Verstöße gegen das Verbraucherschutzgesetz – Trivago droht eine Sammelklage

Das Hotelpreisportal Trivago steht aktuell im Fokus der britischen Behörden. Der Vorwurf: Verbrauchertäuschung. Das Unternehmen wirbt damit, Kunden die Suche nach einem besonders günstigen Hotel zu erleichtern. Die Behörden gehen aber davon aus, dass die Arbeitsweise von Trivago das Finden eines individuell besten Hotels zum günstigsten Preis eher erschwert. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht Trivago eine Sammelklage von Geschädigten.

Diese Vorwürfe werden gegen Trivago erhoben

Das britische Verbraucherschutzgesetz schreibt vor, dass Werbung keine irreführenden Aussagen enthalten darf. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die angepriesenen Dienstleistungen und Vorteile der Wahrheit entsprechen. Momentan hegen die Behörden starke Zweifel daran, dass dies bei Trivagos Werbeaussage „Finden Sie Ihr ideales Hotel zum besten Preis“ der Fall ist. Die Competition and Markets Authority (CMA) untersucht derzeit die Methoden, mit denen Trivago nach Hotels sucht und welche Ergebnisse das Vergleichsportal hierbei zutage fördert, berichtet das Handelsblatt.

Zu diesem Zweck werden unter anderem die angezeigten Rabatte, versteckte Kosten und das Ranking des Portals unter die Lupe genommen. Sollte sich hierbei zeigen, dass das Finden des besten und günstigsten Hotels erschwert statt erleichtert wird, würde dies einen klaren Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz bedeuten. Aber nicht nur Trivago, sondern auch andere Anbieter wie booking.com, Expedia und hotels.com stehen im Fokus der Behörden.

Kommt es zur Sammelklage?

Neben den staatlichen Behörden sind jetzt auch Kanzleien für Aktienrecht auf Trivago aufmerksam geworden. Immerhin ist das Unternehmen seit 2016 an der Börse. Hierbei haben sich die Aktienkurse des Vergleichsportals als wenig stabil erwiesen. Mal sind sie in astronomische Höhen geschossen, dann wieder ins Bodenlose gestürzt. Durch die aktuellen Vorwürfe und Untersuchungen haben die Trivago-Aktien massiv an Wert verloren.

Sollten sich die Vorwürfe erhärten, ist mit steigenden Aktienkursen in naher Zukunft nicht zu rechnen. Das hätte konkrete Folgen für Aktienbesitzer, die ebenso wie die Nutzer von Trivago geschädigt wären. Aus diesem Grund haben verschiedene Kanzleien eine Sammelklage gegen Trivago gestartet. Aktienbesitzer, die durch die fallenden Aktienkurse mehr als 100.000 Dollar verloren haben, können sich noch bis zu 29. Dezember an der Sammelklage beteiligen.

Auch im E-Commerce ist Vorsicht in Sachen Werbung geboten

Der Fall Trivago zeigt, dass geltendes Recht auch im E-Commerce Anwendung findet. Werbeversprechen, die im stationären Handel unzulässig sind, sind es auch in der Onlinewelt. Deswegen müssen sich Onlinehändler sehr genau überlegen, mit welchen Werbebotschaften sie Kunden für sich gewinnen wollen. Denn selbst ein Dienstleistungskonzept wie das von Trivago, dessen Erfolge und Funktionsweise nur schwer nachprüfbar sind, kann in den Fokus der Behörden rücken.

Umso mehr gilt das für Unternehmen, die konkrete Produkte und Dienstleistungen anbringen, bei denen genau nachgewiesen werden kann, ob sie ausgeliefert beziehungsweise erbracht wurden. Der Fall Trivago stellt also für alle, die unsicher waren, klar, dass im E-Commerce kein anderes Recht und Gesetz gilt als im stationären Handel.

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