Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce – Steuerfahndung gelingt ein großer Coup

In Hamburg hat die Steuerfahndung einen mutmaßlichen Steuerbetrüger dingfest gemacht. Der Mann soll etwa 7 Millionen Euro an Umsatzsteuer mit seinem e-Bay-Shop hinterzogen haben. Aktuellen Ermittlungen zufolge, wurde der Mann von einem chinesischen Netzwerk ferngesteuert. Jetzt wird eine Haftbarkeit der Marktplätze diskutiert, um dem wachsenden Problem des Umsatzsteuerbetrugs im E-Commerce Herr werden zu können.

Erfolgreiche Razzia in Hamburg

Bei einer Razzia in Hamburg wurden die Geschäfts- und Privaträume eines 44-jährigen mutmaßichen Steuerbetrügers durchsucht. Hierbei stellte die Steuerfahndung zahlreiche Beweismittel und Vermögensgegenstände im Wert von 350.000 Euro sicher. Der Mann hatte mit mindestens 14 e-Bay-Accounts, von denen nur einer bei den Steuerbehörden angemeldet war, rund 45 Millionen Euro mehr als angegeben verdient und hierbei etwa 7 Millionen Euro an Umsatzsteuer dem Finanzamt vorenthalten, berichtet Jochen G. Fuchs von t3n.de. Hierbei arbeitete das Unternehmen aber nicht allein, sondern wurde nach aktuellem Ermittlungsstand von einem chinesischen Online-Netzwerk ferngesteuert.

Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce nimmt zu

Der Umsatzsteuerbetrug im E-Commerce nimmt immer größere Ausmaße an. Das liegt unter anderem daran, dass Onlineunternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, viel zu oft nicht bei den Steuerbehörden registriert sind. So wurden beispielsweise von vielen tausend chinesischen Amazon-Accounts nur wenige Prozent bei den Steuerbehörden offiziel angemeldet. Das Problem ist aber nicht auf den Onlineriesen allein beschränkt, sondern auch über ebay werden immer wieder Betrügereien durchgeführt. Hierbei gehen die Betrüger sehr geschickt und professionell vor. Sie entwickeln immer wieder neue Methoden, um ihre Machenschaften zu verschleiern und als seriöse Geschäftsleute zu erscheinen. Entsprechend schwierig ist es für die betroffenen Marktplätze, solche betrügerischen Shops aufzuspüren und unschädlich zu machen.

Eine Methode der Betrüger besteht zum Beispiel in der Gründung von Strohfirmen in Europa. An diese werden dann über verschiedene Zwischenhändler die jeweiligen Waren geschickt. Der Binnenmarkt eröffnet im Wortsinn grenzenlose Möglichkeiten, Lieferketten auszunutzen und zu verschleiern. Bei ihren Aktivitäten in Deutschland lassen sich die Betrüger die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer erstatten. Anschließend verschwinden die Verkäufer von den jeweiligen E-Commerce-Plattformen, bezahlen die anfallende Umsatzsteuer jedoch nicht.

Sollen die Online-Marktplätze haften?

Aufgrund der wachsenden Zahl an Betrugsfällen wird immer häufiger über Möglichkeiten diskutiert, das Problem des Umsatzsteuerbetrugs im E-Commerce in den Griff zu bekommen. Unter anderem steht die Möglichkeit im Raum, die Online-Marktplätze für solche Betrugsfälle haften zu lassen. In diesem Fall wären die Marktplätze selbst dafür verantwortlich, Umsätze und Umsatzsteuerbeträge ihrer Händler an das Finanzamt zu melden. Dieses kann dann diese Information mit den vorhandenen Umsatzsteuervoranmeldungen abgleichen und bei Betrugsfällen die Konten der betroffenen Händler einfrieren. Dieses Vorgehen setzt aber einen politischen Willen und eine entsprechende Gesetzgebung voraus. Denn solange die Online-Marktplätze nicht zu solchen Maßnahmen und Prüfungen verpflichtet werden, haben sie keine Motivation, zeit- und kostenintensive Prüf- und Meldeverfahren zu etablieren.

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