Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft nimmt auch Einfluss auf die Rechtsprechung. Beim Wettbewerbsrecht wurde daher eine Änderung auf den Weg gebracht, die eine bessere Kontrolle von Fusionen ermöglichen und vor zu viel Marktmacht schützen soll.
Die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahre hat Einfluss auf die Wettbewerbssituation in weiten Teilen der Wirtschaft. Daten- und internetbasierte Geschäftsideen können sich dynamisch entwickeln und schnell zu einer Marktkonzentration führen. Deshalb ist es wichtig, anstehende Fusionen besser unter Kontrolle zu haben, um die Konsumenten vor der übermäßigen Marktmacht einzelner Unternehmen zu schützen. Der im September vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (9. GWB-Novelle)zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (9. GWB-Novelle) beinhaltet aus diesem Grund die Feststellung, dass ein Markt auch dann wettbewerbsrechtlich zugrunde gelegt werden kann, wenn zwischen den unmittelbar Beteiligten kein Kapital fließt. Außerdem enthält die Gesetzesnovelle eine Reihe neuer Kriterien, um die Stellung von Unternehmen im Markt besser beurteilen zu können.
Der Gesetzesentwurf soll zudem die Kontrolle bestimmter Fusionen verbessern. Bisher können junge Start-ups von großen, etablierten Firmen übernommen werden, ohne dass Kontrollmaßnahmen durch die Kartellbehörden initiiert werden. Das liegt daran, dass man aktuell nur Unternehmenszusammenschlüsse kontrolliert, bei denen die Umsatzzahlen eine gewisse Grenze überschreiten. Diese Grenze wird jedoch von Start-ups häufig nicht erreicht, wenn ein größeres Unternehmen sie akquiriert. Die innovativen Geschäftsideen von Start-ups können jedoch im digitalen Bereich ein großes Potenzial besitzen, was Märkte schnell verändern kann. Dies wiederum macht sie für eine Übernahme interessant, kann aber in der Folge zu unerwünschter Dominanz im Markt und zu Wettbewerbsbehinderung führen.
Die veränderte Gesetzeslage im Wettbewerbsrecht wird sowohl in den Start-ups als auch in den Unternehmen, die sie übernehmen wollen, zu komplizierten Fragestellungen führen. Fachlich versierte Rechtsanwaltskanzleien wie BBS – im Netz unter http://bbs-law.de/wettbewerbsrecht/ erreichbar – stehen hier beratend zur Seite. Auch die Industrie- und Handelskammern sind geeignete Ansprechpartner bei vielen Fragen rund um das Wettbewerbsrecht.
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