Urteil im Kartellverfahren – Google droht Rekordstrafe

Wegen angeblichen Marktmissbrauchs wurde Google 2010 von der EU angeklagt. Seitdem haben keine nennenswerten Entwicklungen in dem Verfahren stattgefunden. Jetzt zeichnet sich jedoch ein Urteil in dem Kartellverfahren ab. Hierbei ist nicht auszuschließen, dass Google eine Rekordstrafe von 3 Milliarden Euro wird zahlen müssen. Eine gütliche Einigung scheint somit nicht mehr im Gespräch zu sein. Mit einem möglichen Urteil wird bereits im Juni gerechnet.

Worum geht es in dem Kartellverfahren genau?

Die EU, vertreten durch die Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager, wirft dem Unternehmen Google einen Missbrauch seiner Vormachtstellung am Markt vor. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht die Vormachtstellung selbst einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht darstellt. Es muss also nachgewiesen werden, dass Google seine Position am Markt ausnutzt, um seinen Mitbewerbern Nachteile zu bringen. Das wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn Google bei einer Suchanfrage die eigenen Produkte bevorzugt anzeigt, auch wenn die Produkte der Mitbewerber eine höhere Relevanz besitzen.

Genau dieser Nachweis scheint der EU jetzt gelungen zu sein. Deswegen rechnen Beobachter bereits im Juni mit einer Entscheidung. Möglich ist, dass Google eine Rekordstrafe in Höhe von 3 Milliarden Euro wird zahlen müssen. Denkbar ist sogar eine Strafzahlung von bis zu 6,6 Milliarden Euro, was etwa einem Zehntel des Jahresumsatzes des Internetriesen entspricht. Angesichts dieser Entwicklungen und der Tatsache, dass die EU die Untersuchungen jetzt auch auf das Android ausgedehnt hat, ist eine gütliche Einigung, die in den letzten Jahren noch sehr wahrscheinlich schien, eher unwahrscheinlich geworden.

Auch Android wird jetzt untersucht

Bisher war das mobile Betriebssystem Android noch nicht ins Fadenkreuz der Ermittler geraten. Das hat sich nunmehr geändert. Auch mit Android soll Google seine Machtposition ausgenutzt haben. Die EU-Kommission wird nun untersuchenhen, ob das Unternehmen eigenen kommerziellen Produkten Vorteile eingeräumt und die Konkurrenz somit schlechter gestellt hat. Sollte das zutreffen, wird sich diese Tatsache noch einmal auf das Strafmaß auswirken. Zusätzlich soll Google jetzt auch Schwierigkeiten mit der Federal Trade Commission (FTC) haben. Diese untersucht angeblich die verschiedenen Vertriebskanäle Googles sehr genau, um einen eventuellen Missbrauch der Marktstellung feststellen zu können.

Die mögliche Strafe – andere Beispiele aus der Geschichte

Welches Strafmaß Google zu erwarten hat, sollten sich die Anschuldigungen als begründet erweisen, lässt sich nicht eindeutig sagen. Beobachter rechnen mit einer Rekordstrafe von 3 Milliarden Euro, doch auch eine Strafe von 6,6 Milliarden Euro ist denkbar. Das entspräche einem Zehntel des Jahresumsatzes des Unternehmens. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass die Justiz beim Verhängen von Strafen wegen Missbrauchs der Marktstellung nicht zimperlich ist.

So musste das Unternehmen Intel beispielsweise 2009 eine Strafe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zahlen. Microsoft wurde zudem zu einer Strafe von mehreren hundert Millionen Dollar verurteilt, weil der Internet Explorer für einen Missbrauch der Marktstellung genutzt wurde. Damit Google verurteilt werden kann, muss ein Missbrauch der Dominanz auf dem Suchmaschinenmarkt jedoch schlüssig nachgewiesen werden. Das Ziel ist es, noch vor der Sommerpause zu einem Urteil zu gelangen.

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