Die Digitale Dachmarke soll als Orientierungshilfe und Sicherheitssiegel für staatliche Websites von Bund, Ländern und Kommunen dienen. Durch einheitliche Kennzeichnungselemente wie Bildzeichen, Domain und Designsystem soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und Missbrauch verhindert werden.
Mit der Einführung der Digitalen Dachmarke wurde ein freiwilliges Kennzeichnungssystem geschaffen, das digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen klarer und sicherer machen soll. Ziel sei es, den Nutzerinnen und Nutzern staatlicher Websites Orientierung zu bieten und das Vertrauen in diese Angebote zu stärken. Neben der einheitlichen Darstellung könne die Dachmarke auch vor Desinformation und Missbrauch schützen.
Das Bildzeichen, eine moderne Interpretation des Bundesadlers, wurde als zentrales Erkennungsmerkmal entwickelt. Es vereine eine hoheitliche Anmutung mit einer schwarz-rot-goldenen Farbgebung und symbolisiere den deutschen Staat. In seiner Gestaltung, die aus 16 einzelnen Elementen besteht, werde auch der föderale Charakter Deutschlands sichtbar. Die Entwicklung des Bildzeichens sei durch Nutzerbefragungen begleitet worden, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erzielen.
Ein weiteres Element der Dachmarke sei die Einführung der Domain-Endung „gov.de“. Diese soll staatliche Websites klar von privaten Angeboten abgrenzen und den Nutzenden eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Der Ansatz orientiere sich an internationalen Vorbildern wie „gov.uk“ in Großbritannien. Mit dieser Maßnahme solle die Auffindbarkeit staatlicher Angebote erhöht und das Vertrauen in deren Inhalte gestärkt werden.
Die Kopfzeile, ein schmales Banner mit Deutschlandfahne, orientiere sich an den Kopfzeilen der EU-Websites. Sie sei flexibel einsetzbar und diene als optisches Signal, dass es sich um ein offizielles Angebot handele. Ziel sei es, die Wiedererkennbarkeit zu erhöhen und den Nutzerinnen und Nutzern Orientierung zu bieten.
Das modulare Designsystem KERN stelle einen Baukasten mit UI-Komponenten wie Buttons, Eingabefeldern und Farben bereit. Die Open-Source-Lösung biete Anwendungsbeispiele und Styleguides, die eine konsistente Gestaltung staatlicher Websites ermöglichen sollen. KERN arbeite mit einer Community aus dem Verwaltungsbereich zusammen, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung sicherzustellen.
Im Dezember 2024 starten mehrere Websites mit der Pilotierung der Digitalen Dachmarke. Dazu gehören unter anderem das Bundesportal „bund.de“, das künftig unter „portal.gov.de“ verfügbar sein soll, sowie „wohnsitzanmeldung.gov.de“ und „data.gov.de“. Diese Pilotprojekte sollen die praktische Anwendbarkeit der Kennzeichnungselemente erproben und gegebenenfalls weitere Anpassungen ermöglichen.
Dr. Markus Richter, Vorsitzender des IT-Planungsrats, betonte, dass die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Desinformation leisten könne. Er hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die klar erkennbare Kennzeichnung vertrauenswürdige Angebote leichter identifizieren können.
Dr. Markus Richter über den ITPLR, der sich an fünf mehrjährigen Schwerpunktthemen, die seine zentralen Vorhaben und strategischen Überlegungen zur föderalen Verwaltungsdigitalisierung widerspiegeln:
Die Digitale Dachmarke sei ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Einheitlichkeit im föderalen Deutschland. Besonders in Zeiten wachsender Desinformation im Netz könnte das Projekt dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Angebote zu stärken. Kritisch bleibt abzuwarten, wie breit die Dachmarke tatsächlich in der Praxis eingesetzt wird und ob alle Bundesländer und Kommunen die freiwillige Initiative unterstützen werden. Dennoch könne die Einführung der Dachmarke als ein positives Signal für die Verwaltungsdigitalisierung gewertet werden.
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