Urteil des BGH: Führt Verbraucherschutz zu Preisdruck bei Onlinehändlern?

Der BGH hat mit einem Urteil die Verbraucherrechte gestärkt, indem er die Voraussetzungen für das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen klarer definiert hat. Hiernach stellt der Versuch, das Widerrufsrecht zum Aushandeln von Preisnachlässen zu nutzen, keinen Rechtsmissbrauch dar. Dieses Urteil setzt Onlinehändler noch weiter unter Druck, stets den besten Preis auf dem Markt anzubieten.

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Dieser aktuelle Fall beschäftigte den BGH

Ein Onlinehändler für Matratzen hatte seine Produkte mit einer Tiefpreisgarantie beworben. Ein Kunde hat zwei Matratzen bestellt, anschließend aber die gleichen Modelle bei einem anderen Anbieter zu einem günstigeren Preis gefunden. Er meldete dies dem Onlinehändler und forderte von diesem die Erstattung der Differenz. Als dieser sich weigerte, machte der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, schickte die Matratzen zurück an den Onlinehändler und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises.

Ein Missbrauch des Widerrufsrechts?

Der Onlinehändler sah hierin einen Missbrauch des Widerrufsrechts. Dieses soll Kunden die Möglichkeit geben, Waren nach Erhalt auf Qualität, Funktionalität und Gefallen zu prüfen. Immerhin ist das bei einer Onlinebestellung im Gegensatz zu einem Einkauf im stationären Handel nicht möglich. Dass der Kunde aber einen Preisnachlass fordere, weil er ansonsten von seinem Widerrufsrecht Gebrauch mache, empfand der Onlinehändler als Nötigung, die dem Sinn und Zweck dieses Kundenrechts zuwiderlaufe. Dieser Argumentation schloss sich der BGH nicht an. Die Aufhebung des Widerrufsrechts kommt nämlich nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen wie arglistigem Handeln des Kunden infrage.

Das Widerrufsrecht zum Aushandeln besserer Konditionen zu nutzen, erfülle diesen Tatbestand jedoch nicht. Deswegen könne der Kunde, solange er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, auf die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestehen. Hierbei ist es nicht nötig, dass der Kunde seinen Widerruf begründet. Der Gesetzgeber wollte durch diese Regelung verhindern, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die genannten Gründe für einen Widerruf ausreichend sind. Aus diesem Grund können Waren ohne Angabe von Gründen an den Onlinehändler zurückgeschickt werden, solange dies innerhalb der gesetzten Fristen geschieht. Das gilt auch für den oben genannten Fall.

Das Urteil setzt Onlinehändler weiter unter Druck

Durch das Urteil des BGH werden die Käuferrechte weiter gestärkt und die Onlinehändler geraten auf dem Markt weiter und Preis- und Konkurrenzdruck. Denn nun müssen sie damit rechnen, dass Kunden ihr Widerrufsrecht häufiger einsetzen werden, um bessere Konditionen auszuhandeln. Auch auf die Werbestrategien der einzelnen Unternehmen im E-Commerce wirkt sich das Urteil aus. Verkaufsfördernde Schlagworte wie „Tiefpreis“ oder „günstigste Angebote“ können nun nur noch in Einzelfällen genutzt werden, wenn zweifelsfrei geklärt wurde, dass kein anderer Anbieter die gleichen Produkte zu einem günstigeren Preis verkauft. Angesichts der großen Konkurrenz auf dem Onlinemarkt stellt dieses Urteil somit einen deutlichen Einschnitt in die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen dar. Kunden hingegen können sich über das Urteil freuen. Sie genießen nun noch mehr Rechtssicherheit und können die günstigen Onlineangebote noch stärker zu ihrem Vorteil nutzen.

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