Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen verabschiedet. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie mehr Transparenz in der Rehabilitation.
Mit der Digitalen Rentenübersicht wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, das Bürgern einen übersichtlichen Einblick in ihre individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ermöglicht. Die neue Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung wird unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet und soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einer ersten Betriebsphase starten.
Das Gesetz vom 11. Februar 2021 verbessert die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherungsträger. Ziel ist es, die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger zu stärken und den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen.
Der dritte Baustein des Gesetzes soll die Transparenz bei der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verbessern. Die Neuregelungen sorgen für Rechtssicherheit und orientieren sich an den Grundsätzen des europäischen Vergaberechts.
Das Gesetz sieht auch eine massive Erhöhung der Zuschüsse zum Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte vor. Damit sollen insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer von landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben finanziell entlastet werden.
Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das erstmals alle Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung bündelt. Die Nutzung des Portals ist freiwillig, kostenfrei und für alle Bürgerinnen und Bürger möglich. Der Start der Digitalen Rentenübersicht ist für Ende 2022 geplant, und der Regelbetrieb soll Ende 2023 beginnen. Die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb des Portals werden vom Bund getragen.
Die Digitale Rentenübersicht bietet den Nutzern zahlreiche Vorteile, die eine bessere Planung und Vorbereitung für das Rentenalter ermöglichen. Dazu gehören:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Digitale Rentenübersicht kein Beratungsangebot darstellt, sondern ein ergänzendes Informationsangebot zur Altersvorsorge.
Obwohl das Portal zunächst nicht alle Formen der Altersvorsorge erfassen wird, ist es geplant, die Digitalisierung der Rentenübersicht schrittweise auszuweiten. So könnten in der Zukunft auch Beamtenversorgungen, berufsständische Versorgungswerke und weitere Formen der betrieblichen und privaten Vorsorge in die Übersicht integriert werden. Den aktuellen Umsetzungsstand finden Sie auf der Seite zur Digitalen Rentenübersicht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Fazit
Das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer transparenteren und moderneren Alterssicherung in Deutschland dar. Die Einführung der Digitalen Rentenübersicht wird den Bürgern eine zentrale Anlaufstelle bieten, um ihre individuellen Altersvorsorgeansprüche besser zu verstehen und zu planen. Die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und die Erhöhung der Beitragszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte sind ebenfalls wichtige Maßnahmen, um das System der Alterssicherung insgesamt gerechter und effektiver zu gestalten.
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