Mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen – die elektronische Patientenakte kommt

Das Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens hat den Bundestag erfolgreich passiert. Jetzt steht einer elektronischen Patientenakte nichts mehr im Weg. Hierin können ganz unterschiedliche Dokumente aufbewahrt werden, die eine ganzheitliche und einheitliche Behandlung von Patienten ermöglichen. Die Opposition kritisiert das Gesetz aufgrund fehlender datenschutzrechtlicher Sicherheitsmaßnahmen. Bei den Krankenassen und in der Bevölkerung stößt es hingegen auf breite Zustimmung.

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Gesetz zur digitalen Patientenakte passiert den Bundestag

Der Bundestag hat über ein Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens abgestimmt. Die Stimmen der Regierungsparteien reichten hierbei aus, um das Gesetz in Kraft treten zu lassen. In Zukunft ist es möglich, eine digitale Patientenakte zu nutzen, in der sämtliche medizinischen Unterlagen aufbewahrt werden. Wer einen Arzt besucht, muss daher keine Dokumente mehr zusammensuchen, sondern hat alle Daten in digitaler Form zur Hand. Ab dem 01.01.2021 sollen alle Interessierten die Möglichkeit haben, eine entsprechende Akte anzulegen.

Die digitale Patientenakte umfasst viele Möglichkeiten. Unter anderem können Patienten nun Rezepte in digitaler Form auf ihrem Smartphone mit sich führen und in der Apotheke einlösen. Außerdem finden vielfältige Dokumente und Unterlagen wie der Mutterpass, der Impfausweis und Röntgenbilder in der digitalen Akte Platz. Alle behandelnden Ärzte haben somit alle Befunde und Unterlagen zur Hand und können den Patienten gezielt und ganzheitlich helfen. Hierfür stehen dann neue Behandlungsformen wie Online-Sprechstunden und digitale Labormeldungen zur Verfügung, die sich gerade in der Corona-Krise bewährt haben.

Die Opposition kritisiert das Gesetz

Von den Oppositionsparteien stimmten AFD, FDP und Linke gegen den Gesetzesvorschlag. Sie sehen zu große Defizite in Sachen Datenschutz. Sie sehen es kritisch, dass zu Beginn des Projekts die Patienten lediglich die Wahl haben, eine digitale Akte anzulegen oder nicht. Sie sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden können, ob einzelne Unterlagen in die Akte aufgenommen werden oder nicht. Das sei aus Datenschutzsicht ein echtes Problem.

Gesundheitsminister Jens Spahn widersprach dieser Sicht im Vorfeld der Abstimmung vehement, berichtet mdr.de. Er könne den Bürgern zusichern, dass bei der neuen Patientenakte Datenschutz „auf höchstem Niveau“ erreicht werde und dass sich die Patienten im Umgang mit ihren personenbezogenen Informationen sicher sein könnten, dass sie bestens geschützt seien.

Die E-Akte kommt bei vielen gut an

Die Krankenassen blicken der elektronischen Patientenakte positiv entgegen. So ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) davon überzeugt, dass die Patienten durch die elektronische Akte einen besseren Zugang zur Digitalisierung und ihren Möglichkeiten bekämen. Das wäre wünschenswert, da nur das angenommen und genutzt wird, was die Menschen verstehen und was ihnen einen konkreten Mehrwert im Alltag bietet.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller hat eine Umfrage durchgeführt, bei der sich knapp 75% der Befragten für eine digitale Patientenakte ausgesprochen haben. 64% sind überzeugt, dass es eine gute Sache wäre, wenn alle behandelnden Ärzte Zugriff auf alle Dokumente und Befunde hätten. 27% stehen einer solchen Patientenakte hingegen kritisch gegenüber, da sie die Gefahr für den Datenschutz als zu hoch einstufen.

Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

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