Chinesische Unternehmen haben ungerechtfertigter Weise die Umsatzsteuer-Identnummern eines deutschen eBay-Verkäufers genutzt, um selbst auf dem Marktplatz aktiv werden zu können. Das zeigt, dass eine Überwachung der eigenen Steuernummer stets angeraten ist. Aber auch die Marktplätze selbst müssen aktiv werden, um solche Missbräuche in den Griff zu bekommen. Das gilt insbesondere angesichts des im letzten Jahr überarbeiteten Umsatzsteuergesetzes.
Ein eBay-Händler stieß im Netz auf mehrere chinesische Unternehmen, die seine Umsatzsteuer-Identnummer als ihre eigene Ausgaben. Er meldete den Verstoß bei eBay, woraufhin die entsprechenden Accounts gelöscht wurden, wie er in der Facebook-Gruppe „Wortfilter.de“tfilter.de“ schreibt. Dennoch wirft der Fall Fragen hinsichtlich des Verifizierungsverfahrens bei ebay auf. Denn offensichtlich werden die angegebenen Identnummern nicht ausreichend geprüft, bevor ein Account freigeschaltet wird. Hierdurch haben Händler die Möglichkeit, die verpflichtende Eingabe einer Umsatzsteuer-Identnummer zu umgehen. Ebay selbst zeigt sich von dem Fall überrascht, da die reine Angabe einer solchen Identnummer nicht ausreiche, um einen Account zu erstellen. Eine Sprecherin sagte, man werde den Fall eingehend prüfen.
Händler sind gut braten, den Einsatz ihrer Umsatzsteuer-Identnummer regelmäßig zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie für einzelne Marktplätze eine Google-Suche nutzen. Auf diese Weise stellen sie fest, wenn ihre Nummer jenseits ihrer eigenen Aktivitäten auf dem entsprechenden Marktplatz zum Einsatz kommt. Eine weitere Option besteht in der Einrichtung eines Google Alerts. Dieser gibt immer dann Hinweise aus, wenn die eigene Identnummer auf einer Webseite zum Einsatz kommt. Sollte ein Missbrauch der Umsatzsteuer-Identnummer vorliegen, sollte der jeweilige Marktplatz schnellstmöglich kontaktiert werden. Auf diese Weise kann der Missbrauch eingeschränkt und der Fake-Account gelöscht werden.
Es ist durchaus möglich, dass sich das Problem mit den Umsatzsteuer-Identnummern nicht allein auf eBay beschränkt. Jeder Marktplatz, der diese Nummern nicht sorgfältig validiert, kann von Betrügern infiltriert werden. Deswegen ist es wichtig, dass die einzelnen Marktplätze ihre Kontrollverfahren überdenken und gegebenenfalls anpassen. Stand heute handelt es sich bei den vorliegenden Missbräuchen um Einzelfälle, die gezielt behoben werden konnten. Zudem ist laut t3n davon auszugehen, dass amazon nicht von dem Problem betroffen ist, da der Onlineriese eine umfassende Prüfung der einzelnen Nummern vornehme. Dennoch sollten Händler auf allen Marktplätzen wachsam sein, auf denen sie aktiv sind.
Im letzten Jahr ist das Umsatzsteuergesetz in Deutschland überarbeitet worden. Das Ziel hierbei war es, einen Missbrauch der Umsatzsteuer-Identnummern und damit Steuerausfälle für den Staat zu verhindern. Im Rahmen dieser Überarbeitung sind deutsche und ausländische Unternehmen verpflichtet worden, den Marktplatzbetreibern eine Bescheinigung vorzulegen, die diesen die Überprüfung und Validierung der einzelnen Nummern ermöglicht. Eine solche Prüfung und Verifizierung ist für die Marktplatzbetreiber seit dem 1. Januar 2019 nämlich verpflichtend. Sollten die Marktplätze eine entsprechende Bescheinigung nicht einfordern oder eine Überprüfung unterlassen, können sie für entgangene Steuereinnahmen in Haftung genommen werden. Wenn eine solche Bescheinigung vorliegt, bekommt der Marktplatz hingegen eine Benachrichtigung vom Finanzamt, wenn ein Händler seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das hat dann die Sperrung des entsprechenden Accounts zur Folge.
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