im Auge, weswegen sie eine neue Richtlinie erlies, die seit dem 13.01.2018 in Kraft ist. Hierbei handelt es sich um die zweite Zahlungsdiensterichtline, die in Deutschland mit dem „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtline“ umgesetzt wurde. Dieser Richtlinie zufolge dürfen Onlinehändler für gängige Zahlungsarten prinzipiell keine Gebühren mehr erheben.

Diese Zahlungsarten sind von der Neuregelung betroffen

Es gibt eine Vielzahl von Zahlungsarten, die unter die neue Richtlinie fallen. So dürfen für Überweisungen keine Gebühren mehr erhoben werden. In diesem Zusammenhang sind auch Rechnungskäufe ein Stück weit betroffen, da auch hier Überweisungen genutzt werden können. Des Weiteren dürfen für Sepa-Lastschriften und EC-Kartenzahlungen keine Gebühren mehr erhoben werden. Dasselbe gilt für Kreditkarten, wobei Firmenkreditkarten, Kreditkarten von Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes und Kreditkarten, die von den Dienstleistern selbst ausgegeben werden (zum Beispiel American Express) von der Regelung ausgenommen sind.

Einen Sonderfall stellt Paypal dar. Die Leistungen dieses Anbieters werden von der neuen Richtlinie nicht abgedeckt. Allerdings hat Paypal bereits von selbst dafür gesorgt, dass seine Nutzer in den meisten Fällen keine Gebühren für eine Paypal-Zahlung erheben dürfen. Diese Neuregelung erfolgte im Rahmen einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen am 09.01.2018. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So hat Paypal mit bestimmten Unternehmen wie der Lufthansa oder der Deutschen Bahn Sonderverträge abgeschlossen, sodass hier noch Gebühren für diese Zahlungsart erhoben werden dürfen. Viele kleine Händler sind von diesen Sonderregelungen nicht begeistert, da sie ihrer Meinung nach den Wettbewerb verzerren.

Händler sollten auf Nummer sicher gehen

Händler, die bisher Gebühren für bestimmte Zahlungsarten erhoben haben, müssen umgehend davon absehen und ihre Zahlungsmodalitäten ändern. In einigen Fällen können zwar noch Gebühren erhoben werden, es ist aber fraglich, ob der Aufwand bei der Ermittlung und Nutzung dieser Ausnahmen im Verhältnis zu den Einnahmen durch die Gebühren steht. Deswegen ist es empfehlenswert, prinzipiell auf Gebühren für Zahlungsarten zu verzichten. So umgehen Händler zudem Rechtsstreitigkeiten, die sich ergeben, wenn versehentlich doch für eine Zahlungsart Gebühren erhoben werden, bei der das nicht zulässig ist.

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