Welche Versicherungen brauchen Freiberufler?

Freiberufler befinden sich in einer besonderen Situation. So sind sie selbstständig, ohne ein eigenes Unternehmen zu besitzen, für sie gelten vielfach abweichende Regeln und einige Pflichten, die für Einzelunternehmer gelten, betreffen sie nicht. Doch hinsichtlich der Versicherung müssen sich auch Freiberufler beraten. Eine klare Linie gibt es hier jedoch nicht, da der Beruf zusätzliche Regelungen vorgibt. Einen Überblick soll dieser Artikel dennoch bieten.

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Das private Standardpaket

Auch als Freiberufler darf die private Person nicht vernachlässigt werden. Immerhin gibt es viele Missgeschicke, die einem Freiberufler passieren können und nicht immer lässt sich ein solches Missgeschick strikt in Beruf und Privatleben einsortieren. Ein Beispiel: Der Freiberufler geht zwischen zwei Kundenterminen einkaufen. Er passt nicht auf und zerkratzt auf dem Parkplatz versehentlich mit einem Einkaufskorb einen fremden Wagen. Das Beispiel zeigt perfekt, warum diese Policen im Versicherungsordner nicht fehlen dürfen:

  • Private Haftpflichtversicherung – sie, und nur sie allein, kommt für den oben skizzierten Schaden auf. Sie übernimmt Haftpflichtschäden, die nicht direkt mit dem Beruf in Zusammenhang stehen und schützt den Freiberufler vor hohen Schadensforderungen.
  • Hausratversicherung – es gilt: Wer nicht dazu in der Lage ist, den gesamten(!) Hausstand binnen kurzer Zeit aus den eigenen Ersparnissen zu ersetzen, der benötigt immer eine Hausratversicherung. Die ist bei Freiberuflern, die nicht selten auch oder ständig von daheim aus arbeiten, sogar noch wichtiger. Denn für Schäden am geschäftlich benutzten PC kommt sie ebenfalls auf, sofern die Schäden auf höhere Gewalt (Blitzeinschlag, Wasserrohrbruch) entstanden sind.
  • Zusatzversicherungen – abseits der gewöhnlichen Krankenversicherung bieten sich Zusatzversicherungen im Gesundheitsbereich an. Gerade die Zahnzusatzversicherung ist höchst empfehlenswert, da Zahnersatz hohe Kosten verursacht. Weitere Zusatzversicherungen werden weiter unten erwähnt.

Berufliche Haftpflicht

Vorweg: Einige Gruppen von Freiberuflern sind dazu verpflichtet spezielle berufliche Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Welche Gruppen dies betrifft und welche Versicherungen notwendig sind, müssen betroffene Selbstständige bei ihren Verbänden in Erfahrung bringen. Doch auch für andere Berufsgruppen ist die Freiberufler-Versicherung zu empfehlen. Sie greift dann ein, wenn durch die Tätigkeit eines Freiberuflers einem Dritten ein Vermögensschaden entsteht. Das kann sein, wenn:

  • Falschberatung – sollte ein Freiberufler eine fehlerhafte oder gar falsche Beratung eines Kunden durchführen und dieser durch diese Falschberatung einen Schaden erleiden, springt die Berufshaftpflicht ein.
  • Eigentumsrechte – in Fällen von Urheber- und Lizenzverletzungen greift die Versicherung.
  • Fristversäumnisse – sollte eine Frist aufgrund eines wichtigen(!) Grundes nicht eingehalten worden sein und dem Kunden daraus ein Schaden entstehen, so kann der Schaden an die Versicherung weitergegeben werden. Diese zahlt aber nur bei triftigen Gründen: Krankheit, Unfall.

Die Berufshaftpflichtversicherung wird berufsspezifisch abgeschlossen. Ein IT-Experte erhält somit ein von einem Rechtsanwalt abweichendes Versicherungspaket. Bei bestimmten Berufen gibt die Kammer oder der Verband die Form der Versicherung vor oder bieten die Versicherung als Pflichtversicherung mit an. Meist ist sie nun in den Kammerbeträgen enthalten.

Sobald der Freiberuflerberuf mit Kundenterminen einhergeht, ist die Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie kommt dann zum Tragen, wenn sich ein Kunde bei einem Termin im Büro des Freiberuflers verletzt, weil er beispielsweise über ein Kabel stolpert.

Unabhängig von diesen Versicherungen ist die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler sehr ratsam. Aber Vorsicht: Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung, so muss abgeklärt werden, ob sie auch die Freelancer-Tätigkeit abdeckt.

Kranken- und BU-Versicherung

Als Freiberufler fällt man natürlich unter die Krankenversicherungspflicht. Einige Berufsgruppen haben Glück, denn sie fallen unter die Richtlinien der Künstlersozialkasse und müssen sich über diese versichern. Im Gegenzug erhalten sie den ›Arbeitgeberanteil‹ auf die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen und sparen meist deutliche Beträge. Da diese Gruppen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist die Kostenersparnis oft spürbar. Allerdings entbindet auch die KSK keinen Freiberufler davon, eine Krankenkasse zu wählen. Grundsätzlich stehen zwei Optionen offen, die für alle Freiberufler gelten:

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Freiberufler sind in dieser freiwillig versichert. Die Kosten werden über die Einnahmen des Freiberuflers eruiert, somit variieren sie jährlich.
  • Private Krankenversicherung – der Freiberufler schließt einen Vertrag in dem Tarif ab, der ihm zusagt. Die Kosten variieren, sind aber gerade bei jungen Menschen deutlich günstiger als die der GKV. Dafür erweist sich die PKV bei bestehenden Krankheiten und im Alter oft als teuer.

Neben der gewöhnlichen Krankenversicherung sind die Zusatzversicherungen für Freiberufler wichtig. Gerade das Krankengeld und das Krankentagegeld sind wichtige Faktoren. Nur mit der Zusatzleistung erhält der Selbstständige überhaupt Krankengeld bei längerer Krankheit, das Krankentagegeld kann zudem die Differenz zwischen normalen Einnahmen und Ersatzleistung ausgleichen. Grundsätzlich müssen sich Freiberufler (bestens auch im Fall der KSK-Mitgliedschaft) über die Rentenvorsorge informieren.

Und was ist mit der Berufsunfähigkeit? Die BU-Versicherung ist gerade für junge Freiberufler ohne große Vorerkrankungen sehr empfehlenswert. Sie greift dann, wenn der Freiberufler seine gewohnte Tätigkeit nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann.

Die BU-Versicherung muss früh abgeschlossen werden. Vorerkrankungen führen oft zu einem Ausschluss dieser Erkrankung oder zu hohen Risikoabschlägen, falls die Erkrankung doch versichert wird. Wer beispielsweise in seinem Leben als Angestellter an der Depressionsform Burn-out erkrankt war, der wird depressive Erkrankungen nicht mehr versichern können, oder aber, er muss einen hohen Risikoabschlag bezahlen. Wichtig zu wissen:

  • Prognosezeitraum – die BU-Versicherung greift oft erst, wenn eine Erkrankung eine gewisse Zeit lang besteht. Steht im Vertrag »dauerhaft außerstande«, so wird die Versicherung bei einer sechsmonatigen Krankheit keine Leistung erbringen.
  • Flexibilität – gerade bei Selbstständigen geben die Verträge oft vor, dass der Freiberufler bei einer BU flexibel agieren muss. So könnte eine Umorganisation des Alltags gefordert sein, damit doch noch gearbeitet werden kann. Sprich: Hat der Freiberufler ein Büro und kann dieses nicht mehr erreichen, so könnte er nach dem Kleingedruckten dazu aufgefordert sein, das Büro nach Hause zu verlegen.

sparen bei Versicherungen
Das richtige Versicherungsportfolio sorgt dafür, dass Freiberufler einige große finanzielle Risiken ausschalten können. Bildquelle: @ Markus Spiske / Unsplash.com

Fazit – besser sinnvoll absichern

Abseits der berufstypischen Pflichtversicherungen sollten sich Freiberufler mit der Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung befassen. Sie greifen dort, wo private Haftpflichtversicherungen nicht agieren können. Welche Krankenversicherung der Freiberufler wählt, bleibt ihm überlassen, doch muss er stets auf die Krankengeldzahlung achten, da diese keine direkte Versicherungsleistung ist. Die BU-Versicherung wird möglichst früh im Leben abgeschlossen, damit es nicht zu Ausschlüssen aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen kommt. Dabei ist das Kleingedruckte des Vertrags sorgfältig zu lesen.

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