Gegen das Verbot von Gesundheitsminister Gröhe, rezeptpflichtige Medikamente online zu vertreiben, regt sich Widerstand. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP) sehen in dem Gesetzentwurf einen Rückschritt in längst vergangene Zeiten und ein protektionistisches Politikverständnis. Sie betonen die Stärken des E-Commerce mit Medikamenten und fordern andere Maßnahmen zum Schutz der Versicherten und Kranken.
Nach europäischem Gesetz sind Internationale Versandhändler von Medikamenten nicht an die deutsche Preisbindung für Arzneimittel gebunden, deutsche Apotheken aber sehr wohl. Das hat zur Folge, dass Internationale Versandapotheken im E-Commerce deutlich niedrigere Preise anbieten können als stationäre Apotheken im Inland. Wegen dieser Ungleichstellung fühlen sich die Apotheker des Landes benachteiligt und sehen ihre Existenzgrundlage bedroht.
Aus diesem Grund hat das Gesundheitsministerium unter Leitung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe ein Gesetz entworfen, das den Onlinehandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbietet. Das Ziel: Gesamtdeutschland soll flächendeckend mit Medikamenten versorgt werden und die vorhandenen Apotheken sollen vor dem Preisverfall durch Onlinerabatte und den Versandhandel geschützt werden.
Von jeher wird dem Gesetzesvorschlag vorgeworfen, von protektionistischem Denken geprägt und in der Vergangenheit verhaftet zu sein. Denn offensichtlich wird die Realität des Onlinehandels mit Medikamenten nicht zur Kenntnis genommen, sondern es soll so getan werden, als gäbe es den E-Commerce nicht. Dabei profitieren schon heute zahlreiche Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, von den günstigen Preisen der Versandapotheken. Der Versandhandel mit Medikamenten feiert in diesen Wochen seinen 12. Geburtstag und ist in der Lebenswelt der Betroffenen fest verankert und integriert.
Nicht zuletzt deshalb regt sich jetzt von verschiedenen Seiten Widerstand gegen das Verbot. Der GKV kann die Argumente des Gesundheitsministeriums für ein Verbot nicht nachvollziehen und schlägt stattdessen bessere Regelungen für einen fairen Wettbewerb mit Medikamenten vor. Beispielsweise könnten die Boni bei Versandapotheken gedeckelt werden, um so eine faire Preispolitik zu erreichen. Der EAMSP postuliert sogar, dass der Gesetzesvorschlag weder fachlich noch gesetzlich haltbar sei. Man könne nicht einfach die Zeit zurückdrehen und so tun, als gäbe es den E-Commerce nicht. Der Verband wirft dem Gesundheitsministerium vor, der Apothekerlobby hörig zu sein.
Aktuell macht der E-Commerce mit Medikamenten gerade einmal 1% Marktanteil aus. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die deutsche Regierung heftigen Widerstand gegen diese Branche leistet. Dabei sind die Betroffenen dankbar für die Möglichkeit, bei Medikamenten Geld zu sparen und eine echte Auswahl zu haben. Durch eine Neuregelung des Medikamentenmarktes könnten alle profitieren.
Die Apotheken wären bei der Preisgestaltung flexibler, die Kunden könnten gutes Geld sparen und die Onlinehändler der Branche könnten sich etablieren. Der GKV betont zudem die Stärken des Versandhandels mit Medikamenten: Selbst schwer zugängliche Regionen und Orte mit einer geringen Apothekendichte können über den E-Commerce eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten erhalten. Diese Aufgabe können stationäre Apotheken bei Weitem nicht immer erfüllen.
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