Elektrogerätegesetz: Rücknahmepflicht fordert Händler heraus

Große und kleine Elektrogeräte gehen irgendwann kaputt. Kein Problem. Denn die Rücknahme von großen und kleineren Geräten ist gesetzlich geregelt. Am 24. Oktober 2015 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Nach einer Übergangsfrist müssen seit dem 24. Juli 2016 Händler, die (unter anderem) Elektrogeräte vertreiben, Elektroaltgeräte von Kunden kostenlos zurücknehmen.

Betroffen sind alle stationären Händler, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern elektrische und elektronische Geräte verkaufen. Das gleiche gilt für Onlinehändler, deren Elektro-Lager- und Versandfläche größer als 400 Quadratmeter ist.

Der Verbraucher kann Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von unter 25 Zentimetern einfach zurückgeben. Auch dann, wenn er es nicht in dem Laden gekauft hat oder er kein neues Gerät mitnimmt. Bei größeren Elektrogeräten gilt: Für ein neues Gerät muss der Händler bei Bedarf, ein Altgerät derselben Kategorie, kostenlos zurücknehmen. Das heißt: Kühlschrank bei Kühlschrank, Fernseher bei Fernseher und so weiter.

Gesetzgeber greift jetzt durch

Auf viel Gegenliebe stieß das Elektrogerätegesetz bei den Händlern bisher nicht. Im Gegenteil. In den letzten Monaten hielt sich der Handel, der eigentlich zur Rücknahme verpflichtet war, auffallend zurück. Empfindliche Strafen für die Verweigerung der Pflichten aus dem ElektroG gibt es bis jetzt noch nicht. Ein moderates Bußgeld droht höchstens demjenigen, der alte Geräte zwar entgegennimmt, die entsprechenden Mengen jedoch nicht korrekt bei den zuständigen Stellen meldet. Kein Wunder also, dass Händler aus ihrer Abneigung gegen die für sie lästige Pflicht bislang keinen Hehl machen. Selbst zum umfassenden Boykott der Gesetzespflichten haben ganze Handelsverbände aufgerufen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Damit ist es spätestens ab dem 1. Juni 2017 Schluss. An diesem Tag tritt eine kleine aber folgenreiche Änderung im ElektroG in Kraft. Für Einzelhändler wird die Weigerung einer kostenlosen Rücknahme elektrischer Kleingeräte mit Kantenlängen unter 25 Zentimetern dann richtig teuer. Geahndet werden solche Verstöße mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 100.000 Euro.

Händler müssen umdenken

Stationäre Einzelhändler und Onlinehändler sind ab Jahresmitte also endgültig gefordert. Dafür müssen die Einzelhändler ihre Mitarbeiter schulen, Beauftragte benennen und ein Rücknahmesystem einrichten. In jedem Fall jedoch sollten sie das für ihre Möglichkeiten passende System rechtzeitig einführen. Auch Onlinehändler haben Möglichkeiten, Altgeräte im Einklang mit dem Gesetz zurückzunehmen:

Sie können Partnerschaften mit Sammelstellen abschließen. Sie müssen jedoch sichergehen, dass sie so viele Partnerschaften abschließen, dass die gesetzlich geforderte „zumutbare Entfernung“ garantiert ist.  Außerdem bekommen sie in diesem Fall keine Informationen über ihre Wiederverwendungsquote, welche bei der Jahresmeldung angegeben werden muss.

Auch die Vergabe kostenloser Versandetiketten für Rücksendepakete oder die direkte Zusammenarbeit mit Paketdiensten sind Alternativen. Wichtig ist jedoch anzumerken, dass es bei einigen Dienstleistern Begrenzungen gibt und Pakete nicht mehr als 1 kg wiegen dürfen.

Wie auch der ausliefernde stationäre Handel können Onlinehändler bei Lieferung an der Haustür Geräte zurücknehmen. Der Kunde muss jedoch anmelden, wenn er ein altes Gerät loswerden will. Diese Lösung würde allerdings nur bei der 1:1 Rücknahme funktionieren, da bei der 0:1 Rücknahme kein Gerät vorher erworben werden muss. Eine sichere jedoch mit zusätzlichen Kosten verbundene Alternative, bietet die Einbeziehung des Dienstleisters WEEE Return. Dieser übernimmt jegliche Verpflichtungen und der Händler ist wieder in der Lage, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren.

Verbraucher haben Vorteile

Dem Verbraucher kommt das ElektroG entgegen. Kleinere Geräte nimmt er beim Bummel durch die Stadt einfach mit und gibt sie ab. Bei größeren Geräten kann er sich auf die Pflicht zur Dienstleistung des Händlers verlassen. Dieser muss für alles sorgen. In den Restmüll gehören kaputte Geräte keinesfalls. In ihnen stecken Schadstoffe, die Gesundheit und Umwelt gefährden. Außerdem können aus Elektrogeräte zum Teil wertvolle Stoffe zurückgewonnen werden.

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