Egal, ob Sie ein aufstrebendes Start-up gründen, ein etabliertes Unternehmen führen oder als Freiberufler tätig sind – ein Geschäftskonto ist sinnvoll, um Ihre Finanzen zu organisieren und Ihre Einnahmen zu verwalten. Heutzutage ist das Eröffnen eines Geschäftskontos bequem und einfach möglich. Dennoch sollten einige wichtige Voraussetzungen beachtet werden: Wir erklären Ihnen, welche Formalitäten Sie für die Geschäftskontoeröffnung erfüllen müssen und welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Grundsätzlich gilt: Die Eröffnung eines Geschäftskontos lohnt sich immer dann, wenn Sie dadurch einen verbesserten Überblick über Ihre geschäftlichen Ausgaben erhalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein getrenntes Geschäftskonto jedoch nur für Kapitalgesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaften und weitere juristische Personen. Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer sind hingegen nicht zur Eröffnung eines Geschäftskontos verpflichtet – auch wenn dies in vielen Fällen trotzdem empfehlenswert ist.
Ein Geschäftskonto bringt einige Vorteile mit sich:
Heutzutage erfolgt die Eröffnung eines neuen Kontos nicht mehr zwingend in der Bankfiliale – in der Regel können Sie ein Konto auch bequem online eröffnen. Dazu ist ein Identitätsnachweis erforderlich, der entweder über das Video-Ident-Verfahren oder über das Postident-Verfahren erfolgen kann.
Welches Konto für Ihr Geschäft passend ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Preis und den angebotenen Dienstleistungen der Bank ab. Auch die Rechtsform des Unternehmens kann darüber entscheiden, ob eine Geschäftskontoeröffnung bei einigen Geldinstituten möglich ist: Viele Banken bieten lediglich Selbstständigen die Möglichkeit zur Kontoeröffnung, andere wiederum nur Kapitalgesellschaften.
Unabhängig von der Form des Geschäftskontos müssen Sie bei der Eröffnung des Kontos einen entsprechenden Antrag ausfüllen und folgende Informationen angeben:
Für die Kontoeröffnung sind zudem einige Unterlagen bei der jeweiligen Bank vorzulegen. Welche Nachweise dabei benötigt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sollten Sie jedoch damit planen, folgende Unterlagen für die Eröffnung parat zu haben:
Bei der Eröffnung eines Geschäftskontos ist der Identifikationsnachweis obligatorisch. Hierfür eignet sich unter anderem der Personalausweis oder auch der Reisepass. Nicht geeignet sind Führerschein oder Meldebescheinigungen.
Eine Legitimationsprüfung ist bei der Eröffnung eines Kontos – egal, für welchen Zweck – gesetzlich vorgeschrieben. So kann die Bank sicherstellen, dass es sich bei dem zukünftigen Kontoinhaber um dieselbe Person handelt, die das entsprechende Konto eröffnen möchte. Zu diesem Zweck wird die Identität anhand von Namen, Vornamen, Geburtstag und -ort, Meldeanschrift und Staatsangehörigkeit überprüft. Liegt keine deutsche Staatsbürgerschaft vor, können weitere Dokumente notwendig sein.
Möchten Sie ein Geschäftskonto eröffnen, holt sich die Bank im Vorhinein Informationen über Ihr bisherigen Konto- und Zahlungsverhalten ein. Das heißt: Bei der Kontoeröffnung wird Ihre Kreditwürdigkeit geprüft, nicht die Ihrer Firma – Unternehmen werden von der Schufa in der Regel nicht geführt.
Die Bonitätsauskunft beinhaltet etwa Informationen zu Kreditkarten, Krediten, Handyverträgen und auch Privatkonten. Sind Sie bisher allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen, liegen in der Regel keine negativen Einträge vor, welche die Geschäftskontoeröffnung erschweren könnten.
Weiterhin ist ein Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens, oder über die Geschäftstätigkeit, notwendig. Der Nachweis kann je nach Rechtsform verschieden ausfallen: Handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, die langfristig ausgelegt ist und Gewinne erzielen soll, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vonnöten. Freiberufler wie Journalisten oder Heilpraktiker brauchen hingegen nicht zwingend eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung können ein Geschäftskonto auch mittels Steuernummer eröffnen. Diese wird beim Finanzamt beantragt, sobald eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird.
Einkommensnachweise sind bei der Eröffnung eines Geschäftskontos zwar keine Pflicht, können aber dennoch sinnvoll sein. Banken können so besser einschätzen, wie es mit der vorliegenden Bonität des Antragsstellers aussieht und den Kreditrahmen des Kontos entsprechend anpassen. Da bei der Gründung eines Unternehmens in der Regel ein Businessplan aufgestellt wird, kann es sinnvoll sein, diesen der Bank vorzulegen.
Planen Sie, für die Eröffnung Ihres neuen Geschäftskontos die Bank zu wechseln? Dann können auch alte Kontoauszüge für die Geschäftskontoeröffnung hilfreich sein. So kann die zukünftige Bank Ihre Dokumente mit den Daten Ihres alten Kontos abgleichen und feststellen, ob auch alle Angaben in Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben der Wahrheit entsprechen.
Für gegründete Gesellschaften sind noch weitere Unterlagen bei der Eröffnung eines Firmenkontos notwendig: Eine Personengesellschaft wie eine OHG oder GbR müssen zusätzlich den Gesellschaftsvertrag bei der Geschäftskontoeröffnung vorlegen.
Dasselbe gilt auch für Kapitalgesellschaften wie die AG oder GmbH: Zudem kommen hier noch ein aktueller Handelsregisterauszug, ein Businessplan oder die Gründungsurkunden als notwendige Nachweise hinzu.
Im Normalfall gilt: In jedem Angebot einer Bank sind die geforderten Unterlagen für die Eröffnung eines Geschäftskontos genau aufgeführt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich im Vorhinein noch einmal bei der jeweiligen Bank über alle notwendigen Nachweise zu informieren, sodass die Kontoeröffnung reibungslos ablaufen kann.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.