Bundeskartellamt vs. Facebook – die Bedeutung des Datenschutzes im Internet

Das Bundeskartellamt hat ein kritisches Auge auf die Praxis von Facebook geworfen, alle erdenklichen Daten seiner Nutzer zu sammeln. Das Problem: Oft werden Daten von Drittquellen gesammelt, ohne dass die Nutzer Widerspruch einlegen können. Das Kartellamt prüft nach eigenen Angaben mögliche Sanktionen gegen Facebook. Diese würden verhängt werden, wenn sich das Unternehmen weigere, seine Datensammelpraxis zu ändern.

Facebook bestimmt alle Lebensbereiche

Facebook ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Das gilt für Privatnutzer, die ihre Urlaubsfotos und Schnappschüsse der letzten Mahlzeit dort posten, ebenso wie für Onlinehändler, die das soziale Netzwerk als Verkaufsplattform nutzen. Entsprechend wichtig ist es, dass sich die Nutzer auf die Zuverlässigkeit und Seriosität von Facebook verlassen können. Wer online einkauft, möchte nicht, dass die eigenen Daten gesammelt und ohne das eigene Einverständnis weiterverwertet werden. Für Onlinehändler ist es daher immens wichtig, dass ihre Kunden darauf vertrauen können, dass sie bei einem Einkauf keine kostbaren Daten verlieren. Ansonsten passiert es leicht, dass ein Kunde von einem Kauf zurückschreckt, aus Angst, sich selbst zum gläsernen Käufer zu machen.

Daten sind das Geschäftsmodell von Facebook

Daten sind das Geschäftsmodell von Facebook. Ein Unternehmen, das keine Produkte herstellt oder kostenpflichtige Dienstleistungen anbietet, muss sich auf andere Weise finanzieren. Im Falle von Facebook gelingt dies über Werbung. Für die Werbetreibenden ist es interessant, ihre Zielgruppe möglichst gezielt und individuell ansprechen zu können. Daher sammelt Facebook alle erdenklichen Daten, um diese gewinnbringend weiterverwenden zu können. Hierbei geht der Konzern so weit, nicht nur die von den Nutzern auf Facebook veröffentlichten Daten auszuwerten, sondern auch Informationen aus Drittquellen wie WhatsApp, Instagram und mit Facebook verbundenen Websites von Onlinehändlern zu sammeln.

Genau diese Praxis hat nun das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Dieses hält die Praktiken von Facebook für unlauter, da die Nutzer von der Sammelwut des Unternehmens gar nichts mitbekämen und entsprechend auch keinen Widerspruch dagegen einlegen könnten. Das Amt wertet dieses Vorgehen als einen „möglichen Missbrauch von Marktmacht“ und will dagegen vorgehen, sollte Facebook keine eigenen Lösungsmöglichkeiten für das Problem anbieten.

So könnte das Bundeskartellamt vorgehen

In einem ersten Schritt hat das Bundeskartellamt Facebook über seine Bedenken informiert. Das ist bereits vor Weihnachten geschehen. Nun wird abgewartet, wie das Unternehmen auf die Kritik reagiert. Das Amt sieht zwei mögliche Entwicklungen: Facebook bietet selbst einen Lösungsweg an, wie das Problem in den Griff bekommen werden kann, oder das Bundeskartellamt muss Sanktionen verhängen.

Das Amt selbst betont, dass es gegenüber solchen Verstößen nicht ohnmächtig sei und alle Verfehlungen ahnden könne, die sich im Rahmen der Bundesrepublik abspielen würden. Facebook selbst bestreitet, in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Entsprechend könne der Konzern eine solche Stellung auch nicht ausnutzen. Sowohl Nutzer als auch Onlinehändler sollten die weitere Entwicklung in diesem Fall genau verfolgen. Immerhin geht es auch um ihre Datensicherheit.

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