Imagefilme sind für Unternehmen zu einem unverzichtbaren Marketing-Instrument geworden. Doch bei der Produktion von Videoaufnahmen lauern rechtliche Fallstricke: Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht und neue Herausforderungen durch KI-generierte Inhalte können teure Abmahnungen zur Folge haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Imagefilm-Produktion rechtssicher gestalten.
Die Videoproduktion boomt wie nie zuvor. Allein in Deutschland werden jährlich über 100.000 Unternehmensvideos produziert, von denen ein Großteil als Imagefilme eingesetzt wird. Doch viele Agenturen und Unternehmen unterschätzen die rechtlichen Risiken bei Videoaufnahmen. Das kann teuer werden: Eine einzige Urheberrechtsverletzung kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen.
Bei der Produktion von Imagefilmen müssen Sie grundsätzlich drei zentrale Rechtsbereiche beachten: die Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen, das Urheberrecht an verwendeter Musik und anderen kreativen Elementen sowie seit 2024 auch die Regelungen für KI-generierte Inhalte. Aktuelle Studien zeigen, dass über 40% aller Unternehmen bereits einmal rechtliche Probleme mit ihren Videoaufnahmen hatten.
Das Recht am eigenen Bild ist bei Videoaufnahmen besonders relevant. Gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) dürfen Bildnisse – und dazu gehören ausdrücklich auch Videos – nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
§ 22 Kunsturhebergesetz
Diese Regelung betrifft nicht nur externe Akteure, sondern auch Ihre eigenen Mitarbeiter. Selbst wenn Angestellte in Ihrem Imagefilm auftreten, benötigen Sie deren ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Wichtig: Diese Einwilligung muss konkret für das jeweilige Videoprojekt erteilt werden und ist weder zeitlich noch inhaltlich beliebig ausdehnbar.
Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom Mai 2025 (Az. 2-06 O 299/24) hat klargestellt: Auch unbearbeitete Smartphone-Aufnahmen können urheberrechtlich geschützt sein. Das Gericht entschied, dass bereits einfache Videoaufnahmen als sogenannte „Laufbilder“ nach § 95 UrhG Leistungsschutz genießen – unabhängig von ihrer künstlerischen Gestaltung.
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Imagefilme: Selbst simpelste Videoaufnahmen können rechtlich geschützt sein und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden.
Ausnahmen gelten bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen wie Messen, Konferenzen oder Sportevents. Hier willigen Teilnehmer durch ihre Anwesenheit konkludent in die Erstellung von Aufnahmen ein. Dennoch müssen Sie individuelle Einwände respektieren, wenn Personen ausdrücklich nicht gefilmt werden möchten.
Musik ist oft das emotionale Herzstück eines Imagefilms. Doch hier lauern besonders teure Rechtsfallen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG sind musikalische Werke urheberrechtlich geschützt – und zwar unabhängig von Länge, Lautstärke oder der Art der Verwendung.
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: Werke der Musik
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz
Für die Verwendung von Musik in Imagefilmen benötigen Sie grundsätzlich eine Lizenz des Rechteinhabers oder der Verwertungsgesellschaft GEMA. Dies gilt auch für kurze Hintergrundmusik oder Soundeffekte. Viele Unternehmen unterschätzen diesen Aspekt und riskieren Abmahnungen mit Forderungen von mehreren tausend Euro.
Eine Alternative sind Creative Commons-Lizenzen oder lizenzfreie Musikbibliotheken. Doch Vorsicht: „Lizenzfrei“ bedeutet nicht „kostenfrei“ oder „ohne Bedingungen“. Prüfen Sie immer die genauen Lizenzbestimmungen und dokumentieren Sie die Nutzungsrechte sorgfältig.
Die Integration von KI-generierten Inhalten in Imagefilme bringt völlig neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Aktuelle Studien zeigen, dass bereits über 30% der deutschen Unternehmen KI-Tools für ihre Videoaufnahmen nutzen.
Nach deutschem Recht können KI-generierte Inhalte grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt sein, da das Urheberrecht nur menschliche Schöpfungen schützt. Das bedeutet:
Ab dem 2. August 2026 tritt die Kennzeichnungspflicht der EU-KI-Verordnung in Kraft. Dann müssen alle KI-generierten Bild-, Ton- oder Videoinhalte als „künstlich erzeugt“ gekennzeichnet werden, wenn ohne Hinweis eine Irreführung möglich wäre. Bereiten Sie sich schon jetzt darauf vor und kennzeichnen Sie freiwillig alle KI-generierten Elemente in Ihren Imagefilmen.
Damit Ihre Imagefilm-Produktion rechtlich auf der sicheren Seite steht, sollten Sie diese Punkte systematisch abarbeiten:
Bereich | Zu prüfen | Dokumentation |
---|---|---|
Personen | Alle Einverständnisse vollständig | Unterschriebene Erklärungen archivieren |
Musik | Lizenzen für alle Verwendungszwecke | Lizenzverträge und GEMA-Meldungen |
KI-Inhalte | Kennzeichnung und Quellenangabe | Verwendete Tools und Prompts dokumentieren |
Die häufigsten rechtlichen Probleme bei Imagefilmen entstehen durch Unachtsamkeit. Eine aktuelle Abmahnstudie zeigt: Die durchschnittlichen Kosten einer Urheberrechtsverletzung bei Videoaufnahmen liegen zwischen 800 und 3.000 Euro pro Fall.
Ein professioneller Ansatz mit klaren Rechtsrichtlinien kann Ihnen diese Kosten ersparen und gleichzeitig die Qualität Ihrer Imagefilme erhöhen.
Neben dem Urheberrecht müssen Sie bei Imagefilmen auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Videoaufnahmen von Personen gelten als personenbezogene Daten und unterliegen strengen Verarbeitungsvorschriften.
Die rechtlichen Anforderungen für Videoaufnahmen werden sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Neben der KI-Verordnung sind auch Änderungen im Urheberrecht und beim Datenschutz zu erwarten. Die Urheberrechtsreform wird voraussichtlich 2026 weitere Präzisierungen bringen.
Unternehmen sollten daher bereits jetzt in professionelle Rechtsberatung investieren und klare interne Richtlinien für die Imagefilm-Produktion entwickeln. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Videoaufnahmen nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtssicher sind.
Die Beachtung von Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten bei Imagefilmen ist kein lästiges Übel, sondern ein entscheidender Erfolgsfaktor. Rechtssichere Videoaufnahmen schützen nicht nur vor teuren Abmahnungen, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner.
Mit einer durchdachten Rechtsstrategie können Sie die Potenziale von Imagefilmen voll ausschöpfen – von klassischen Produktvideos bis hin zu innovativen KI-gestützten Formaten. Investieren Sie in professionelle Beratung und klare Prozesse. Ihre Rechtssicherheit ist die Grundlage für nachhaltigen Erfolg mit Videoaufnahmen.
Die Zukunft gehört Unternehmen, die Kreativität und Rechtssicherheit intelligent miteinander verbinden. Machen Sie Ihre Imagefilme nicht nur überzeugend, sondern auch rechtlich wasserdicht.
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