Barrierefreiheit im E-Commerce – Onlinehändler müssen nachrüsten

Eine Richtlinie der Europäischen Union will für Barrierefreiheit im Internet sorgen. Hierdurch soll es Senioren und Menschen mit Behinderung erleichtert werden, an der Onlinewelt und speziell am E-Commerce teilzunehmen. Für Händler bedeutet das, dass sie ihren Internetauftritt barrierefrei gestalten müssen. Mittel- und langfristig wird die Barrierefreiheit nämlich ein wichtiges Kriterium bei der Platzierung in den Suchmaschinen sein. Außerdem lassen sich so neue Käuferschichten erschließen.

Barrierefreies Internet für jeden

Viele Onlineshops sind so aufgebaut, dass sie älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen die Teilnahme am E-Commerce erschweren. Das kann beispielsweise durch ungünstige Schriftarten, fehlende Kontraste oder eine zu komplizierte Navigation der Fall sein. Doch auch komplizierte und schlecht designte Apps führen immer wieder dazu, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen nur schwer oder gar nicht an der Onlinewelt teilnehmen können. Deswegen hat die EU Kommission eine Richtlinie beschlossen, die das barrierefreie Internet voranbringen soll. Unter anderem hat die Richtlinie der EU das Ziel, Gehörlosen und Blinden die Teilnahme an der Onlinewelt und am E-Commerce zu erleichtern, doch auch älteren Menschen sollen die Möglichkeiten des Internets zugänglich gemacht werden.

Welche Produkte und Dienstleistungen betrifft die Richtlinie?

  • Computer und Betriebssysteme
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Smartphones
  • Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste
  • Telefondienste und dazugehörige Geräte
  • audiovisuelle Mediendienste und dazugehörige Geräte
  • Personenbeförderungsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • den elektronischen Handel (E-Commerce)

Quelle: MEMO-15-6148_DE“noopener noreferrer“>MEMO-15-6148_DE

Rechte und Pflichten von Onlinehändlern beim Thema Barrierefreiheit

Für Händler ist die EU Richtlinie zunächst einmal mit zahlreichen Pflichten verbunden. Sie haben jetzt die Aufgabe, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Sobald aus der EU Richtlinie Internationales Gesetz geworden sein wird, haben die Webseitenbetreiber ein Jahr Zeit hierzu. Für die Umstellung von Apps stehen sogar 33 Monate zur Verfügung. Gleichzeitig birgt die Richtlinie aber auch Chancen für die Onlinehändler. Immerhin wird die Barrierefreiheit in den kommenden Jahren zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal von Websites werden. Unter anderem wird der Google-Algorithmus so angepasst, dass er den Grad der Barrierefreiheit eines Internetauftritts bewertet. Wer sich heute schon für Barrierefreiheit stark macht, betreibt also im Grunde Suchmaschinenoptimierung und sorgt dafür, dass der eigene Webshop auch in Zukunft hoch gerankt wird. Nicht zuletzt erschließen sich durch einen barrierefreien Shop neue Käuferschichten. Je mehr Menschen am Internet und speziell am E-Commerce teilnehmen, desto größer die Chance, Kunden zu generieren und die eigene Conversion Rate zu verbessern.

Den eigenen Webauftritt barrierefrei gestalten

Onlinehändler haben ein großes Interesse daran, sich über die Möglichkeiten zu informieren, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Oftmals genügen schon leichte Veränderungen bei der Darstellung von Bildern, bei der Wahl von Schriftarten und bei der Optimierung für verschiedene Eingabegeräte. Wer sich selbst nicht an das Thema Barrierefreiheit herantraut, kann sich die Expertise externer Berater sichern. Diese prüfen einen Webauftritt in Bezug darauf, wie barrierefrei er gestaltet ist. Die Erkenntnisse werden in schriftlicher Form mitgeteilt und helfen dabei, Optimierungsbedarf zu erkennen und gezielte Verbesserungen am eigenen Webauftritt vorzunehmen. Die Preise für eine solche Beratung variieren teilweise stark. Es ist aber empfehlenswerte, auf professionelle Dienstleister mit Erfahrung und Fachwissen zu setzen. Immerhin entscheidet die Barrierefreiheit zukünftig massiv über den Erfolg oder Misserfolg eines Onlineshops mit.

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