Lässt Amazon private Händlerdaten für eigene Zwecke auswerten?

Der Verdacht steht schon länger im Raum: Angeblich schützt Amazon private Händlerdaten nicht in dem Maße, wie es die Richtlinien des Konzerns verlangen. Stattdessen nutze der Online-Riese die vorhandenen Daten, um seine Eigenmarken besser zu entwickeln und zu platzieren. Amazon weist Vorwürfe einer systematischen Wettbewerbsverzerrung von sich, will aber Einzelfälle prüfen. Sollten sich die Beschuldigungen bestätigen, drohen dem E-Commerce Unternehmen harte Strafen.

Der Vorwurf: Amazon verschafft sich unrechtmäßig Wettbewerbsvorteile

Ehemalige Amazon-Mitarbeiter unterstellen dem Konzern, Händlerdaten von der Plattform für eigene Zwecke zu verwenden, berichtet Daniela Zimmer auf internetworld.de. So würden die vorhandenen Produktinformationen genutzt, um einzuschätzen, welche Amazon-Eigenmarken am Markt eine Chance haben. Unter anderem sei anhand der Fakten eine Einschätzung möglich, welche Produkteigenschaften ein Artikel besitzen und wie teuer es sein muss, um von der Zielgruppe akzeptiert und gekauft zu werden. Hierdurch würde sich Amazon einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, der für erhebliche Umsätze verantwortlich sei.

Offiziell ist ein solches Vorgehen verboten. Die Amazon-Richtlinien geben klar vor, dass private Händlerdaten von Unternehmen, die beim Online-Riesen aktiv sind, den Amazon-Mitarbeitern nicht zugänglich sein dürfen. Die aktuellen Vorwürfe, die ehemalige Amazon-Mitarbeiter im Wall Street Journal erheben, zeichnen aber ein anderes Bild. So hätten Amazon-Mitarbeiter Mittel und Wege gefunden, um die aktiven Zugangsbeschränkungen bei den Händlerdaten zu umgehen. Sie erwähnen das Beispiel eines Kofferraum-Organisators, bei dem sie Einblicke in die Umsatzdaten, die Marketingdaten, die Amazon-Umsatzdaten und einiges mehr gewonnen hätten.

So reagiert Amazon auf die Vorwürfe

Amazon beteuert in einer aktuellen Stellungnahme, dass es keine systematische Verwendung von Händlerdaten gebe. Es sei der Belegschaft ausdrücklich untersagt, nicht-öffentliche Händlerdaten zu nutzen, um Entscheidungen für das eigene Private-Label-Marketing zu treffen. Zudem sei das Kaufverhalten von Kunden nur eines der Kriterien, die für die Private-Label-Produkte herangezogen würden. Alle Daten und Bewertungskriterien stammten aus offiziellen Quellen und nicht aus vertraulichen Händler-Informationen von Amazon.

Der Konzern schloss allerdings nicht aus, dass es in Einzelfällen zu einem Fehlverhalten gekommen sein könnte. Amazon betont zwar, dass die Vorwürfe aus dem Wall Street Journal vermutlich haltlos seien, wolle sie aber ausdrücklich prüfen. Gleichzeitig beklagt das Unternehmen, dass es die Unterlagen nicht kenne, die dem Wall Street Journal vorlägen. Entsprechend sei eine Bewertung der Echtheit nicht möglich. Die Unterlagen, die Amazon vorlägen, deuteten jedoch auf kein Fehlverhalten hin.

Diese Folgen könnte ein Fehlverhalten mit sich bringen

Amazon steht aufgrund der Vorwürfe aktuell massiv unter Druck. Nicht zuletzt deswegen hat sich der Konzern dafür entschieden, eine sehr ausführliche Stellungnahme zu dem Fall zu veröffentlichen. Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, hätte das ernste Konsequenzen für das Unternehmen. Auf der einen Seite könnte der US-Kongress, vor dem Amazon im Juli 2019 bereits Rede und Antwort stehen musste, weitere Untersuchungen in die Wege leiten. Außerdem besteht bei einem Fehlverhalten die Gefahr, dass der Konzern empfindliche Geldstrafen bezahlen muss. In der Folge könnte Amazon dazu gezwungen werden, einschneidende Veränderungen an seinem Geschäftskonzept vorzunehmen. Sollten die Behörden zu der Einschätzung kommen, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien, steht sogar die Gefahr einer Zerschlagung im Raum.

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