Im Zweifel für die Digitalisierung – Prozessakten werden digital

Die Berliner Justiz befindet sich aktuell in einer Hybridwelt aus Papierbergen und digitalen Informationen. Bis zum Jahr 2026 soll die digitale Transformation des Justizwesens abgeschlossen sein. Spätestens dann sollen sämtliche Prozessakten, Urteile und der Rechtsverkehr insgesamt digital zur Verfügung stehen. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, auf dem Probleme und teils absurde Verfahrensweisen überwunden werden müssen.

Die digitale Prozessakte kommt

Der digitale Gerichtssaal ist das Ziel, von dem alle Beteiligten im Justizwesen träumen. Die Berge von Prozessakten und Gerichtsurteilen stehen in einem solchen Gerichtssaal digital zur Verfügung und können gegebenenfalls während des Gerichtsverfahrens von Richtern und Anwälten abgerufen und eingesehen werden. Hierdurch soll eine Menge Zeit eingespart werden, die sonst für das Nachschlagen in Akten und die Suche nach passenden Passagen verloren ginge. Denn die digitalen Prozessakten lassen sich in Zukunft mittels eines Stichwortsuche durchforsten. Algorithmen erledigen somit innerhalb von Sekunden Aufgaben, für die Menschen Stunden oder gar Tage bräuchten. Hierdurch soll noch mehr Gerechtigkeit erreicht und den teils überlasteten Mitarbeitern etwas Luft verschafft werden.

Schwierigkeiten bei der digitalen Transformation der Justiz

Aktuell steckt die Digitalisierung des Justizwesens aber noch in den Kinderschuhen. So hat der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt beispielsweise erst Ende März einen Rechner vorgestellt, mit dem in Zukunft Dokumente eingescannt werden, um digital zur Verfügung zu stehen. Was im Sozialgericht bereits gang und gäbe ist, wird nun auch im Amtsgericht Neukölln eingeführt. Aktuell ist zwar noch die Papierakte für Entscheidungen maßgeblich, es wird aber bereits eine elektronische Akte geführt, auf die später bei Entscheidungen zugegriffen werden soll. Hierdurch kommt es aber zu teils seltsamen Situationen. Denn digital vorhandene Dokumente werden immer wieder ausgedruckt, weil ja die Papierform relevant ist. Die so entstandenen Ausdrucke kommen in einem Gerichtsverfahren zum Einsatz und werden später erneut eingescannt. Hierdurch kommt es zu Doppelungen von Akten und Unterlagen.

Aus der Hybridwelt aus Papier und Elektronik ergeben sich noch weitere Schwierigkeiten. So kommt es zum Beispiel, dass das Amtsgericht von verschiedenen Kanzleien oder sonstigen Stellen Unterlagen in doppelter und dreifacher Ausfertigung zugesendet bekommt. Diese Dokumente liegen dann sowohl als Brief als auch als Fax und Scan vor. Ferner kommt im Standort Tegler Weg eine sogenannte Druckstraße zum Einsatz. Hier werden sämtliche digitalen Dokumente ausgedruckt und abgeheftet, was der Idee hinter dem Einscannen und der Digitalisierung zuwiderläuft.

Bis 2026 soll die Justiz digitalisiert sein

Das Ziel ist es, bis spätestens 2026 ausschließlich mit digitalen Prozessakten zu arbeiten, schreibt Alexander Dinger auf www.morgenpost.de. Außerdem soll bis 2022 dafür gesorgt werden, dass die Kommunikation zwischen Gerichten und Anwälten ausschließlich digital erfolgt. Berlin hat sich jetzt auf den Weg hin zu diesem Ziel begeben. Die in Neukölln gestarteten Projekte testen die Verfahrensweisen und Ideen auf ihre Praxistauglichkeit hin. Außerdem werden neue Technologien getestet und von Kinderkrankheiten befreit. Die zuständigen Behörden sind zuversichtlich, bereits vor der festgeschriebenen Deadline von 2026 mit dem Umbau des Justizwesens fertig zu sein.

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