Geoblocking ade – EU will grenzenlosen E-Commerce

Der Traum eines grenzenlosen Binnenmarkts in der EU ist so alt wie die Staatengemeinschaft selbst. Jetzt haben sich die EU-Mitgliedsstaaten vorgenommen, den Onlinehandel zu Internationalisieren und lästige Hindernisse beim grenzüberschreitenden Einkaufen zu beseitigen. Ein erster Schritt soll darin bestehen, das Geoblocking abzuschaffen, das ausländischen Interessierten das Einkaufen auf der eigenen Website verbietet.

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Warum die EU das Geoblocking abschaffen möchte

Aktuell gibt es eine Vielzahl von Hindernissen und Grenzen im Internet, die ein grenzüberschreitendes Einkaufen im Onlinehandel verhindern. So werden alle Techniken und Methoden, die Händler nutzen, um ihre Angebote regional zu begrenzen, als Geoblocking bezeichnet. Dieses Geoblocking sorgt beispielsweise dafür, dass ein Deutscher Interessent, der ein Angebot auf einer rumänischen Website kaufen möchte, entweder geblockt oder auf die deutsche Internetpräsenz des Anbieters weitergeleitet wird. Der Nachteil: Auf der deutschen Seite ist oft kein Angebot vorhanden, sondern die gewünschten Produkte sind deutlich teurer.

Eine solche Ungleichbehandlung soll es, wenn es nach den Vorstellungen der EU-Chefs geht, in Zukunft nicht mehr geben. Das Geoblocking soll abgeschafft werden, sodass alle EU-Bürger gleichermaßen die Möglichkeit haben, von Angeboten im EU-Ausland zu profitieren. Das Ziel ist ein einheitlicher EU-Binnenmarkt, von dem Händler, Käufer und die Staaten gleichermaßen profitieren. Handelsbeschränkungen werden als Gift für Investitionen und Käufe angesehen und sollen im Namen der Wirtschaftlichkeit der EU möglichst vollständig abgeschafft werden.

Sind die neuen Pläne eine Gefahr für kleine Unternehmen?

Der Wegfall des Geoblockings hätte großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und die Arbeitsweise gerade von kleinen Unternehmen. Denn das Ziel der Staatssekretäre in den Wirtschaftsministerien ist es, dass Kunden in allen Onlineshops einkaufen und deren Angebote nutzen können. Somit würden die neuen Regelungen bedeuten, dass auch in kleinen Onlineshops leichter bestellt werden könnte.

Diese verfolgen aber oftmals kein Konzept der Internationalisierung, weswegen sich ein Versand in weit entfernte EU-Länder rein wirtschaftlich nicht lohnen würde. Deswegen soll es für solche Onlineshops die Möglichkeit geben, sich durch eine Verpflichtung zur Selbstabholung davor zu schützen, Waren über Ländergrenzen hinweg versenden zu müssen. Solche Regelungen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie nicht auf den heimischen Markt bezogen werden. Denn ein Onlineshop, der generell keinen Warenversand anbietet, sondern immer eine Verpflichtung zur Selbstabholung in sein Angebot aufnehmen muss, wird sich nicht lange am Markt halten.

Die neuen Richtlinien treten frühestens 2017 in Kraft

Aktuell ist das Geoblocking noch lebendig. Die von der EU angestrebten Neuregelungen treten nämlich frühestens im Sommer 2017 in Kraft. Aktuell müssen sich die EU-Staaten beispielsweise noch mit dem Parlament einigen. Außerdem sehen sich die Pläne mit heftigem Widerstand von außen konfrontiert. So ist beispielsweise der europäische Verbraucherschutzbund BEUC der Meinung, die Abschaffung des Geoblockings sei nur ein sehr halbherziger Ansatz, um digitale Grenzen im Onlinehandel abzuschaffen. So würden beispielsweise E-Books und Musik, die urheberrechtlich geschützt sind, von diesen neuen Regelungen ausgenommen. Es wird sich also erst noch zeigen müssen, ob das Geoblocking ab dem nächsten Jahr der Vergangenheit angehören wird.

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