Verletzen Sie mit Ihren Online-Marketing-Maßnahmen Markenrechte?

Eine attraktive Webseite allein ist heute kein Garant mehr dafür, im Netz auch wirklich gut gefunden zu werden. Und gefunden werden heißt, bei Google mindestens auf Seite eins zu ranken. Viele Unternehmen haben längst erkannt, dass SEO-Maßnahmen notwendig sind, um die gewünschte Platzierung zu erreichen. Dass dabei jedoch auch viele Fehler gemacht werden, die auch juristische Folgen nach sich ziehen können, ist bislang den wenigsten bewusst.

Markenrechtsverletzung durch Suchmaschinenoptimierung

Nur wenige Unternehmen betreiben Suchmaschinenoptimierung und propagieren dieses auch noch öffentlich. Allerdings fast jedes Unternehmen darauf angewiesen, in der größten Suchmaschine der Welt gut gefunden zu werden. Da der Konkurrenzdruck jedoch steigt, greifen manche schnell zu übereilten und zudem unlauteren Maßnahmen und widersprechen somit den Google-Richtlinien. Die Folgen sind verheerend, nicht nur aus Sicht auf das Ranking, sondern auch juristisch. Während jede Form von Manipulation der organischen Trefferanzeigen zu einer Abstrafung durch Google führt, können Markenrechtsverletzung sogar zu immensen Schadensersatzforderungen führen.

Christoph Mosimann, der Geschäftsführer der Schweizer SEO Agentur Venio Online Marketing findet dafür klare Worte:

„Im Netz gilt es nicht nur die Google-Richtlinien zu befolgen, sondern auch juristische Grundlagen zu beherrschen. Markenrecht ist ein Teil davon.“

Wir haben dieses Thema genauer unter die Lupe genommen.

Wer heutzutage nicht in der größten Suchmaschine gelistet ist, hat in so gut wie jeder Branche einen entscheidenden Nachteil. Dementsprechend sind Webseitenbetreiber bestrebt, sich an die Richtlinien zu halten und ihre Seiten dahingehend zu optimieren. Die Grenzen, ab wann eine Handlung rechtlich umstritten ist, sind jedoch teilweise sehr unklar und viele Webseitenbetreiber – darunter oft auch Agenturen – sind sich nicht einmal bewusst, dass gerade Urheber- oder Markenrechtsverletzungen vorliegen.

Marketingfalle AdWords

AdWords-Kampagnen sind inzwischen ein etabliertes Marketing-Instrument um legal und sicher die Bekanntheit der Webseite zu erhöhen und somit nachhaltig die eigenen Rankings  zu verbessern. Allerdings wird diese gängige Praxis in letzter Zeit häufig von Negativschlagzeilen überschattet – vor allem im Zusammenhang von AdWords und Metatags. Dass im Rahmen von AdWords-Kampagnen auch bestimmte Keywords verwendet werden, ist selbstverständlich, juristisch anfechtbar ist jedoch die Verwendung von geschützten Wortmarken. Wer in einer eigenen Kampagne markenrechtlich geschützte Begriffe anderer verwendet, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Natürlich gibt es auch Begriffe, die nicht auf den ersten Blick erkennen lassen, dass es sich dabei um geschützte Wortmarken handelt, doch spätestens wenn es zur Abmahnung kommt, ist Handlung gefragt. Wer nun glaubt, sich – so lange es niemand merkt – mit fremden Federn schmücken zu können, wird dauerhaft nicht glücklich werden. Denn Schadensersatzforderungen belaufen sich in der Regel im fünfstelligen Bereich. Die Verwendung von Marken in Google-AdWords-Kampagnen stellen eine unlautere Nutzung dar, so das Expertenurteil.

Hier wird die Sache, leicht überspitzt und mit etwas Galgenhumor, von onlinewahnTVHR_vCb4o-B0″>onlinewahnTV erklärt:

[NEU] Die Sendung mit der Kuh - Markenrecht

Checkliste sicheres SEO: Was gilt es zu beachten

Natürlich gibt es auch Wege, rechtssicher und legal Online-Marketing-Maßnahmen durchzuführen, ohne die Markenrechte dritter zu verletzen. Diese gelten sowohl für Unternehmen, die sich selbst um den Bereich Marketing kümmern, als auch für PR- und Marketing-Agenturen. Verwenden Sie nur eigens recherchierte und geprüfte Keywords und Metatags. Achten Sie auch bei Kampagnentexten und dem Seitencontent darauf, dass keine Rechte von Dritten verletzt werden. Dies gilt auch für den Einsatz von Grafiken oder Videos, die extern geliefert werden. Prüfen Sie stets, dass Keywords nicht durch Dritte markenrechtlich geschützt sind – im Idealfall verwenden Sie Begriffe, die Sie selbst haben schützen lassen. Kopieren Sie keine Texte oder andere Inhalte fremder Seiten. Dokumentieren Sie eigene Seiteninhalte, um sie vor Missbrauch schützen zu lassen.

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